Sass Queder (3066 m) - als Ersatz
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Für etwas Höhentrainig für meine geplante Finsteraarhorntour fuhr ich ins Engadin.
Die Idee war, zur Diavolezza aufzusteigen und dann, je nach Verhältnissen via Persgletscher nach Morteratsch oder via Val d'Arlas zur Station Lagalb abzufahren.
Vor einigen Jahren hatten die Betreiber der Diavolezza-Bahnen ein Verbot erlassen, per Ski dort hinaufzusteigen. *
Anscheinend haben sie mittlerweile eingesehen, dass ein derartiges Verbot gegen so ziemlich jedes Bundesrecht verstösst. Jetzt bieten sie die "Diavolezza Challenge" an. Man kann für 25 Franken ein Ticket lösen, das einen berechtigt, auf einer gemachten und mit Stangen ausgesteckten Spur aufzusteigen und das Gepäck per Bahn transportieren zu lassen.
Ich wollte es genauer wissen und habe bei der Kasse nachgefragt: Wer weder Piste noch Spur benutzt, darf jetzt wieder unbehelligt (gratis) dort aufsteigen.
Da der Schnee überall getragen hat, war die freie Begehung der Hänge kein Problem. Man steigt übrigens bei P. 2488 nicht Richtung Piste, sondern eher rechts hinauf und kommt auf rund 2800 m in die Mulde, die zum Endaufsteig führt. Für letzteren waren in diesem eisig-verfahrenen Hang Harscheisen unabdingbar.
Schon an der Kasse unten stand "Gletscherabfahrt gesperrt". Anscheinend herrscht im Steilstück (ca. 2500 m) weitgehend Blankeis.
Im Sattel (P. 3002) sah ich, dass die Passage nach P. 3006, wo man in normalen Jahren einfach durchfährt oder -steigt, heuer infolge Schneemangel nur mit Steigeisen begehbar ist. So liess ich auch das Val d'Arlas bleiben und stieg halt zu Fuss auf den Sass Queder. Ist ja auch ein 3000er ..
Dann fuhr ich - soweit möglich - abseits der Piste zur Diavolezza-Station hinunter. Da meist eher diffuses Licht geherrscht hatte, hatte es für Sulz nicht gereicht.
Für rund 1000 Hm war das eine happige Bahnfahrt. Aber die Gegend ist immer wieder eindrücklich.
* Es geht ausdrücklich NICHT um das Begehen von Pisten - dafür habe ich null Verständnis!
Aber abseits von Pisten haben Betreiber von Sportanlagen keinerlei Verfügungsrecht - das Betreten/Begehen von Wäldern und Alpen ist ein verfassungsmässig garantiertes Recht.
Die Idee war, zur Diavolezza aufzusteigen und dann, je nach Verhältnissen via Persgletscher nach Morteratsch oder via Val d'Arlas zur Station Lagalb abzufahren.
Vor einigen Jahren hatten die Betreiber der Diavolezza-Bahnen ein Verbot erlassen, per Ski dort hinaufzusteigen. *
Anscheinend haben sie mittlerweile eingesehen, dass ein derartiges Verbot gegen so ziemlich jedes Bundesrecht verstösst. Jetzt bieten sie die "Diavolezza Challenge" an. Man kann für 25 Franken ein Ticket lösen, das einen berechtigt, auf einer gemachten und mit Stangen ausgesteckten Spur aufzusteigen und das Gepäck per Bahn transportieren zu lassen.
Ich wollte es genauer wissen und habe bei der Kasse nachgefragt: Wer weder Piste noch Spur benutzt, darf jetzt wieder unbehelligt (gratis) dort aufsteigen.
Da der Schnee überall getragen hat, war die freie Begehung der Hänge kein Problem. Man steigt übrigens bei P. 2488 nicht Richtung Piste, sondern eher rechts hinauf und kommt auf rund 2800 m in die Mulde, die zum Endaufsteig führt. Für letzteren waren in diesem eisig-verfahrenen Hang Harscheisen unabdingbar.
Schon an der Kasse unten stand "Gletscherabfahrt gesperrt". Anscheinend herrscht im Steilstück (ca. 2500 m) weitgehend Blankeis.
Im Sattel (P. 3002) sah ich, dass die Passage nach P. 3006, wo man in normalen Jahren einfach durchfährt oder -steigt, heuer infolge Schneemangel nur mit Steigeisen begehbar ist. So liess ich auch das Val d'Arlas bleiben und stieg halt zu Fuss auf den Sass Queder. Ist ja auch ein 3000er ..
Dann fuhr ich - soweit möglich - abseits der Piste zur Diavolezza-Station hinunter. Da meist eher diffuses Licht geherrscht hatte, hatte es für Sulz nicht gereicht.
Für rund 1000 Hm war das eine happige Bahnfahrt. Aber die Gegend ist immer wieder eindrücklich.
* Es geht ausdrücklich NICHT um das Begehen von Pisten - dafür habe ich null Verständnis!
Aber abseits von Pisten haben Betreiber von Sportanlagen keinerlei Verfügungsrecht - das Betreten/Begehen von Wäldern und Alpen ist ein verfassungsmässig garantiertes Recht.
Tourengänger:
PStraub

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