Gibt es so etwas, wie ein Recht auf kostengünstige Hilfe in absolut jeder Situation?


Publiziert von Henrik , 14. Mai 2019 um 12:04. Diese Seite wurde 2152 mal angezeigt.

Gerettete Wanderer aus Deutschland machen der Bergrettung in Tirol schwere Vorwürfe.
 
Tirol: Bergrettung rettet deutsche Wanderer in Not – doch die beschweren sich über die hohe Rechnung!

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(In Norwegen seit den Selfie-Hypes Alltag) Helfer trugen Tourist sieben Stunden
 
 
Für die freiwilligen Retter sind diese Einsätze nicht leicht. Im Juli verletzte sich ein Tourist so sehr, dass er nicht mehr laufen konnte. Der Helikopter konnte wegen des Nebels nicht eingesetzt werden, also mussten die Helfer ihn hinuntertragen. Sieben Stunden lang. Bericht  aus dem 2016..
 

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Wer in den Notfall muss, soll 50 Franken zahlen
 
Mit Gebühren will die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) unnötige Arztbesuche und Bagatellfälle in der Notaufnahme eindämmen.
 




Kommentare (27)


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mong hat gesagt:
Gesendet am 15. Mai 2019 um 05:56
> Wer in den Notfall muss, soll 50 Franken zahlen

"Pleiten, Pech und Pannen" ;-)

kopfsalat hat gesagt:
Gesendet am 15. Mai 2019 um 08:48
REGA-Mitgliedschaft: CHF 30.-/Jahr.

Alpin_Rise hat gesagt: RE:
Gesendet am 15. Mai 2019 um 10:38
Kleines Detail zur Rega: Sie ist kein Verein und hat darum auch keine Mitglieder, die mitbestimmen könn(t)en und denen gegenüber die Rega Rechenschaft (z.B. finanzielle Transparenz) schuldig ist.
Eine Privatperson kann GönnerIn (= regelmässige SpenderIn) werden, daraus leiten sich aber keinerlei Ansprüche ab, er/sie hat auch keine weiteren Rechte/Pflichten gegenüber der Rega und umgekehrt.*
Seit 2013 ist die Rega übrigens auch nicht mehr ZEWO-zertifiziert.

G, Rise


* Zitat Rega Webseite:
"Die Rega ist eine gemeinnützige und private Stiftung, welche auf Spendengelder angewiesen ist. Der Gönnerbeitrag ist eine Spende. Als Dank für diese Unterstützung kann die Rega nach ihrem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen."

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 15. Mai 2019 um 13:30
> GönnerIn (= regelmässige SpenderIn)

Dafür kann die Spende von den Steuern abgezogen werden.

Einfach eine Kopie der Zahlung beim Steueramt einreichen reicht.

Der Grund, weshalb die REGA nicht mehr ZEWO-zertifiziert ist, ist, dass die REGA darauf verzichtet hat, sich zertifizieren zu lassen. Was eigentlich auch Sinn macht. Denn mit einer klassischen Stiftung hat die REGA schon lange nichts mehr zu tun.

OT: In der Schweiz sind solch unsinnige "Geschäftsformen" leider weit verbreitet. Die FIFA ist ein Verein, Migros und Coop, die grössten Detailhändler des Landes, sind Genossenschaften, obwohl alle wie AGs reguliert werden müssten.

Alpin_Rise hat gesagt: Finanzierung Bergrettung
Gesendet am 15. Mai 2019 um 10:44
Zum Thema: Persönlich bin ich der Meinung, dass Bergrettung etwas kosten darf und muss. Ohne die freiwillig geleisteten Stunden beispielsweise der Alpinen Rettunskolonnen bzw. analoger Organisationen (wie oben zitierter Fall) und z.B. der REGA-Gönner wären die Kosten um Faktoren höher.

Wer die Rechnung zu zahlen hat, ist schlussendlich eine politische Frage. Die Rega wird nach eigener Aussage vom Staat nicht finanziell unterstützt. In der derzeitigen Organisation ist die Finanzierung der Rettung von BerggängerInnen ein intransparenter Dschungel, in der zahlreiche kommerzielle, halbkommerzielle und ausgewiesen gemeinnützige Organisationen involviert sind. Dazu sind je nach Fall verschiedenste Versicherungen und/oder die Justiz involviert.

Selbstverständlich ist das wichtigste eine rasche, adäquate Hilfe im Gelände, von wem auch immer. Wie man am obigen Fall sieht, fangen die Querelen dann an, wenn's ums liebe Geld geht. Und da helfen die oben angetönten, intransparente Strukturen in der CH wohl nicht weiter. Haben andere Länder bessere Lösungen?

G und ich wünsche allen, die Rettung nicht Anspruch nehmen zu müssen,
Rise

georgb hat gesagt:
Gesendet am 15. Mai 2019 um 11:45
Soweit ich weiß, ist die Bergrettung für Mitglieder der Alpenvereine kostenlos. Gilt wohl auch für die Schweiz!?

georgb hat gesagt:
Gesendet am 15. Mai 2019 um 14:47

Linard03 hat gesagt: «Retten, aber nur wenn’s billig ist!»
Gesendet am 15. Mai 2019 um 19:12
Unabhängig davon, wie die Bergrettung in den verschiedenen Ländern organisiert ist und ob man Mitglied ist oder nicht: ich finde solche Fälle wie derjenige der Tannheimer Schneeschuhtour einfach nur beschämend.

Die Aussage der Bergwacht ("... sich erst retten lassen und die Kosten dann auf eine dermaßen unsympathische Weise abzulehnen, dafür habe ich genau null Verständnis …") bringt es wohl ziemlich auf den Punkt; weiterer Kommentar überflüssig ...

mong hat gesagt:
Gesendet am 15. Mai 2019 um 19:37
Hier eine - von mir aus gesehen - humoristische Einlage:

Die REGA kennt sogenannte Vielflieger. Das sind Berggänger,
die gerne gerettet werden, um ein wenig Helikopter fliegen zu können.
Aber nach dem zweiten Mal wird die REGA natürlich, zurecht, misstrauisch.
Aber wie die REGA im Detail mit diesen etwas kurligen Zeitgenossen umgeht,
weiss ich nicht ;-)

Chrichen hat gesagt: RE:
Gesendet am 16. Mai 2019 um 07:49
Die REGA mileage card for frequent fliers. Irgendwann kommt das noch :-).

mb4 hat gesagt:
Gesendet am 16. Mai 2019 um 00:58
Selbstverständlich darf über Rettungskosten diskutiert werden.
Es sollte auch.

Wieviel darf denn eine Rettung kosten?
2‘000 Euro?
20‘000?
200‘000?
Irgendwo hat wohl jeder eine Grenze.
Doch da diese Grenze nicht eindeutig ist, muss darüber diskutiert werden.

Rettung allgemein und auch Bergrettung ist heutzutage ein Geschäft.
Und hat (wie in Zeitungsberichten und Kommentaren zu lesen) mit Ehrenamtlichkeit nichts zu tun. Deshalb hat die Bergwacht Tirol ja auch eine Rechnung für ihren Aufwand gestellt.

Erschwerend ist bei einer Rettung meistens der Zeitdruck.
Häufig lassen sich nicht erst drei Offerten vergleichen.
Beim Maler ist dies bereits bei kleineren Beträgen durchaus üblich.
Doch nicht bei jedem Notfall gibt es zwingend diesen Zeitdruck (z.B. Höhlenunglück in Thailand 2018).

In diesem Zusammenhang stellt sich eine weitere Frage.
Wer soll die Rechnung bezahlen?
Der zu Rettende?
Der Alarmierende?
Die Retter?
Die Allgemeinheit?

Wer jetzt meint, das ist doch klar!
Dem möchte ich einen Fall vom Klausenpass im 2017 nennen.
Ein Fotograf, der gerne (und gut) den Sternenhimmel fotografiert war unterwegs. Da sich Sterne nur bei Dunkelheit gut fotografieren lassen war es während der Nacht. Auf der Suche nach einem passenden Standort lief er mit der Stirnlampe herum. Unten bei der Passstrasse sah jemand das Licht, dachte da hat jemand ein Problem und alarmierte die Rega.

lampbarone hat gesagt: RE:
Gesendet am 16. Mai 2019 um 22:48
Mich würde an dieser Stelle mal interessieren, wie die Sache mit dem Fotografen ausgegangen ist, der ja weder in Not war, noch selbst die Hilfe angefordert hat.

Eigentlich müsste man doch erkennen, dass der Mensch oben gehend unterwegs ist und nicht mit der Lampe Notsignale sendet. Auch hätte er vermutlich bei Sichtweite Handyempfang, falls er wirklich in Not wäre.

Ich bin selbst oft nachts unterwegs bzw. schlafe teilweise auf höheren Gipfeln (für Nachtaufnahmen, Sonnenaufgänge und wenn ich den Gipfel nicht als Tagestour schaffe), lasse die Lampe allerdings soweit möglich aus bzw. stark gedimmt, weil ich es selbst nicht mag, wenn es nachts in den "stillen Bergen" überall blinkt und versuche auch sonst, mich gegenüber Umwelt und Tieren ruhig und unauffällig zu verhalten.
Wer es nicht selbst gesehen hat, glaubt es nicht, wie viele solcher bewegenden Lichter man manchmal von oben sieht...

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 17. Mai 2019 um 09:07
> Mich würde an dieser Stelle mal interessieren, wie die Sache mit dem Fotografen ausgegangen ist, der ja weder in Not war, noch selbst die Hilfe angefordert hat.

Google ist dein Freund

mde hat gesagt: RE:
Gesendet am 17. Mai 2019 um 16:15
Wenn man also im Dunkeln und mit Licht im Terrain unterwegs ist, soll man sich also prophylaktisch bei den Rettungskräften melden, so die Angabe im Artikel...

Das mag sich ja nett anhören, dünkt mich aber wenig durchdacht. Logo, wenn man umsonst ausgerückt ist, so kann man schon folgern "hätte der im Voraus angerufen, so hätten wir es gewusst und den Aufwand sparen können".

Die Kehrseite sind aber an einem geeigneten Bergtag Hunderte von Anrufen von Leuten, die nur sagen wollen, dass es ihnen gut geht und sie keine Rettung brauchen, sondern bloss noch ein wenig draussen sind. Man würde wohl subito jegliche Übersicht verlieren.

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 17. Mai 2019 um 18:27
Kann mir nicht vorstellen, dass Hunderte von Leuten nachts am Berg rumkraxeln.

Aber die Idee der Polizei ist trotzdem sehr wirklichkeitsfremd.

lampbarone hat gesagt: RE:
Gesendet am 23. Mai 2019 um 21:41
Danke noch für die Antwort mit dem Link! Das hätte ich auch als ungerecht empfunden, wenn jemand, der weder Hilfe anfordert noch benötigt und auch nicht grob fahrlässig handelt oder entsprechende Zeichen gibt (z.B. Blinkzeichen), dafür bezahlen muss.
Bei jeder abendlichen Wanderung bei Rettungsdienst oder Polizei anzurufen halte ich auch für realitätsfremd.

Nein es sind an einem Berg nicht Hunderte, aber wie schon gesagt, aus eigener Erfahrung weiß ich, es sind mehr Leute noch abends mit Lampe unterwegs, als der konservative Tag- und Hüttengeher denkten würde.
Das könnten in einem Einzugsgebiet schon täglich mehrere Dutzend Anrufe werden...

lampbarone hat gesagt: RE:
Gesendet am 23. Mai 2019 um 21:48
P.S. Und wenn nun 3 Leute angerufen haben, um bescheid zu sagen - und oben blinkt was, woher sollen die Retter wissen, dass es sich nicht um eine vierte Person handelt...
(zumal gerade die nicht im Voraus weiß, dass sie Hilfe braucht)



kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 17. Mai 2019 um 08:44
In der Schweiz gilt eine Nothilfe-Pflicht.

"Art. 128/1/4. Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. / Unterlassung der Nothilfe

Unterlassung der Nothilfe

Wer einem Menschen [...] der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Darunter fällt z.B. auch die Pflicht zur Alamierung der Rettungskräfte. Da es sich um eine Pflicht handelt, muss der Alarmierende auch nicht die Kosten für sein Handeln übernehmen. Ausser er macht dies in einer Situation die nicht unter Art 128 fällt.

Die Kosten für die Rettung gehen in der Schweiz immer zu Lasten des geretteten.

Die Grundversicherung deckt 50% der Kosten bis maximal CHF 5000. Den Rest muss er selber bezahlen oder privat versichern oder anderweitig z.B. mit einer REGA-Gönnerschaft abdecken.

Chrichen hat gesagt:
Gesendet am 16. Mai 2019 um 08:06
Glaube über Kosten im tieferen vierstelligen Bereich sollte man sich als Normalverdiener nicht beklagen können, wenn man auf Rettung angewiesen war. So eine Notsituation sollte ja die absolute Ausnahme sein. Sonst macht man irgendetwas falsch. Generell ist das Thema definitiv eine Diskussion wert. Zumal die Situation zumindest in der Schweiz alles andere als transparent ist. Wie oben ausgeführt wurde, sind auch nicht alle Fälle leicht zu beurteilen.

Problematisch sind wohl vor allem Suchaktionen. Da entstehen schnell immense Kosten, die von einem Individuum kaum mehr getragen werden können.

Gibt es eigentlich praktikable Versicherungslösungen dazu? Soweit ich weiss sind DAV Mitglieder automatisch mindestens zu einem gewissen Grad versichert. Beim SAC ist das glaube ich nicht der Fall (falls doch, korrigiert mich bitte). Die REGA Gönnerschaft ist eine tolle Sache, falls aber nicht die REGA bei der Rettung involviert ist, entstehen trotzdem Kosten für die gerettete(n) Person(en). Wie bereits gesagt wurde, verpflichtet sich die REGA auch nicht zur Kostenübernahme für Gönner.

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 16. Mai 2019 um 10:59
So unklar ist die Situation in der Schweiz nun auch nicht.

"Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen, geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz."

OKP = Obligatorische Krankenversicherung die jeder Einwohner der Schweiz abschliessen muss und deren Leistungen gesetzlich geregelt sind.

Die andere Hälfte muss man entweder selber berappen, sie separat versichern oder man ist Gönner bei der REGA, welche diese Kosten normalerweise übernimmt.

Lulubusi hat gesagt: RE:
Gesendet am 27. Mai 2019 um 08:47
das ist nicht ganz korrekt!

maex hat gesagt: RE:
Gesendet am 27. Mai 2019 um 14:16
Was genau ist nicht ganz korrekt?

georgb hat gesagt:
Gesendet am 16. Mai 2019 um 10:48
Sollte doch recht einfach zu organisieren sein mit einer Bergrettungsversicherung, wie sie im DAV und ÖAV integriert ist. Jeder Autofahrer kann ja auch entscheiden, ob er Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung haben will und dementsprechend ist er dann abgesichert. Das sollte für Berggänger auch gelten. Wer sich nicht entsprechend absichert (und zahlt), muss dann eben die Bergung zahlen, so wie ein Autofahrer ohne Kaskoversicherung seinen Schaden auch selber zahlen muss.

bergler82 hat gesagt: RE:
Gesendet am 16. Mai 2019 um 11:27
... wobei die im DAV "integrierte" Versicherung aus eigener Erfahrung mit großer beharrlichkeit versucht, die Kosten auf andere Organisationen abzuwälzen.
Wir mussten wegen einem Medizinischen Notfall an der Marmolada die Rettung rufen. Weil es eine "einfache" und schnelle Rettung war, lag die Rechnung bei 3500 Euro. Wegen einem medizinischen Notfall kam die gesetzliche Krankenversicherung bereits für einen Teil auf. Beim Rest streiten sich jetzt die DAV-Versicherung und die Auslandskrankenversicherung. Wir sind gespannt wie das weitergeht, schließlich sind seitdem bereits zwei Jahre vergangen...
Hat hier sonst jemand Erfahrung mit Wohnsitz Deutschland mit Zusatzversicherungen für Rettungsaktionen?

wildchip hat gesagt:
Gesendet am 21. Mai 2019 um 23:22
Der vorliegende Fall repräsentiert ganz sicher nicht eine Mehrzahl von in Not Geratenen oder Geretteten.

Es zeigt einfach nur die Uninformiertheit, mangelnde Selbstkritik und auch unternehmerisch-ökonomische Dreistigkeit des Geretteten.

Den Fall in die Medien zu nehmen dient auch niemandem. Auch die Bergrettung täte meiner Meinung nach besser daran, zu dem Fall gar nichts zu sagen.

Die Gerichte werden die Position der Bergrettung stärken, weil es natürlich vollkommen normal und sinnvoll ist, eine Rettungsaktion nicht minimalistisch auszulegen, sondern mit dem Ziel schneller Rettung aus einer bedrohlichen Gefahrenlage. Natürlich wir man einen Einzugsbereich hier mit möglichst vielen Kräften durchsuchen, um Unterkühlte und von Lawinen bedrohte schnell, und nicht möglichst effizient oder gar billig zu sichern.

pete85 hat gesagt: RE:
Gesendet am 26. Mai 2019 um 12:20
Hi wildchip,

was die Präsentation in den Medien angeht, muss ich dir widersprechen. Immerhin führte sie dazu, dass ein wichtiges Thema Aufmerksamkeit erhielt und die betreffende Person die Klage zurücknahm.
Allein für die Dreistigkeit sollte man noch eine Strafe dranhängen.....
Heutzutage nutzen sehr viele Leute wegen "Kleinigkeiten" die Möglichkeit sich retten zu lassen - und das geht im Endeffekt zu Lasten von uns allen! Es gibt nun einmal nicht unbegrenzt viel Rettungspersonal, RTWs, Hubschrauber, etc...
Wenn Jede Kleinigkeit per Heli transportiert wird, ist dieser für den Berggänger/VU, was auch immer leider nicht mehr verfügbar. Und das ist die wahre Tragödie und nicht, ob und wieviel man für einen Rettungseinsatz blechen muss. Wer in Lebensgefahr schwebt und gerettet wird sollte danach nicht feilschen müssen. Das eigene Leben ist mehr wert. ;)

georgb hat gesagt: So isses
Gesendet am 26. Mai 2019 um 16:04
>Wenn Jede Kleinigkeit per Heli transportiert wird, ist dieser für den Berggänger/VU, was auch immer leider nicht mehr verfügbar. Und das ist die wahre Tragödie

Damit hast du es auf den Punkt gebracht pete85


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