Wenn die Tour vor Gericht endet


Publiziert von xaendi, 1. Februar 2013 um 12:35. Diese Seite wurde 1037 mal angezeigt.

Informativer Artikel im Tagi (mal nicht von N. Knecht) zum Thema Haftung auf Touren:

http://www.tagesanzeiger.ch/leben/reisen/Wenn-die-Tour-vor-Gericht-endet/story/25396545


Wichtig finde ich vor allem, dass nicht nur kommerzielle Anbieter strafrechtlich belangt werden können, sondern alle, die andere in die Berge führen und damit eine sog. Garantenstellung einnehmen.



Kommentare (3)


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silberhorn hat gesagt:
Gesendet am 1. Februar 2013 um 15:29
Wie bekannt bin ich keine Bergängerin. Mich interessiert (ausser beim Militär) ob ein Bergführer vor der Tour immer einschätzen kann ob die zu Führenden die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Kommt es vor, dass ein Gast der einen groben Fehler begeht, andere durch ihn verunglückten oder gar ihr Leben lassen müssen,sich verantworten muss.

Henrik hat gesagt: Diese Betrachtung rechtlicher
Gesendet am 15. Juli 2013 um 10:34
Gegebenheiten ist zwar aus dem 2009 (bis zu einer erneuten Vernehmlassung dauert es ja bekanntermassen Jahre bis Jahrzehnte), ist dieses Papier durchaus lesens- und erhellenswert.

Bergrecht

Urs___ hat gesagt: Risiko
Gesendet am 3. Februar 2013 um 09:29
Zusammenfassung des Berichts: Im Bericht steht, in den letzten 10 Jahren gab es bei 156 Lawinenunfällen 7 Verurteilungen. Nach dem Jungfraudrama-Freispruch würde mich interessieren, wann es überhaupt noch zu einer Verurteilung kommen kann. Mit anderen Worten ausgedrückt: diese 7 Verurteilungen interessieren mich. Gruss Urs.


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