Bedrohtes Idyll: Waldbad
In unserer Vollkasko-Republik ist so etwas nicht mehr zulässig. Eine solche Anlage muss umzäunt und während der Öffnung mit einem Bademeister besetzt sein. Ansonsten sind gemauerte Ufer, Einstiege und Sprungbretter zu entfernen und das Ufer zu renaturieren, so dass Baden nicht mehr als Hauptzweck angesehen werden kann.
 
 

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