Schon ein toller, steiler Zahn
 
 

Kommentare (2)


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Andy84 hat gesagt:
Gesendet am 28. Oktober 2021 um 22:03
Warum hast den schönen Gipfel denn ausgelassen?

Nyn hat gesagt: RE: auslassen
Gesendet am 28. Oktober 2021 um 22:25
wie in meinem Kommentar zur Frage von Plauscher geschrieben:


Was den Novaturm betrifft: Er ist ganz in der Kernzone des NSG.
Damit gelten sicher die in meinem Bericht verlinkten Beschränkungen und Regeln.

1) Im verlinkten 55.pdf (Weisszonen Vorarlberg Faludriga-Nova) steht sinngemäß:
"Es darf nur auf ausgewiesenen! Wanderwegen gewandert werden darf, sommers wie winters."

2) In der Übersicht auf https://respektiere-deine-grenzen.at/in-der-natur/schutzgebiete/faludriga-nova/ heisst es dazu:
"Markierte Wege, sowie die üblichen Zustiege zum Berggrat zwischen der Gamsfreiheit und der Schwarzen Furka dürfen nicht verlassen werden. Dadurch werden wichtige Rückzugsgebiete für Wildtiere bewahrt."

Was heisst das nun?
Die Pfadspuren, die zum Novaturm gehen, sind sicher keine ausgewiesenen Wanderwege> nach 1) NO!
Sie könnten aber einen "üblichen Zustieg" bedeuten> nach 2) Vielleicht,

ERGÄNZUNG DAZU: aber dem Wortlaut nach gilt das nur für Wege die den Zustieg zum Grenzkamm betreffen . Der Novaturm liegt nicht am Grenzkamm ((

Wie das mit dem Novaturm in der Praxis dann genau aussieht, das kann ich leider nicht beantworten.

Möglicherweise sind auch die kompletten offiziellen und aktuellen Rechtsverordnungen zu Rate zu ziehen.
(da diese oft verklausuliert sind, auch bei den Österreichern vermutlich in einer Sprache und Form verfasst sind, die für den Laien=NichtJuristen nur schwer verständlich ist)...kann man sich vermutlich an die o.a. vereinfachten Aussagen halten - die sich leider ein wenig widersprechen.... ((

EDIT: , weil wer entscheidet, was "üblich" ist.?

VG, Nyn


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