Gehört der Wald nur denen, die ihn bewirtschaften und aus ihm Profit schlagen, oder der Allgemeinheit? In Österreich darf zwar - mit Ausnahmen - jedermann den Wald betreten, das Radfahren ist allerdings nur auf expizit dafür freigegebenen Forststraßen erlaubt. Warum eigentlich?
Ein Zitat von der Homepage des Österreichischen Ministeriums für ein lebenswertes Österreich:
"Im Forstgesetz 1975 wird geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Fahren und Reiten im Wald sind nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers bzw. Forststraßenerhalters gestattet."
Kann es sein, dass ein 39 Jahre altes Gesetz aus einer Zeit, in der es überhaupt noch keine Mountainbikes gab, Grundlage für ein generelles Radfahrverbot auf Forststraßen ist? Verhindert vielleicht Lobbyarbeit eine grundlegende Novellierung? Mit drakonischen Strafen will man Radfahrer abschrecken:
"Wird eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße unzulässiger Weise (mit dem Rad) befahren, ist mit € 730,- oder mit Arrest bis zu einer Woche zu bestrafen. Anderenfalls ist das unbefugte Radfahren im Wald mit bis zu € 150,- zu bestrafen."
Im Vergleich mit anderen Delikten erscheint mir persönlich die Sanktionierung dieser "Verwaltungsübertretung" absolut unverhältnismäßig.
Link zur Ministeriumsseite.
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