Reisen in/durch Krisengebiete


Published by kopfsalat, 5 March 2015, 13h23. This page has been displayed 521 times.



Von Taliban Entführter erhält kein Geld von der Versicherung.

"Das Wagnis, das der Mann und seine Partnerin eingegangen seien, rechtfertige die Ablehnung aller Ansprüche, halten die Richter in ihrem Urteil fest."



Comments (4)


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poudrieres says: Wagnisbegriff
Sent 5 March 2015, 19h43
Zum Verständnis des Wagnisbegriffs empfehle ich diese Internetseite der SUVA :

Wagnis - Gefährliche Sportarten.

Er ist natürlich auch in allgemeiner Form im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (ab Art. 39).

kopfsalat says: RE:Wagnisbegriff
Sent 6 March 2015, 09h05
wobei man bei sportlichen wagnissen z.b. bei der privaten kranken- oder unfallversicherung eine zusatzversicherung abschliessen kann, welche auch diese gefahren deckt. zu einer vergleichsweise happigen prämie nota bene.

wer damit rechnen muss entführt zu werden, kann (u.a. bei lloyd's) eine sogenannte kidnap & ransom versicherung abschliessen. zu astronomischen prämien, versteht sich.

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kopfsalat says: RE:Wagnisbegriff
Sent 6 March 2015, 11h28
genau.

deshalb war ja das argument der gegner der einheits-krankenkasse, "wir sind keine einheitspatienten" so hochgradig idiotisch und schizophren, dass nur das ungebildete schweizer stimmvolk ihnen glauben konnte.

denn je mehr und je einheitlicher die patienten, desto einfacher und vorallem auch billiger wird versicherung.

je mehr spezialfälle und -behandlungen, desto teurer für alle.

aber dies ist komplett OT.


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