Rautispitz (GL)


Publiziert von Garuda , 12. Mai 2014 um 11:32. Text und Fotos von den Tourengängern

Region: Welt » Schweiz » Glarus
Tour Datum:10 Mai 2014
Wandern Schwierigkeit: T3 - anspruchsvolles Bergwandern
Wegpunkte:
Geo-Tags: CH-GL   Oberseegruppe 
Zeitbedarf: 5:00
Aufstieg: 1291 m
Abstieg: 1291 m
Strecke:Obersee-Grapplialp-Rautispitz-Rautialp-Rautistafel-Grapplialp-Obersee
Zufahrt zum Ausgangspunkt:via Näfels
Unterkunftmöglichkeiten:Berghaus Obersee

Zum Rautispitz gibt es hier unzählige Einträge, teilweise in Kombination mit dem Wiggis:
http://www.hikr.org/tour/post67699.html
http://www.hikr.org/tour/post36027.html

Ich beschränke mich deshalb auf die Bedingungen der Route:

Vom Obersee via Grapplialp zum Geisskappel
Für die Route über Geisskappel fehlt auf der Grapplialp Pt. 1359 derzeit noch der Wegweiser (nackte Metallstange gleich neben dem Betontrog) – die Route ist wohl offiziell noch nicht offen, was sich weiter oben durch Fallholz bemerkbar macht. Der Weg zieht ab Pt. 1359 südöstlich den Hang hoch und ist gut ersichtlich. Weiter oben wird er schmaler, weist jedoch keine schwierigen Stellen auf. Unterhalb des Geisskappels ist der Weg immer noch schneefrei. In der leicht exponierten Steilstufe zur Querung des Felsbandes ist er mit Stahlseilen gesichert, daher die Bewertung T3.
Gleich nachdem wir unterhalb des Geisskappels, dem markanten Felsturm bei Pt. 1803, durch sind, erwarten uns diverse Schneefelder. Sie sind nicht steil und der Schnee weich, sodass wir gut in den Bergschuhen durchkommen. Sehr hilfreich sind 1-2 Teleskopstöcke.

Zum Gipfel
In den Schrofen hoch zum Sattel bei Pt. 2012 ist der Weg aufgrund des Schnees nicht durchgängig ersichtlich und wir halten uns leicht kraxelnd an den Fels und die aperen Stellen. Zwischen Pt. 2012 und dem Gipfel liegt praktisch kein Schnee mehr, doch der Boden ist sehr feucht und der Fels rutschig. "Das ist ja wie laufen auf Schmierseife", meint mein Begleiter und weicht lieber ins steilere, dafür aber trockene und gut gestufte Gras aus. Auch hier bieten die Teleskopstöcke Unterstützung.

Abstieg über Rautialp
Auf dem Gipfel ist es windig. Wir geniessen die Aussicht und machen uns bald an den Abstieg, denn der Nebel senkt sich und droht uns einzuholen. Den Wiggis lassen wir aus. Die Wächte im Sattel zwischen Rautispitz und Wiggis scheint zu gross und in der Traverse zwischen Pt. 2166 und der Höchnase liegt zu viel nasser Schnee.
Die Regenfront naht und wir steigen zügig auf dem Aufstiegsweg hinunter zum Pt. 2012. Von dort folgen wir nun mehr oder weniger dem Wanderweg runter zum Hüttli Pt. 1883 und über Pt. 1797 zu den Rautihütten. In den Senken verdeckt der Schnee die tückischen Karstfelsen, weshalb wir uns an die Grasflächen halten. Der Regen holt uns ein und begleitet uns bis fast zur Grapplialp. Bei Hächleren zwischen Rautihütten und Grapplistafel müssen ein paar Lawinenkegel traversiert werden, was nochmals etwas Konzentration erfordert. Auf der Grapplialp reisst die Wolkendecke auf und als wir wenig später am Obersee ankommen, hat die Sonne unsere nassen Sachen getrocknet.

Ausrüstung
Die Tour ist gut ohne Schneeschuhe und Steigeisen machbar. Gutes Schuhwerk ist Pflicht. Teleskopstöcke helfen im Schnee. Gamaschen sind auch nicht falsch.


Tourengänger: 8Samadhi, Garuda


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Kommentare (3)


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PStraub hat gesagt: Müsste ein ..
Gesendet am 13. Mai 2014 um 16:35
.. Garuda nicht eher fliegen statt bergsteigen ;-)

Geisschappel: Dieser Weg führt durch eine Wildruhezone und wäre vermutlich zZ. offiziell noch gesperrt. Darum fehlen die Wegweiser.

8Samadhi hat gesagt: RE:Müsste ein ..
Gesendet am 13. Mai 2014 um 18:34
Hallo Peter

Danke für Deinen Hinweis.
Unsere Route führt in der Tat durch die empfohlene Wildruhezone Tros (Nr. 80016). Die Schutzzeit vom 15.12.-30.04. ist aber eigentlich vorbei.
Auf dem Abstieg über die Rautialp (Jagdbanngebiet Rauti-Tros (Nr. 14) haben wir uns an die vorgeschriebene Route gehalten.
Link Wildruhezonen

Somit sollte unsere Wanderung also "legal" gewesen sein.

LG

Jörg

PStraub hat gesagt: RE:Müsste ein ..
Gesendet am 13. Mai 2014 um 18:58
>Somit sollte unsere Wanderung also "legal" gewesen sein.

Klar. Das sollte nur eine mögliche Begründung für den (fehlenden) Wegweiser sein.
Da die Wildruhezone nicht ordnungsgemäss ausgeschildert ist, ist sie mE. gar nicht rechtsgültig und eine allfällige Busse könnte jederzeit angefochten werden.


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