Wildschutz für die Wirtschaft


Publiziert von Henrik , 25. März 2015 um 21:50. Diese Seite wurde 367 mal angezeigt.

Der Entscheid lautet: Weder Bergführerverband noch SAC müssen miteinbezogen werden, wenn der Kanton Wallis Wildruhezonen erlässt. Mitreden dürfen nur die lokalen Tourismusvereine. Man kann davon ausgehen, dass das auch für die restliche Schweiz gilt.

[blog.bazonline.ch/outdoor/index.php/40510/wildschutz-fuer-di...]


Bundesgericht weist SAC wegen Gämsen in Schranken!


CS

Henrik



Kommentare (1)


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kopfsalat hat gesagt:
Gesendet am 26. März 2015 um 09:32
haben der SAC und die bergführer denn auch gegen das ursprüngliche übel, den neubau der zwei bergbahnen, einspruch erhoben? im netz habe ich nichts dazu gefunden.

... et voilà ... mit der bahn auf den berg fahren zu können, will man wohl auch beim SAC und den bergführern nicht verhindern, dass man dafür dann eben auf was anderes verzichten muss, will man aber nicht wahrhaben. schöne scheinheiligkeit. gutes bundesgericht.

der beitrag im outdoorblog zeugt genau von dieser scheinheiligkeit. was die gleichnisse mit oma's bluse und pocahontas angehen, so sind sie das, was gleichnisse schon immer waren, unpassend. die um ihr überleben kämpfenden penan miteinzubeziehen, ist schlicht untereste schublade, aber wohl verständlich für jemanden, der bruno manser als "unseren letzten echten helden" verehrt.


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