Beim Lesen der Zeitung ist mir neulich der folgende Artikel aufgefallen, der auf Versicherungslücken bei diversen Risikosportarten im Rahmen der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung (UVG) in der Schweiz aufmerksam macht:
http://www.derbund.ch/schweiz/standard/Risikosportler-im-Versicherungsloch/story/30711169
Im Artikel verlinkt ist die entsprechende Informationsseite des grössten UVG-Versicherers, der SUVA:
http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/sichere-freizeit-suva/wagnisse-suva.htm
Es geht dabei um die Renten (also nicht die Heilungskosten) im Invaliditäts- oder Todesfall - diese können, falls der Unfall als "relatives Wagnis" ausgelegt wird, um 50% (oder im Extremfall sogar um 100%) gekürzt werden. Da die UVG-Rente bei Tod oder Invalidität durch Unfall meist den Löwenanteil der fälligen Renten ausmacht, wären solche Einschnitte finanziell äusserst schmerzhaft.
Ich habe bei der SUVA angefragt, wie weit bzw eng der Wagnisbegriff im Bereich des Bergsports ausgelegt wird. Die Auskunft war zwar generell hilfreich, aber detaillierte Informationen - z.B. unter welchen Voraussetzungen eine T6-Tour ein Wagnis darstellen könnte - konnten sie mir keine geben.
Daher meine Fragen:
- Kennt jemand konkrete Fälle von Leistungskürzungen, die sich im Zusammenhang mit denjenigen Aktivitäten zugetragen haben, die hier auf hikr häufiger beschrieben werden (T6, Solo-Hoch- bzw Skitouren u.ä.), die aber eventuell in der breiten Öffentlichkeit als aussergewöhnlich gefährlich wahrgenommen werden könnten?
- Oder weiss jemand sonst, wie wahrscheinlich eine Leistungskürzung bei solchen Aktivitäten ist, bzw was für konkrete Umstände beispielsweise dazu führen?
- Kennt jemand Versicherungsgesellschaften, die, wie im Artikel oben erwähnt, eine Differenzdeckung für den Fall einer Leistungskürzung durch die UVG-Versicherung im Bereich des Bergsports anbieten?
Gruss,
marvel
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