High Noon in den Eisenerzer Alpen oder Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem ....


Publiziert von mountainrescue , 30. Juli 2017 um 16:52. Text und Fotos von den Tourengängern

Region: Welt » Österreich » Nördliche Ostalpen » Ennstaler Alpen » Eisenerzer Alpen
Tour Datum:30 Juli 2017
Wandern Schwierigkeit: T1 - Wandern
Wegpunkte:
Geo-Tags: A 
Zeitbedarf: 3:00
Aufstieg: 732 m
Abstieg: 732 m
Strecke:Präbichl-Lamingsattel-Lamingegg
Zufahrt zum Ausgangspunkt:Über Trofaiach-Vordernberg auf den Präbichl und kurz nach der Ortstafel scharf rechts abbiegen bis zum Parkplatz bei der Kristallstube
Unterkunftmöglichkeiten:Leobner Hütte
Kartennummer:Amap Digital, WK 041 Hochschwab - Veitschalpe - Eisenerz - Bruck an der Mur, Wanderkarte 1:50.000

Jäger nicht gefällt!

Heute hatte ich schon ein Erlebnis der besonderen Art. An sich bin ich ein ruhiger, ausgeglichener Mensch und bestrebt mit meinen Mitmenschen gut aus zu kommen. Aber das was mir heute im Bereich des Lamingegg passiert ist, hat mich doch, irgendwie, geärgert.
 

Wir "Alpinparagleiter" sind ein ruhiges Völkchen, das nichts anderes im Sinn hat, als nach einem anstrengenden Aufstieg, das Bergerlebnis mit einem stillen und ruhigen "Abgleiter" zurück ins Tal zu krönen. Wir sind weder laut, noch zerstören wir irgendetwas, nach, meistens, 5-6 Schritten sind wir der Erde "entflogen"! Aber anscheinend mutieren wir nun zu einem weiteren Feindbild der "Grünberockten"!
 

Heute stand eine gemütliche Hike &Fly Tour am Programm! Ich wollte über das Lamingegg zum Paragleiter Landeplatz am Präbichl fliegen. Während ich gerade am Gipfel angekommen meinen Schirm ausbreite, sehe ich, forschen Schrittes einen "Grünberockten" auf mich zusteuern. Bevor er noch ein Wort an mich richtet zückt er sein Handy und beginnt mich zu fotografieren. Auf den Einwurf, dass er das nicht darf, erklärt er mir, dass er beeidetes Jagdschutzorgan ist und nun noch meinen Ausweis sehen will. Ganz auf der "Nudelsuppe" bin ich allerdings auch nicht daher geschwommen und verlange nun meinerseits von ihm sich auszuweisen, denn das könnte ja jeder behaupten. Leider hat er seine Ausweisdokumente nicht dabei... Er weist mich noch darauf hin, dass, wenn ich starte, er die Fotos dem Rechtsanwalt übergeben wird und ich eine Besitzstörungsklage bekomme. (Der gute Mann weiß allerdings nicht, dass widerrechtlich aufgenommene Fotos nicht als Beweismittel zulässig sind und ich habe ihn mehrmals aufgefordert, seine Fotografiererei einzustellen!) 

Da mir die ganze Sache die Aufregung nicht wert war, habe ich zusammen gepackt und bin schließlich zu Fuß ins Tal abgestiegen. So wurde aus einer Hike&Fly Tour eine Hike&Hike Tour, obwohl perfekte Verhältnisse vorgeherrscht haben!

Ich hoffe, ich habe ihm den Tag gerettet - meinen hat er mir gründlich verdorben!!!


Tourengänger: mountainrescue


Minimap
0Km
Klicke um zu zeichnen. Klicke auf den letzten Punkt um das Zeichnen zu beenden

T2
WT4
T2
22 Jul 17
Lamingegg - Hike & Fly · mountainrescue
SS
SS
29 Apr 15
Skitour Lamingegg mit Abfahrt Nordrinne · Matthias Pilz
WS
23 Jan 15
Skitour Lamingegg · Matthias Pilz
ZS+
13 Dez 13
Skitour aufs Lamingegg · Matthias Pilz

Kommentare (6)


Kommentar hinzufügen

Bergneger hat gesagt: Ein Foto ..
Gesendet am 30. Juli 2017 um 20:09
.... von diesem Arsch hättest du machen sollen, damit wir "Frommen" vorgewarnt sind und ihm seine Jagdleidenschaft "versüßen" können

Wanderer40 hat gesagt:
Gesendet am 1. August 2017 um 00:49
Ein Klügerer gibt nach, im Verzicht liegt allerdings die Stärke. In Österreich sind Startplätze nicht behördlich genehmigungspflichtig, jedoch muss eine Erlaubnis durch den Eigentümer oder Pächter eingeholt werden. Bei Flächen, die unter das Forstgesetz fallen, gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen, ob das Starten mit dem Gleitschirm Teil des forstrechtlichen Gemeinnutzungsrechts ist oder ob dafür eine Erlaubnis eingeholt werden muss. wiki Die Vorgangsweise dieses Jägers war jedoch keine Ruhmeskarte für die Waidmänner.
Jagdaufsichtsorgane sind von der Bezirksverwaltungsbehörde beeidete Organe Angelobung durch Ablegung des Eides. Quelle Bei der Naturzerstörung durch Aufstiegshilfen bei den vielen Kahlschlägen für die Jagdsitze hat sich bisher noch kein beeidetes Organ weder Förster noch Jäger aufgeregt.
flickrAlbumJagd
Herzliche Grüße und weiterhin erfüllende Wander- und Gleiterlebnisse

mountainrescue hat gesagt: RE:
Gesendet am 1. August 2017 um 08:24
Servus "Wanderer40"!
Mit deinem ersten Satz hast du sicher recht, allerdings werde ich mich in Zukunft nicht mehr so leicht "beeindrucken" lassen.

Ich habe nun einen Zettel im Gepäck mit
1.) dem Forstgesetz, das besagt: § 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

und im Punkt 3 steht, dezidiert nichts von "fliegen" ☺

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.

Und 2.) etwas, was eine eventuelle Fotografiererei anbelangt:

Verboten ist das Fotografieren von Personen hingegen dann, wenn die Person sich im Moment des Ablichtens in einer Situation befindet, welche Sie in ihrer Menschenwürde verletzen könnte. Ebenso nicht erlaubt sind Fotoaufnahmen, die gemäß § 201a StGB die Intimsphäre der abgelichteten Person stören könnten. Zudem wäre eine Fotoaufnahme einer Person unzulässig, bei der bereits vorab ersichtlich ist, dass die Person die Einwilligung für ein Foto und dessen Veröffentlichung nicht gestatten würde.

Du siehst, ein bisschen habe ich mich für das nächste Aufeinandertreffen mit einem "Grünberockten" gewappnet!

Wanderer40 hat gesagt:
Gesendet am 3. August 2017 um 00:33
Ein Faktum kommt noch dazu, der Gipfel des Lamingegg liegt schon über der Baumgrenze da kann das Forstgesetz nicht mehr zuständig sein, sofern mir bekannt ist gilt da auch das Biwak Dunkelheitlager Verbot nicht mehr, vielleicht sollte man solche Wichtigtuer ebenfalls ablichten aber ich denke sie sind das nicht wert.
Unter 7.1 gibt es hier eine Abhandlung
Quelle

Weniger restriktiv. Die Kernaussage aus dem Steiermärkischen Gesetz zur Wegefreiheit im Bergland (1922): "Das Ödland oberhalb der Baumgrenze, mit Ausnahme der anders als durch Weide genutzten Gebiete (Almen) ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden". Der Begriff "Betreten" ist hier weiter gefasst als im Forstgesetz und im Hinblick auf die Gemeinverträglichkeit ist im Ödland auch das Zelten möglich. Quelle
Hr. Grüße Bruno

Matthias Pilz hat gesagt: Tipp!
Gesendet am 11. September 2017 um 11:37
Ich habe ähnliche Erlebnisse ober der Seeau hinterm Leopoldsteinersee gehabt, allerdings ohne Gleitschirm. Nach einer heftigen Diskussion fragte mich der Waidmann, was ich hier eigentlich suche (logischerweise Pulverschnee), worauf ich ihn aufklärte, dass ich hier besichtigen möchte, wo der neue von der EU geförderte Klettersteig gebaut wird. Dank meiner überzeugenden Aufklärung, dass dieser Klettersteig bereits von der BH genehmigt wurde, die Finanzierung steht und die zuständige Firma bereits im nächsten Frühjahr mit Bau beginnen solle, waren meine Vergehen wie ausgelöscht!

PS: Hast du auch schon davon gehört, dass am Lamingegg ein neuer Klettersteig gebaut wird? Es soll dort einen Flying Fox vom Gipfel zum Felsen des "Altweibersommer" geben und von dort weiter zum neuen Skywalk "Gamsschaukel"... ;-)

LG Matthias

mountainrescue hat gesagt: RE:Tipp!
Gesendet am 11. September 2017 um 17:45
Danke Matthias für den Tipp!
Das mit dem Lamingegg werde ich mir merken ☺☺☺allerdings gibt es andere Gebiet, die beflogen werden können, ohne auf "Grünberockte" zu treffen!
LG
Erich


Kommentar hinzufügen»