Ich gehe den Grat wieder hinauf und komme auf immer einfacher werdendem Weg bis unmittelbar vor die Forststraße. Hier passiere ich ein Schild der Unteren Naturschutzbehörde in Miesbach. War ich unwissentlich in einem gesperrten Gebiet unterwegs?

Da habe ich mich natürlich mittlerweile erkundigt: alles halb so wild: Klettern verboten, Wandern erlaubt! - (siehe Berichtstext)
 
 

Kommentare (2)


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Gherard hat gesagt:
Gesendet am 28. Mai 2016 um 19:01
Danke für die hartnäckige Recherche und Abklärung.

"Verbotsschilder" ein weites, weites Feld!

War das vielleicht der Grund, den Pfad aus der Karte herauzueditieren?

Vielhygler hat gesagt: RE:
Gesendet am 29. Mai 2016 um 15:19
Ist doch klar, das gehört ja auch zum Bericht dazu...

Oft erläutern die Schilder gar nicht, was eigentlich wann und wo eingeschränkt wird.

| War das...? Kann ich mir schon vorstellen. Da würden die Karten dann gar nicht mehr die Wirklichkeit abbilden, sondern sie werden zu einem Erziehungsinstrument.

Aber einfach ist es oft sicher auch nicht: Wenn z.B. ein Tip-Top-Weg von A nach B führt und eine Mure zerstört den Abschnitt an einer einzigen nicht zu umgehenden Stelle?
Wird dann der Weg als einzuzeichnende Spur im Gelände definiert und kartographisch aufgenommen oder muß der Weg auch zusätzlich A mit B verbinden können?


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