Arth-Goldau - Rossberg - Gnipen - Wildspitz - Sattel


Publiziert von lynx , 3. Juni 2018 um 23:29.

Region: Welt » Schweiz » Schwyz
Tour Datum: 2 Juni 2018
Wandern Schwierigkeit: T3 - anspruchsvolles Bergwandern
Wegpunkte:
Geo-Tags: Ross- und Zugerberggebiet   CH-SZ   CH-ZG 
Zeitbedarf: 6:00
Aufstieg: 1180 m
Abstieg: 920 m
Strecke:Arth-Goldau, Gnipen, Rossberg, Wildspitz, Langmatt, Halsegg, Bahnhof Sattel-Äegeri.
Zufahrt zum Ausgangspunkt:Arth-Goldau Bahnhof
Zufahrt zum Ankunftspunkt:Mit Südostbahn von Bahnhof Sattel-Äegeri nach Arth-Goldau
Kartennummer:1152 - 1151

Wir Parkieren unser Auto beim Bahnhof Arth-Goldau und machen uns von hier zu Fuss auf. Heute wollen wir auf den Rossberg respektive auf den Gnipen wandern. Eine technisch einfache Tour mit insgesamt 2100 Höhenmetern und ca. sechs Stunden Gehzeit. 

Start: Beim Bahnhof durch die Unterführung nordwärts, links am Tierpark vorbei und auf der Hauptstrasse Richtung Sattel bis zum Dorfausgang. Weisse Bärentatzen auf dem Teer weisen den Weg bis zum Tierpark. Nach einer Galerie respektive einem kurzen Tunnel auf der Höhe des Sportplatzes hinter einer Häuserzelle links in den "Zähniweg" einbiegen. An einem Holzschuppen ist gross eine weisse "10" aufgepinselt und unter einem Wanderwegweiser ist noch zum Teil "Zähniweg" zu lesen. Vor einem Wohnhaus befinden Drehkreuze die man passiert und schon betrittst du den Waldweg durch den bewaldeten Schuttfächer des Bergsturzes. Zwischen ca. 630m und P. 655 kurze Strecke auf Teerstrasse, bei P. 818 Kreuzung mit Fahrweg. Auf etwa 930 Metern nach links (rechts gehts zum Gasthaus Gribsch) bis knapp 5 Minuten später rechts der markierte Bergweg zum Gnipen ansetzt. Durch zunehmend lichten Wald am Rand des Sturzgebietes empor. Der Weg ist markiert und gut ausgetreten, so, dass es kein Problem ist seinem Verlauf zu folgen wobei dieser zusehends alpiner und steiler wird. Ist man dann beim Gipfelkreuz angelangt, hat man schon 1000 Höhenmeter gemacht.

Beim Aufstieg treffen wir auf einen einzelnen mit Kamera und Mako-Objektiv bewaffneten Berggänger der auf der Jagd nach Orchideen ist und uns fragt ob dieser Hund Artus heisst. Es stellt sich heraus, dass es sich um den HIKR Carpintero handelt. Das war jetzt das zweite Mal, dass ich wegen meinem Hund Artus im Gebirge erkannt werde. Das letzte Mal war dies letzten Spätsommer im Val Bavona der Fall, als uns eine Tessinerin mit der gleichen Frage angesprochen hat. 

Es sind an diesem Samstag doch einige Leute unterwegs zum Gnipen. Wir ziehen nach einer Futterpause weiter Richtung Wildspitz, Langmatt, Halsegg und nehmen von dort den Abstieg zum Bahnhof Sattel-Ägeri und fahren von hier mit der Südost-Bahn zurück nach Arth-Goldau wo unser Fahrzeug geparkt ist.

Fazit: Eine herrliche, abwechslungsreiche Tour mit toller Aussicht welche bei weniger Bewölkung noch hervorragender gewesen wäre. Für uns das erste Mal, dass wir den Frauenschuh live in seinem natürlichen Habitat bewundern konnten. Es herrscht regelrechter Bergfrühling hier oben. Die Farben der Blumen sind fantastisch. Die meisten kennen wir nicht mit Namen. Das Herz erfreuen sie trotzdem, für die Seele und das Auge ist diese üppige Farbenpracht Balsam.

Gehzeit: für die gesamte Strecke 6 Stunden mit 2100 Höhenmetern, wovon 1180 im Aufstieg gemacht werden.


Tourengänger: lynx


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Kommentare (2)


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lemon hat gesagt: Leinenpflich
Gesendet am 4. Juni 2018 um 07:28
Schöne Tour! Was ich nicht verstehen kann, ist dass ihr eure Hunde trotz Leinenpflicht frei herum laufen lässt....

lynx hat gesagt: RE:Leinenpflich
Gesendet am 4. Juni 2018 um 13:59
Hallo Lemon

Meine und die Meinung vieler Anderer zum Thema genereller Leinenzwang:

In der Schweizer Tierschutzverordnung steht: «Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich, sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.» Die Tierschutzverordnung verpflichtet Hundehalter zudem, Hunde gegenüber Artgenossen und Menschen zu sozialisieren. «Ein Hund kann aber nicht sozialisiert werden, wenn er immer an der Leine sein muss», sagt Ralf Aerne. Das sieht man auch beim Bund so. In den Erläuterungen zur Tierschutzverordnung heisst es darum: «Gemeinden sind angehalten, ausreichend Zonen für das freie Laufenlassen von Hunden auszuscheiden, falls auf dem ganzen Gebiet Leinenzwang herrscht.»

Wo, respektive wie viele Zonen für das freie Laufenlassen hat der Kanton Schwyz geschaffen?

Wie hat der Regierungsrat auf die verschiedenen vernüftigen Vorstösse von FDP, SVP und CVP zur Lockerung des Leinenzwangs für Hunde reagiert?

Warum hat der Schwyzer Regierungsrat das Hundegesetz von 1983 nicht gelockert, sondern 2009 durch Eintreiben von Sofortbussen noch verschärft?

Warum bleibt der Schwyzer Regierungsrat, obwohl inzwischen bewiesen ist, dass es nicht weniger Bissunfälle (dies war der Grund für die Einführung dieses Gesetzes) gibt seit der Einführung dieses Gesetzes, borniert und stur wenn es darum geht dieses Gesetz welches übrigens dem Tierschutzgesetz, betreffend artgerechter Hundehaltung, 180° diametral entgegenläuft, zu lockern?

In meinen Augen ist diese Gesetzgebung des Kantons Schwyz und die beharrliche Weigerung für eine allseits vertretbare Lockerung symptomatisch.
Kein anderer von den 26 Kantonen in diesem Land hat eine so restriktive Gesetzgebung und damit verbunden einen generellen Leinenzwang umgesetzt wie der Kanton Schwyz.

Die nachfolgend aufgeführte und von einer Mehrheit vorgeschlagene vernünftige Lösung wird vom Regierungsrat weiterhin mit einer konsequenten Engstirnigkeit abgelehnt:

https://www.sz.ch/public/upload/assets/2965/291_2016_Motion_12_15_Gesetz_Hundehalter.pdf


Weiterführende Links zum Thema:

https://www.weltwoche.ch/ausgaben/2012-14/artikel/huendeler-im-dilemma-die-weltwoche-ausgabe-142012.html

https://www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht/?gclid=EAIaIQobChMIl_bU0b652wIVBxwbCh26aQBXEAAYASAAEgJPa_D_BwE

https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/schwyz-buergerliche-wollen-leinenzwang-fuer-hunde-lockern-ld.56132

http://www.linth24.ch/Altendorf.altendorf+M5e1b5619066.0.html

http://m.tierwelt.ch/?rub=4485&id=40759

https://www.sz.ch/public/upload/assets/2965/291_2016_Motion_12_15_Gesetz_Hundehalter.pdf


Gruss Lynx






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