Es gibt,wie schon an anderer Stelle mehrfach ausgeführt, regionale Unterschiede bei den Ausgangsbeschränkungen.

Rechtsanwalt Dr. Muñoz ist in einer Konstanzer Kanzlei tätig.

Zu den "anderen Bundesländern", in diesem Fall Bayern, kann ich von einem Fall berichten, dass ein Sohn angezeigt wurde, weil er Besuch von seiner nicht zum Haushalt gehörenden Mutter empfangen hat. Jemand muss ihn angezeigt haben. Der "Blockwart" aus "dunklen Zeiten" scheint auferstanden zu sein.......


 
 

Kommentare (2)


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Felix hat gesagt:
Gesendet am 6. April 2020 um 15:41
wenn denn das wahr ist - schrecklich :-(

alpstein hat gesagt: RE:
Gesendet am 6. April 2020 um 16:36
leider ist das wahr :-(

Eine Hausbewohnerin hat die Anzeige erstattet.


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