Geäss dem Verbotsschild ist das Betreten der Parzelle 201 untersagt. Wer nicht zufällig gerade das Luzerner Geoportal zur Hand hat, dem sei gesagt, dass diese Parzelle den gesamten Hügel umfasst und somit kein "legales" betreten des Rooterberg-Höhepunkts möglich ist.
 
 

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