es ist verboten, folgende Flächen zu beweiden:
b. Flächen mit empfindlichen Pflanzenbeständen und Pioniervegetation auf halboffenen Böden;
c. steile, felsige Gebiete, in denen sich die Vegetation zwischen den Felsen verliert;
d. Schutthalden und junge Moränen;
e. Flächen, auf denen durch Beweidung die Erosionsgefahr offensichtlich verstärkt wird;
Auf sehr viele Schafweiden treffen alle diese Punkte zu, geweidet und überstossen wird trotzdem munter weiter - mehr Wölfe anstatt Schafspelze braucht das Land!
sind das, die diese Tiere unbehirtet da rauf treiben und den Sommer über ihrem Schicksal überlasen. Das sowas noch subventioniert wird, absolut daneben.
Wehe aber, es wird ein Wolf gesichtet, der halt kein Vegetarier ist, dann schreien diese ‚Landwirte‘ die Landverwüster heissen müssten.
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