Googlet man nach "SN 640 829a" z.b. hier, stellt man mit Erschrecken fest, dass in der Schweiz jeder Millimeter auf jedem Wanderwegweiser genäustens genormt und definiert ist. Und das ganze auf 55 Seiten reglementiert und dokumentiert. Zweisprachig.
Da findet man dann solcher Weisheit letzter Schluss, hochoffiziell, genormt und definiert:
"7.8 Wanderweg
Wanderwege sind allgemein zugängliche und in der Regel für zu Fuss Gehende bestimmte Wege. Sie verlaufen mög- lichst abseits von Strassen für den motorisierten Verkehr und weisen möglichst keine Asphalt- oder Betonschichten auf. Steile Passagen werden mit Stufen überwunden und Absturzstellen werden mit Geländern gesichert. Fliess- gewässer werden auf Stegen oder Brücken passiert.
7.8.1 Anforderungen an die Benützer
Wanderwege stellen keine besonderen Anforderungen an die Benützer.
7.8.2 Signalisation Die Signalisation der Wanderwege ist gelb.
7.9 Bergwanderweg
Bergwanderwege sind Wanderwege, welche teilweise unwegsames Gelände erschliessen. Sie sind überwiegend steil und schmal angelegt und teilweise exponiert. Beson- ders schwierige Passagen sind mit Seilen oder Ketten gesi- chert. Bäche sind unter Umständen über Furten zu passie- ren.
7.9.1 Anforderungen an die Benützer
Benützer von Bergwanderwegen müssen trittsicher, schwin- delfrei und in guter körperlicher Verfassung sein und die Gefahren im Gebirge kennen (Steinschlag, Rutsch- und Absturzgefahr, Wetterumsturz). Vorausgesetzt werden feste Schuhe mit griffiger Sohle, der Witterung entsprechende Ausrüstung und das Mitführen topografischer Karten.
7.9.2 Signalisation
Die Wegweiser sind gelb mit weiss-rot-weisser Spitze, Bestätigungen und Markierungen sind weiss-rot-weiss.
7.10 Alpinwanderweg
Alpinwanderwege sind anspruchsvolle Bergwanderwege. Sie führen teilweise durch wegloses Gelände, über Schnee- felder und Gletscher, über Geröllhalden, durch Steinschlag- runsen oder durch Fels mit kurzen Kletterstellen. Bauliche Vorkehrungen können nicht vorausgesetzt werden und beschränken sich allenfalls auf Sicherungen von besonders exponierten Stellen mit Absturzgefahr.
7.10.1 Anforderungen an die Benützer
Benützer von Alpinwanderwegen müssen trittsicher, schwin- delfrei und in sehr guter körperlicher Verfassung sein und den Umgang mit Seil und Pickel sowie das Überwinden von Kletterstellen unter zu Hilfenahme der Hände beherrschen. Sie müssen die Gefahren im Gebirge kennen. Zusätzlich zur Ausrüstung für Bergwanderwege werden Höhenmesser und Kompass, für Gletscherüberquerungen Seil und Pickel vorausgesetzt.
7.10.2 Signalisation
Die Wegweiser sind blau mit weiss-blau-weisser Spitze, Bestätigungen und Markierungen sind weiss-blau-weiss. Die Informationstafel Alpinwanderweg weist am Weganfang auf die besonderen Anforderungen hin."
Der absolute Höhepunkt des Werks der amoklaufende Bürokratie findet sich dann aber ab Seite 41 ff ...
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Fazit: Es dürfte wohl nicht mehr lange gehen, bis auch sämtliche Kletterrouten dem eidgenössischen Regulationswahn unterjocht werden, denn ich sehe beim besten Willen keine Möglichkeit, wie der interessierte Betroffene hier noch Einhalt gebieten könnte.
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