Gorneren: verboten schön


Publiziert von Mo6451 , 30. Mai 2023 um 09:38.

Region: Welt » Schweiz » Nidwalden
Tour Datum:29 Mai 2023
Wandern Schwierigkeit: T2 - Bergwandern
Wegpunkte:
Geo-Tags: CH-NW   Bauen - Brisen - Bürgenstock 
Zeitbedarf: 3:00
Aufstieg: 787 m
Abstieg: 267 m
Strecke:9,1 km
Zufahrt zum Ausgangspunkt:Basel » Luzern » Stans » Emmetten, Post
Zufahrt zum Ankunftspunkt:Stockhornhütte » Emmetten, Post » Stans » Luzern » Basel

Einen Hinweis vorab: den Weg, den ich heute durch die Gorneren gegangen bin, ist verboten. Ich habe mir extra die Erlaubnis der Bauernfamilie eingeholt. Deshalb bitte ich darum, diese Tour nicht nachzulaufen, es gibt außerhalb einen markierten Wanderweg.

Ist es ratsam, an einem Feiertag wie heute und außergewöhnlich schönem Wetter eine Wanderung zu unternehmen? Das habe ich mich am Vortag gefragt und ein Ziel in Nidwalden ausgesucht. Der Zug nach Luzern war ja von der Auslastung noch in Ordnung, das galt aber nicht mehr für den Zug Richtung Engelberg und  den Bus nach Emmetten. Alles rappelvoll, zusammengepfercht wie in einer Sardinenbüchse.

In Emmetten Post strömten die Besucher Richtung Gondelbahn hinauf zur Stockhütte. Ich hatte zwar den gleichen Weg, nahm aber für den Aufstieg den Wanderweg hinauf zum Eggeli. Hier verließ ich den Wanderweg und bat die Bauernfamlie um Erlaubnis, den unmarkierten Pfad nach Süden zu erwandern. Die Benutzung ist verboten, ein Schild macht das auch deutlich.

Zuerst noch recht steinig, geht es langsam abwärts. Bald endet der Schotterweg im Grasland, der schönste Teil der heutigen Wanderung. Den Brisen im Blickfeld laufe ich durch das hohe Gras, begleitet vom Summen der Vögel und Bienen. Einige Stadel stehen am Wegesrand, eine Spur ist zu erkennen, ich habe sie auch nicht verlassen. Einfach nur schön.

Am Ende wird der grüne Pfad wieder zum Schotterweg und etwas südlich von P 991 treffe ich wieder auf den markierten Wanderweg, den ich mir jetzt mit den friedlich grasenden Kühen teilen muss. Aber nur bis zur Feuerstelle Choltal, da kommen die Kühe nicht hin und ich nutze die Gelegenheit für mein Mittagspicknick, denn anschließend wartet der steile Aufstieg zu P 1260.

Auf diesem Weg ist Vorsicht geboten, er wird auch von Mountainbikern genutzt und die kommen mit einem ordentlichen Tempo über den Schotter hinunter. Die ganze Zeit bin ich dem Choltalbach gefolgt, der viel Wasser führt.

Ich biege jetzt nach Nordwesten ab und steige noch hinauf bis ungefähr 1350 m. Dort geht es dann in nördliche Richtung zur Stockhütte und zur Gondelbahn. Warum dieser Weg in der Karte rot gezeichnet ist, weiß ich nicht. Von der Schwierigkeit nicht mehr als ein T1.

Mit der Gondelbahn wieder hinunter nach Emmetten und wie am Morgen wie in einer Sardinenbüchse zurück nach Luzern.  Allerdings ist auch jetzt der Zug nach Basel übervoll, im Restaurant kann ich noch einen Platz ergattern. Es ist eben Rückreiseverkehr.

Alle Bilder im Video: https://youtu.be/Y_8RJZbCm60


Tourengänger: Mo6451


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Kommentare (4)


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kopfsalat hat gesagt: Weg gesperrt
Gesendet am 30. Mai 2023 um 23:44
naja, auch bei den Bauern in Emmetten gilt Artikel 699 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.

Vielleicht sollte der SAC mal eine Serie Aufkleber herstellen, welche man auf solche Schilder kleben kann.

Und selbst ein allfälliges behördliches/richterliches Verbot kann vor Gericht (Bundesgerichtsentscheid 141 III 195) (erfolgreich) angefochten werden.

Felix hat gesagt: RE: Weg gesperrt
Gesendet am 5. Juni 2023 um 13:51
Artikel 699 ZGB im Wortlaut:

"Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze und dergleichen sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet,soweit nicht im Interesse der Kulturen seites der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden."

Es gibt jedoch kantonale (unterschiedliche) Gebote zum Betreten von Kulturland (mit eingeschlossen Weideland)

kopfsalat hat gesagt: RE: Weg gesperrt
Gesendet am 5. Juni 2023 um 17:05
Genau um dieser lokalen Willkür vorzukehren, hat der Gesetzgeber die Worte ganz bewusst gewählt:

- "seitens der zuständigen Behörde" = es muss eine anfechtbare Verfügung geben

- "einzelne, bestimmt umgrenzte" = es reicht eben genau nicht, wenn der Bauer einfach einen Wisch an den Hag seiner Weiden hängt, weil "man dies hier schon immer so gemacht hat".

Es lohnt sich in diesem Zusammenhang wirklich das obige Bundesgerichtsurteil zu lesen.

Mo6451 hat gesagt:
Gesendet am 5. Juni 2023 um 16:30
Ich denke, man muss nicht immer sein Recht durchsetzen.
Ich habe heute noch einmal die Karte angeschaut und mir ist aufgefallen, dass der Weg nicht mehr als durchgängig gestrichelte Linie eingezeichnet ist. Der sensible Teil wurde herausgenommen. Das war, als ich die Tour geplant hatte noch anders. Jetzt erübrigt sich wohl jede weitere Diskussion.


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