Tödlicher Bergunfall am Pilgerschrofen


Publiziert von Nic, 4. April 2020 um 21:28. Diese Seite wurde 2546 mal angezeigt.

Nun ist passiert wovor ständig gewarnt wurde. Heute ereignete sich ein tödlicher Bergunfall am Pilgerschrofen bei Reutte in Tirol. Eine relativ anspruchsvolle Tour, die ich selbst schon gegangen bin. Mich würde nicht wundern, wenn es jetzt auch in Bayern ein komplettes Verbot gibt in die Berge zu gehen...



Kommentare (55)


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Nic hat gesagt:
Gesendet am 4. April 2020 um 21:30

Schneemann hat gesagt:
Gesendet am 5. April 2020 um 08:47
...und wenn jemand mit dem Auto verunfallt, dann verbieten wir jetzt das Autofahren?

Rhenus Alpinus hat gesagt: RE:
Gesendet am 5. April 2020 um 12:10
Nein, das nicht. Aber wie schon das BRK Kreisverband Berchtesgaden schreibt:

"Eine Rettung im unwegsamen Gelände ist immer personalintensiver und aufwendiger als auf oder an einer befahrbaren Straße! Wenn es Euch beim Spazieren oder Joggen schmeißt, können wir fast immer mit dem Rettungswagen direkt hinfahren - das geht schnell und es sind in der Regel nur zwei bis maximal vier Einsatzkräfte für einen überschaubaren Zeitraum gebunden.
Am Berg oder bei Wasserrettungseinsätzen brauchen wir aber gleich mal schnell 20 oder mehr Leute und/oder einen Heli und das für viele Stunden!"

(nachzulesen unter: https://www.facebook.com/brk.bgl/posts/2856748764405041)

wildchip hat gesagt:
Gesendet am 5. April 2020 um 12:51
Das kann schon gut sein, dass in die Berge gehen verboten wird. Es ist wohl eine Frage der Zeit.

Denn das wird nicht aufhören, die Bergwacht wird unablässig gerufen werden.

Allerdings wird unter Garantie die Bergwacht auch weiter gerufen, wenn die Berge gesperrt sind. Und selbst dann wird man wohl ausrücken, wenn möglich. Es ist sicher zivilisatorisch unmöglich, Bergwacht abzusagen, und einfach bei Anruf gute Genesung und viel Glück zu wünschen, und aufzulegen. So lange irgendwelche Kräfte einsatzfähig sind.

Meiner Meinung nach ist dennoch bald die Ansage nötig, dass die Bergwacht nicht mehr "wie gewohnt" anrücken kann, da Eigenschutz und Ressourcenverknappung berücksichtigt zu werden hat.

wildchip hat gesagt: RE:
Gesendet am 5. April 2020 um 13:22
Bergekosten könnten ab demnächst in jedem Fall von Freizeitsport im (Hoch-)Gebirge zu 100 % auf den Verursacher umgelegt werden.

Warum ist das nicht jetzt schon so?

Vielleicht bräuchte man dann nicht mal das in die Berge gehen verbieten. Wobei das über entsprechende Sanktionierbarkeit natürlich noch viel mehr abschrecken würde.

Westfale hat gesagt: RE:
Gesendet am 5. April 2020 um 15:36
"Bergekosten könnten ab demnächst in jedem Fall von Freizeitsport im (Hoch-)Gebirge zu 100 % auf den Verursacher umgelegt werden."

Das ist heute schon so.. Man kann es dann aber der eigenen Versicherung weiterleiten, sofern existent.

wildchip hat gesagt: RE:
Gesendet am 5. April 2020 um 15:50
Achso, es zahlt entweder Krankenkasse oder DAV, oder sonstige Zusatzversicherung.

In dem Fall gibt es wohl keinen Ansatz Einsätze zu verringern, indem man dem Bergsteiger ein finanzielles Risiko für jede Bergung zuschiebt.

Das würde dann wohl nur bei Betretungsverbot der Berge vielleicht gehen. Vielleicht würden dann DAV und Krankenkasse die Kostenübernahme abweisen. Wobei ich nicht weiß, ob das rechtlich möglich ist.

Wenn Bergwacht und Versicherungen weiter mit all inclusive Bergeleistung versorgen, wird das bergsteigerische Aktivität in der Breite eher befördern, mit den aktuell unerwünschten Belastungen... Bin gespannt was Bergwacht und Regierung in Bayern tun werden...

Westfale hat gesagt: RE:
Gesendet am 5. April 2020 um 17:20
Der DAV hat wohl nur deshalb so viele Mitglieder, weil er solch eine Versicherung für seine Mitglieder anbietet und damit gemäß seinen Statuten den Bergsport fördert.
So sind die Rahmenbedingungen in denen wir Bergsteiger eigenverantwortlich agieren müssen.
Es kann niemals ein Betretungsverbot der Berge geben. Was ist ein Berg überhaupt juristisch?

wildchip hat gesagt: RE:
Gesendet am 5. April 2020 um 17:41
Die Statuten des DAV und das Rettungswesen kennen keine solche Lage wie wir haben. Beispielsweise ist Bergsteigen so wie es der Alpenverein lehrt und praktiziert unter sozialer Distanzierung kaum denkbar.

Was es geben kann, ist eine Anordnung nach Seuchenschutz, dass eben zukünftig Sport nur im Umfeld von ein paar km des Wohnortes passiert. Aber will man das?

Man könnte gesetzlich verordnen, dass die Versicherung für Bergung in den Bergen entfällt. Dass Krankenkasse und der DAV mit der Kostenübernahme vom Bergeeinsatz raus ist, bzw. Regreßanspruch-/verpflichtung an den Versicherten erhalten.

Wie sonst soll denn der Druck von Rettungseinsätzen auf das Gesundheitssystem und auf die Bergwacht weiter gemindert werden? Da Bergsteigen nicht verboten ist?

Und es gehört ein Gesetz erlassen, dass wenn ein Verunfallter nachweislich einen Bergretter infiziert, oder nachweislich im Zug eines Rettungseinsatzes ein Retter sonstwie infiziert wird, dass der zu Rettende ersatzpflichtig gemacht werden kann.

Falls die ersten Bergwachtstandorte Infizierte in den Mannschaften haben, und die Krankenhäuser dicht sind, wird gehandelt werden müssen.

Es muss jetzt jedem noch mehr klar sein, was schon immer so war: es gibt keine Garantie, dass Retter in jeder Situation anrücken können, und rechtzeitig. Das mag sonst oft gut funktionieren, aber das ändert sich jetzt wohl für diese Krisenzeit.

Gesendet am 8. April 2020 um 20:38
Gegen ein Verbot, in die Berge zu gehen, muss Widerstand geleistet werden! Sonst ist man damit einverstanden, dass wir nun in einer Diktatur leben!

MtHood hat gesagt: Widerlich
Gesendet am 5. April 2020 um 14:19
Man könnte sich natürlich bestürzt zeigen ob der Tragödie, die hier eine Familie soeben erlebt.


Wisst ihr, woran sich wahre Grösse wirklich messen lässt? Wenn man auch dann Grösse zeigt, wenn es schwierig ist, diese zu zeigen.

Das ist wie beim Bergsteigen: Mein Partner kann mitten in der Wand eine dumme Sache machen. Aber mitten in der Wand ist der falsche Ort und falsche Moment, um ihn deswegen zu schelten. Ich bleibe vernünftig, sachlich und konzentriert und warte mit der (emotionalen) Schelte, bis wir wieder sicher vom Berg runter und zuhause sind.

Offenbar sind just mit diesem Verhalten einige Menschen aktuell überfordert.


Was hier auf Hikr im Moment läuft widert mich an und entspricht nicht dem, was ich bisher unter Bergsport und Bergsportcommunity verstanden habe...

wildchip hat gesagt:
Gesendet am 5. April 2020 um 15:21
Es geht hier nicht um die Verunfallten. Die haben agiert vollkommen ohne unser Zutun. Dafür hat sich hier niemand zu verantworten.

Nirgendwo wurden hier die Verunfallten gescholten. Das wurde hier sorgsam und überdeutlich vermieden.

Hier geht es um die Frage, ob man aktuell in die Berge gehen darf. Ob, ob nicht, oder wie, und warum man nicht die Bergwacht beanspruchen sollte.

Es geht um die sich entwickelnde ethische und rechtliche Lage zum Thema Möglichkeit des Bergsteigens in den aktuellen Spannungsfeldern.

Es geht um die Gesamtlage für alle.

Wo wurde denn hier unsachlich geschrieben? Wo ist die angebliche Schelte?

MtHood hat gesagt: RE:
Gesendet am 5. April 2020 um 16:33
Die Diskussion, ob man noch in die Berge gehen darf oder nicht, findet auf Hikr aktuell bereits in mehreren Threads statt.

Wozu also ein weiterer Thread zu exakt diesem Thema, wenn nicht, um die verlinkte Tragödie für das eigene Argument auszuschlachten?

Man hätte an dieser Stelle einfach sein Beileid aussprechen können und seine (sachliche und konstruktive) Meinung zum Thema "Bergsteigen in Zeiten von Corona" in einem der bereits vorhandenen Threads (zum x-ten Mal) kundtun können.

Nic hat gesagt: RE:
Gesendet am 5. April 2020 um 17:05
Halt. Es geht in meinem Beitrag explizit um Bayern. In Bayern ist Berggehen oder wandern bisher nicht verboten. Es wird "nur" nicht empfohlen .Natürlich tun mir die Angehörigen des Verunfallten leid. An dieser Stelle mein herzliches Beileid! Ich habe selbst schon ähnliches Situationen miterlebt. Es war nicht meine Absicht eine neu Diskussion zu starten.

jagawirtha hat gesagt: RE:Nur Bayern
Gesendet am 6. April 2020 um 09:54
Bei deinem Beitrag geht es doch um Berggehen und Klettern. Bist du dir ganz sicher, dass das erlaubt ist. Ich kenne die Regel mit Spazierengehen, das war bei diesem Unfall sicher nicht so. Noch ein Ansatzpunkt: Wer beim DAV ist, wird durch eine Versicherung abgedeckt. Tritt der Schadensfall ein, versuchen diese immer ein Hacken an der Sache zu finden, damit sie nicht zahlen müssen. Bei dieser unsicheren Sachlage (DAV-Empfehlung - keine Bergtouren) wäre ich mir nicht sicher ob man zum Schluß nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Besser keine Bergtouren!

Bleibt alle gesund.

Schneemann hat gesagt: RE:Nur Bayern
Gesendet am 6. April 2020 um 10:56
Die Situation in Bayern ist irgendwie kompliziert. Meines Wissens gibts von der Regierung keine Verbote von Wanderungen oder Skitouren, sondern nur Empfehlungen. Touren sind somit grundsätzlich erstmal erlaubt.

Andererseits sperren aber einige Gemeinde sowohl die Wanderparkplätze als auch die Wanderwege. Beispielsweise hat Oberstdorf wohl alle Wanderwege gesperrt; in Füssen sind wohl alle Wanderwegen in den Bergen gesperrt. Ob das rechtlich überhaupt zulässig ist steht da wohl auf einem anderen Blatt.

wildchip hat gesagt: RE:Nur Bayern
Gesendet am 6. April 2020 um 11:06
In Oberstdorf ist z.B. Parkplatz Faistenoy / Stillachtal abgesperrt.Ebenso Talparkplätze Fellhornbahn. Gesperrte Wanderwege auf der Tourismusseite hat Symbolwirkung.

99 % aller Besucher besitzen keinen Zugangsmodus mehr zu den Hochalpen dort.

Schneemann hat gesagt: RE:Nur Bayern
Gesendet am 6. April 2020 um 19:43
99 % aller Besucher besitzen keinen Zugangsmodus mehr zu den Hochalpen dort.

Unterschätze nicht die Horden an E-Bikes in Oberstdorf ;-)

Heidelberger Gipfelsammler Ötzi II hat gesagt: RE:Nur Bayern
Gesendet am 8. April 2020 um 20:44
Eine völlig überzogene Maßnahme! Ich verurteile das!

wildchip hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 10:53
Mir tut es um die Tourengänger auch leid, für den möglichen Fall, dass hier irgendwann die Angehörige reinlesen sollten!

Es kann hier nicht darum gehen, sich darüber zu stellen wenn Bergkollegen umkommen, im Gegenteil, wie wir wissen kann das jedem zustoßen mit sich selbst oder seinen Tourenpartnern.

Heidelberger Gipfelsammler Ötzi II hat gesagt: RE:Widerlich
Gesendet am 8. April 2020 um 20:41
Bravo!!!

wildchip hat gesagt:
Gesendet am 5. April 2020 um 21:29
Im Bereich Füssen gab es noch zwei Einsätze.

https://www.all-in.de/schwangau/c-polizei/mehrere-bergunfaelle-am-wochenende_a5060553

Allgäu ebenfalls was.

Gesendet am 8. April 2020 um 20:50
Der Gratweg zum Tegelberg war gestern gesperrt! Über die Marienbrücke konnte man nicht gehen, aber dahinter durch den Bach u. einen Waldhang den Weg erreichen.

bergler82 hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 15:02
genau so macht man es, wenn etwas gesperrt ist!

sven86 hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 17:00
Hauptsache abenteuerlich ;)

wildchip hat gesagt:
Gesendet am 8. April 2020 um 22:58
In der Folge der hier genannten Bergunfälle:

"Wandern, Ausflüge oder Radtouren sind über das Wochenende im südlichen Ostallgäu nicht erlaubt. Das Landratsamt Ostallgäu hat jetzt alle "touristischen Aktivitäten" im Süden des Landkreises per Allgemeinverfügung verboten."

Quelle: all-in.de


SCM hat gesagt: RE:
Gesendet am 8. April 2020 um 23:02
Dazu muss man aber ergänzen, dass das nur für die Leute gilt, die nicht dort wohnen!

wildchip hat gesagt: RE:
Gesendet am 8. April 2020 um 23:13
Ja, das Verbot gilt für "touristische" Aktivität, für Anwohner sind diese Aktivitäten offensichtlich erlaubt.

So wird das Aufkommen an Besuchern massiv vermindert. Und die Einheimischen kennen ja ihre Haustouren und die Verhältnisse.

Nic hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 06:50
Auch irgendwie unfair. Wer das Glück hat in der Nähe von Bergen zu wohnen, darf in die Berge gehen. Alle anderen nicht.

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 07:09
Ein eklatanter Verstoss gegen das Grund- und Menschenrecht auf Bergtouren. Sofort verklagen.

sven86 hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 08:01
In der Tat habe ich - bei allem Verständnis- ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Durch die Landes-Verordnung, der zufolge Sport an der frischen Luft ausdrücklich gestattet ist, dürfte das m.E. jedenfalls nicht gedeckt sein. Gleiches gilt für letztes WE durch lokale Kräfte veranlasste Kontrollen am Ende der A95. Hier sogar Tendenz zur Rechtsbeugung.

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 08:37
Irgendwie habt ihr in Deutschland schon ein sehr spezielles Verhältnis zu eurem Staat, das für mich in der Schweiz nicht nachvollziehbar ist.

Nic hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 09:25
Du hast ja wohl grundsätzlich eh IMMER recht. Warum gehst du eigentlich nicht in die Politik?

alpstein hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 10:16
>Irgendwie habt ihr in Deutschland schon ein sehr spezielles Verhältnis zu eurem Staat, das für mich in der Schweiz nicht nachvollziehbar ist.

Ich habe einen gewissen Respekt vor Leuten, die nicht nur "Schaf" spielen, sondern dem Staat auch kritisch gegenüberstehen. Wobei wir hier auf HIKR noch über Belanglosigkeiten reden gegenüber dem, was bei unserer Gesellschaft mit Linksdrall in den letzten Jahren abläuft.

Ich empfehle das Buch des Bestellerautors Markus Krall. "Die bürgerliche Revolution. Wie wir unsere Freiheit und Werte erhalten." Link mit Rezensionen

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 10:32
> Linksdrall

Aha, daher weht der Wind ...

“There's an east wind coming all the same, such a wind as never blew on England yet. It will be cold and bitter, Watson, and a good many of us may wither before its blast. But it's God's own wind none the less and a cleaner, better stronger land will lie in the sunshine when the storm has cleared.”

tenor hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 11:02
Brilliant...good old ACD

mong hat gesagt: RE:
Gesendet am 10. April 2020 um 10:39
> Brilliant...good old ACD

ACD = Association of Canadian Distillers

alpstein hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 11:58
Dir fällt aber auch wirklich zu allem was ein :-)

Gesendet am 10. April 2020 um 09:59
Deutschland tendiert eindeutig nach rechts!

sven86 hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 18:00
In DE haben wir jedenfalls einen Rechtsstaat, in dem Aufrufen und Appellen - auch vulgär formulierten - keinerlei rechtliche Bindungswirkung zukommt. Das dürfte aber in der CH auch so sein.

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 18:24
> in dem Aufrufen und Appellen - auch vulgär formulierten - keinerlei rechtliche Bindungswirkung

Im obigen Fall im Ostallgäu, um den es hier geht, handelt es sich aber nicht um einen Aufruf oder Appell, sondern um ein Verbot.

> Das Landratsamt Ostallgäu hat jetzt alle "touristischen Aktivitäten" im Süden des Landkreises per Allgemeinverfügung verboten.

sven86 hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 18:29
Ein Verbot, das durchaus rechtswidrig sein könnte. Das müssen die Gerichte entscheiden, in einem ähnlichen Fall ist das bereits passiert:

https://www.google.com/amp/s/www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/gericht-kippt-ausflugs-verbot-an-ostern-0939017804.html%3Famp

Schneemann hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 18:37
Ja, aber die Bundesregierung und der Freistaat Bayern erlauben sportliche Aktivitäten im Freien. Es ist mir nicht klar inwieweit ein Landkreis das einfach übergehen kann und sein eigenes Süppchen kocht. Ähnliche Probleme gibt's ja auch in der Schweiz beim Tessin, das schärfere Beschränkungen hat als der Bund. Oder aktuell im Misox, das mit dem Bündnerland um strengere Einschränkungen ringt...

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 19:15
Aber das geschieht auf politischer Ebene, nicht vor Gericht. Ich weiss von keinem Fall in der Schweiz, wo jemand wegen eines Coronaverbots vor Gericht gezogen ist.

Nic hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 09:20
Sehe ich ähnlich Sven.

wildchip hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 08:47
Das ist weder besonders gerecht, noch allzu elegant.

Aber effektiv in Hinblick auf Minderung Bergwachteinsätze. Und wer bergnah wohnt, war schon immer privilegiert wegen isso und wer bergfern wohnt, schaut immer in die Röhre. Das ist nichtmal Schuld vom Staat oder der Seuche.

Gesendet am 10. April 2020 um 09:56
Das ist rechtswidrig!

Nic hat gesagt:
Gesendet am 9. April 2020 um 09:17
Die Frage ist, was bergnah bedeutet. Ich wohne am Starnberger See, also relativ bergnah. Wenn ich mich also auf mein bike setzte, 40 km radl und dann ne Bergwanderung mache, ist das ok oder wie? Bescheuert.

wildchip hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 11:03
Wenn du ins Oberallgäu radelst, dann ist es aktuell legal, glaube ich, wenn ins Ostallgäu dann ist es ein Verstoß irgendeiner Art.

Sicher wird uns dieser Zielkonflikt noch eine Weile begleiten.
- Freiheit
- Erholung, Gesundheit
- Rettungskapazität
- Seuchenverbreitungsgeschwindigkeit-/Nachverfolgbarkeit

Ich wüsste auch nicht, wie man das Ganze von der rechtlichen Warte ohne weiteres befriedigend für alle lösen und abwägen kann.

Nic hat gesagt:
Gesendet am 9. April 2020 um 21:32

BAYERN

Herrmann: Juristische Zweifel am Ausflugsverbot im Ostallgäu | BR24
Füssen: Menschen genießen am Ufer des Hopfensees den Sonnenuntergang. Foto
© pa/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

vor 16 Minuten
Herrmann: Juristische Zweifel am Ausflugsverbot im Ostallgäu
Vor dem Osterwochenende hatte das Landratsamt Ostallgäu sämtliche touristische Aktivitäten im südlichen Landkreis per Verordnung untersagt. Bayerns Innenminister Herrmann sagte nun im BR, an solchen Betretungsverboten gebe es juristische Zweifel.

Wandern oder andere sportliche Aktivitäten waren vom Landratsamt Ostallgäu für das lange Osterwochendende im südlichen Landkreis Ostallgäu für Personen verboten worden, die außerhalb des Landkreises wohnen.

Wer sich nun nicht an das De-facto-Betretungsverbot hält, muss nicht damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle deshalb ein Bußgeld auferlegt zu bekommen. Das stellte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Bayerischen Rundfunk klar.

"Ich habe leider der Polizei heute sagen müssen, dass wir diese Anordnung von Ostallgäu nicht zur Grundlage polizeilichen Handelns machen können, weil da einfach zu große juristische Zweifel daran bestehen." Innenminister Herrmann, CSU
Landratsamt Ostallgäu: Verordnung außer Kraft
Das Landratsamt Ostallgäu reagierte daraufhin. Am Donnerstagabend teilte es auf seiner Homepage mit, die Verordnung zur Einschränkung des Ausflugsverkehrs am Osterwochenende sei praktisch außer Kraft gesetzt. Die Polizei sei angehalten, die Verfügung nicht zu vollstrecken. Man akzeptiere die "formaljuristischen Bedenken" des bayerischen Innenministeriums.

Dennoch verteidigte das Landratsamt in seiner Mitteilung das De-facto-Betretungsverbot für Ausflugsgäste am Wochenende. "Die Beschränkung des Ausflugsverkehrs war ein beherzter und mutiger Schritt, um die Weiterverbreitung des Virus zu verlangsamen, die Einsatzkräfte (Bergwacht, Polizei) zu entlasten und die Kapazitäten der Krankenhäuser nicht zu belasten", heißt es auf der Homepage des Landkreises. An den vergangenen Wochenenden habe man die Erfahrung gemacht, dass bloße Appelle nicht von allen Bürgern ernst genommen worden seien. Ausflüge in die Berge seien trotz der strengen Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus nicht verboten, allerdings nicht erwünscht.

Polizei kontrolliert Abstandsregeln
Innenminister Herrmann bekräftigte aber im BR, die Polizei werde - wie überall in Bayern - auch im Ostallgäu die verschärften Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen das Corona-Virus kontrollieren und darauf achten, dass es nicht zu größeren Menschenansammlungen kommt und dass die Menschen den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten. "Das sind Dinge, die wir nur jedem dringend empfehlen und auf die die Polizei auch achten wird", so Herrmann.

Das Innenministerium habe dem Landratsamt Ostallgäu mitgeteilt, dass juristische Zweifel an der Verordnung bestehen. Jetzt müsse das Landratsamt selbst schauen, wie es damit umgehe, so Herrmann.


Innenminister Joachim Herrmann, CSU


alpstein hat gesagt: RE:
Gesendet am 9. April 2020 um 21:40
...aber steht HIKR-Recht da nicht oben drüber ;-)

evil_horst hat gesagt: RE:
Gesendet am 10. April 2020 um 20:51
Die Polizei war heut aufm Staffelsee unterwegs... Hab ich vorher noch nie erlebt. Unsereiner blieb unbehelligt, aber eine Gruppe von 3 Leuten, die Feuer gemacht hatten und Techno hörten wurde kontrolliert... Würde glaub ich derzeit kein Einheimischer machen... Mal ganz davon ab das i ned spann, wieso ma aufn See fährt um da Techno zu hören, wo doch der See, gerade Abends, genug eigene Geräusche hat... Wurschd.

Ansonsten: Im Murnauer Moos und im Graswang-/Ammertal viele Radler unterwegs. Keine Motorradln, wenig auf den Wanderparkplätzen, wenig Außwärtige, wenn dann M-..., vereinzelt A- und LL-... ;)

Gefühlt 90 % Rentner und eher unsportliche Menschen auf E-Bikln unterwegs, die einem am Berg davon ziehen... Wenn man bedenkt das diese Menschen ohne diese Dinger da gar nicht am Weg wären... Nie!

Wenns doch vereinzelt Preußen bis hier geschafft haben erkennst sie sofort an ihrer Rumschreierei... :D

Auf den Gipfeln nix los, soweit beobachtet... Man kann sagen das die allermeisten Menschen sich an die Vorgaben halten...

Kleiner Eindruck von einem Privilegierten, der heut ganz brav mitm radl von daheim einmal ums Mandl/Hörnle gefahren ist, und wie fast jeden Abend noch mitm Boot aufm See war...;-)

Frohe Ostern!


Winterbaer hat gesagt: RE:
Gesendet am 10. April 2020 um 21:20
> Gefühlt 90 % Rentner und eher unsportliche Menschen auf E-Bikln unterwegs, die einem am Berg davon ziehen... Wenn man bedenkt das diese Menschen ohne diese Dinger da gar nicht am Weg wären... Nie!

> Wenns doch vereinzelt Preußen bis hier geschafft haben erkennst sie sofort an ihrer Rumschreierei... :D

Du bist aber mutig hier, gleich wirst Du gelyncht:-)

Rolling on the Floor Laughing

Bei all den bösen, schlechten und depressiven Kommentaren muss man auch mal lachen dürfen, oder?
Danke!

Ui, Kopfsalat hat Dich noch gar nicht zusammengeschissen?
Hoffentlich ist er nicht krank?

Nic hat gesagt:
Gesendet am 9. April 2020 um 21:49
Die Verordnung wurde außer Kraft gesetzt, da juristische Zweifel bestehen. Für die, die nicht alles lesen wollen...


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