Danke.
Tönt gut. Nur fehlt die konkrete Auskunft, wie die «Räumliche Kennzeichnung» gelöst werden soll. Eine zentrale, verbindliche GIS Lösung für die ganze CH könnte viele Streitfragen klären.
Was ich dabei komisch finde, dass sich östlich vom Brienzer Rothorn beim Eisee, wo es Skilifte und Skipisten hat, eine Wildruhezone befindet. Der Lift und die Piste nach Sörenberg liegt Mitten in der Wildruhezuhne *huch*
In den Wildruhezonen ist gemäss den Erläuterungen auch das JAGEN erlaubt. Nur Freizeitsportler, vermutlich diejenigen ohne teuren Skipass sollten das Gebiet nicht betreten. ;-)
Das selbe in Vella, Val Lumnezia, genau unter dem Sessellift. Wildruhe und Pistenrummel, da freut sich Hirsch und Gäms.
Schreibtischtäter? Oder kann mir jemand den tieferen Sinn solcher Ausscheidungen erklären?!
Weiss jemand, ob andere Länder (zB I, F, D, A) dieses Konzept mit den Wildschongebieten auch kennen? Schon nur aus dem Tessin ist mir eigentlich nichts bekannt.
einige neue Skitourenkarten sind dieser Tage erschienen. Dies ist vor allem interessant, um sich über die Wildschongebiete zu informieren, was ja sonst nur schwer möglich ist (abgesehen von den Kantonen GR und OW, deren Gebiete via Internet einzusehen sind).
Befund einer summarischen Durchsicht:
Blatt 266, Leventina:
Das Gebiet des Val Piumogna und V.Gribbio ist mit Weggebot versehen, d.h. Betreten nur auf den Routen, die auf der LK eingetragen sind (alle Klassiker)
Val Scaradra/Luzzone: dito
Blatt 267 San Bernardino:
Weggebot rund um den Piz de Trescolmen.
Interessante neu eingetragene Routen im hintersten Calanca (P. Ramulazz, Puntone dei Fracion, etc)
Blatt 283 Arolla:
Riesiges Gebiet mit Weggebot zwischen Pleureur und Rosablanche inkl. angrenzende Talflanken.
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