Alpin-Konvention und Alpenplan - Theorie und Praxis


Publiziert von maxl, 2. Juli 2015 um 16:02. Diese Seite wurde 160 mal angezeigt.

Seit 1972 gibt es Deutschland den sog. Alpenplan, der gewährleisten soll, dass die bayerischen Alpen vor touristischer Übererschließung geschützt sind. Dazu wurden drei Schutzzonen A, B und C definiert, in denen Erschließungsvorhaben stark eingegrenzt bzw. völlig untersagt werden.

Die Wirksamkeit dieses Alpenplans darf man freilich in Frage stellen. Seit Monaten nun diskutiert die bayerische Staatsregierung über den Ausbau der Skigebiete um's Riedberger Horn. Die bayerische Umweltministerin positioniert sich nach längerem Hin und Her inzwischen zwar auch klar gegen den Ausbau, jedoch wird (trotz der Schutzzone C, die Ausbaumaßnahmen verbietet) noch auf die Stellungnahmen vom Finanzministerium (!) und vom Heimatministerium (!!!) gewartet, siehe hier. Die Entscheidungsgewalt liegt schlussendlich dann bei Heimatminister Söder (!!!!!!) - so viel zur Wirksamkeit des Alpenplans.

Sowieso stellt sich die Frage, ob nationale Beschlüsse zum Schutz der (immerhin in mehreren Ländern gelegenen) Alpen geeignet sind. Immerhin gibt es inzwsichen die Alpine Convention, in der die Alpenländer sich zu 'nachhaltigem' Vorgehen verpflichten. Leider sind aber auch diese Artikel entsprechend vage formuliert und bieten wohl Schlupflöcher allerorten.

Trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung. Besser immerhin, als mit erhobenem Zeigefinger auf die 'bösen' anderen zu zeigen, nur weil man selbst z.B. einen tollen Alpenplan hat.....



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