Wildruhezonen


Published by PStraub, 27 February 2013, 08h25. This page has been displayed 3676 times.

Das Thema wurde hier zwar schon öfter mal angesprochen. Inzwischen ist per 15. Juli 2012 der entsprechende Artikel der Verordnung rechtskräftig geworden.

Gegenüber der ursprünglichen Version hat sich eine - sprachlich winzige, sachlich jedoch beträchtliche - Änderung ergeben: In Absatz 1 wurde das Wörtchen "können" eingefügt. Die Kantone müssen also keine Wildruhezonen mehr bezeichnen.

Auf dieser Liste ist der aktuelle Stand in den einzelnen Kantonen aufgeführt.
In der letzten Ausgabe der "Alpen" beschreibt jemand die absurde Situation im Wallis, wo es gar nicht möglich ist herauszufinden, ob eine Route nun gesperrt oder frei ist.

Konkret interessieren mich die Verhältnisse im Kanton Glarus.
Hier sind rund 20 % der Fläche des Kantons Eidg. Jagdbanngebiete - mehr als irgendwo sonst. Und gerade hier gelingt es seit bald fünf Jahren nicht, einen Konsens zu finden. Die externen Mitglieder der zuständigen Kommission werfen meist nach kurzer Zeit entnervt den Bettel hin. 

Da es keine rechtskräftige Regelung gibt, wäre Schneesport gem. Verordnung über die Eidg. Jagdbanngebiete (VEJ) nur auf markierten Routen möglich. 
Die Kennzeichnung der Schutzzonen und der Routen und die Mitspracherechte der Bevölkerung sind übrigens gemäss Verordnung zwingend vorgeschrieben. 
Da es zZ. kaum markierte Routen gibt, wären also zB. Schilt, Rauti und praktisch das ganze Gebiet zwischen Gross- und Kleintal (Kärpfgebiet) gesperrt. 

Unnötig zu sagen, dass das im Kanton Glarus so gar nicht durchsetzbar ist: Die Übung ist hier ein Rohrkrepierer.

Vorbildlich ist die Regelung im Kt. Graubünden. Dort wurde das den Gemeinden überlassen, die haben kleine, sinnvolle Gebiete ausgeschieden und setzten das auch durch.

Einmal mehr wurde ein guter Ansatz "dank" der Sturheit der Verwaltung in ein rechtliches Chaos verwandelt.



Comments (68)


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kopfsalat says:
Sent 27 February 2013, 11h54
> In Absatz 1 wurde das Wörtchen "können" eingefügt. Die Kantone müssen also keine Wildruhezonen mehr bezeichnen.

> Einmal mehr wurde ein guter Ansatz "dank" der Sturheit der Verwaltung in ein rechtliches Chaos verwandelt.

das hat überhaupt nichts mit der verwaltung zu tun, sondern ist ein paradebeispiel für das hauptübel unserer heutigen legislative: das lobbying aus dem primären sektor, welcher in unserem parlament schon heute massivst übervertreten ist, sowohl in bezug auf den anteil an den wählern, wie an der (arbeitenden) bevölkerung, als auch am beitrag zu unserer volkswirtschaft.

das sahnehäubchen der ganzen chose ist die jetzige departmentsvorsteherin, mit welcher der bock vollends zum gärtner gemacht wurde. man muss nur schauen wieviele der in der ära leuenberger aufgegleisten umwelt-anliegen seit ihrem amtsantritt torpediert oder gar ganz versenkt wurden!

grässlich. aber ein gutes abbild der schweiz.

Alpin_Rise says: Recht wild...
Sent 27 February 2013, 14h11
Dass die Situation für Wintersportler - und die Behörden - mangelhaft ist, ist unbestritten.

Gemäss diesem Artikel 4 JSG sind die Kantone bzw. der Bund (Landestopografie) zuständig, für die "Bekanntmachung dieser Zonen in der Bevölkerung" zu sorgen. Gemäss ZGB Art. 699 ist die freie Zugänglichkeit von Wald und Weide jedermann gestattet, soweit nicht seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.
Was heisst hier "bestimmt umgrenzt"? Wo und wie hat die Publikation dieser Umgrenzung im Zusammenhang mit der "Bekanntmachung dieser Zonen in der Bevölkerung" stattzufinden?
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!

Warum ist es also nicht möglich, eine rechtsverbindliche (!) Platform, z.B. respektiere-deine-grenzen.ch, zu errichten, auf der ausnahmslos alle (!) Schongebiete und Routen eingezeichnet sind?
Das würde bedeuten: alle Gebiete die NICHT eingetragen sind, sind frei zugänglich. Und in den Gebieten sind nur die dort eingetragenen Routen erlaubt. Soweit, so einfach? Denkste: selbst der SAC kann in den Artikeln im neusten "Alpen" keine Verbindlichen Antworten geben, was erlaubt oder verboten ist: ausser: wenn ein Schild da steht, istst verboten - und wenn man ein Gebiet betritt, ohne am Schild vorbeizukommen?
Aber eben: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!

Die Wildschutzzonen sind halt gutschweizerischer Föderalismus... Was im Link von PStraub zu lesen ist, ist bezeichnend, Beispiel Kanton St. Gallen, Kanton Bern: "Nur in wenigen Fällen konnten die erlaubten Wege/Routen in den Wildruhezonen von den Gemeinden digital zur Verfügung gestellt werden."

Apropos:
Drei Buben, ein Franzose, ein Deutscher und einer aus der Schweiz, werden von ihrer Lehrerin gefragt, wie eine Mutter denn ihre Kinder kriegt: Der kleine Franzose erklärt: "ça, c'est l'amour..." Der deutsche Bub meint: "Bei uns bringt der Storch die Babys."
Der Schweizer: "Dasch vo Kanton zu Kanton unterschidlich!"

G, Rise

PS: Auf der Bannalp wehren sich verschiedene Kreise gegen eine neue Wildruhezone. Diese soll vom Gebiet Trübsee-Jochpass in die Bannalp verschoben werden, da "Konflikte zwischen touristischer Nutzung und Jagdbanngebiet" bestehen... und die vom Pistenbetrieb gestörten Tiere siedelt man auch gleich allesamt in die Bannalp über, damit sie dort ungestört überwintern können... alles klar?

PPS: Kopfsalat: das ist sehr wohl von den Behörden abhängig. Diese scheiden Wildschutzzonen aus und pulbizieren sie - oder eben nicht. Oder seh ich das falsch?

kopfsalat says: RE:Recht wild...
Sent 27 February 2013, 14h32
> PPS: Kopfsalat: das ist sehr wohl von den Behörden abhängig. Diese scheiden Wildschutzzonen aus und pulbizieren sie - oder eben nicht. Oder seh ich das falsch?

wenn der bund in der zweiten version einer verordnung eine "muss"- in eine "kann"-formulierung ändert, liegt das nicht an irgend einer behörde bei der irgend ein beamter zufälligerweise das falsche wort abgetippt hat. da steckt system dahinter. es ist offensichtlich: seit frau leuthard über die umwelt zu wachen hat, gehts abwärts mit ihr. der umwelt, nicht der BR.

dass bei der umsetzung dann nochmals zig kantonale stolpersteine in den weg gelegt werden, hat damit direkt nichts zu tun. aber ohne druck von bern läuft in den bergkantonen bezüglich umweltschutz garantiert gar nichts. schon gar nicht, wenn ein potentielles ski-gebiet tangiert werden könnte.

Myron says: RE:Recht wild...
Sent 27 February 2013, 16h13
> seit frau leuthard über die umwelt zu wachen hat, gehts abwärts mit ihr. der umwelt, nicht der BR.

Sehe ich genau so. Aber Frau BR Leuthard ist beim Volch gemäss einigen Umfragen die beliebteste Bundesrätin...

Alpin_Rise says: Wer zuerst grinst, grinst am besten und...
Sent 1 March 2013, 11h55
... wird am ehesten gewählt

> abwärts mit ihr. der umwelt, nicht der BR.
;-)

Das Volch wird noch grosse Augen machen, was da so geschieht im UVEK.
Bis jetzt macht nur die Vorsteherin solche - ihr Dauer-PR-Grinsen nützt ihrer Popularität mehr als der Umwelt.

G, auch an
(Do-)Rise

Bertrand says: RE:Recht wild...
Sent 27 February 2013, 18h19
>Apropos : Drei Buben, ein Franzose, ein Deutscher und einer aus der Schweiz, werden von ihrer Lehrerin gefragt, wie eine Mutter denn ihre Kinder kriegt: Der kleine Franzose erklärt: "ça, c'est l'amour..." Der deutsche Bub meint: "Bei uns bringt der Storch die Babys." Der Schweizer: "Dasch vo Kanton zu Kanton unterschidlich!"


Excellent !

PStraub says: Ach seid doch lieb!
Sent 27 February 2013, 16h56
Bezüglich übertriebenem Einfluss des "Nährstandes" sind wir gewiss gleicher Meinung.
Doch in diesem Fall pflegst du die falschen Feindbilder: Es waren die Kantone, die dem Bund mitteilten, sie würden es schlicht nicht schaffen, die geforderten Wildruhezonen innerhalb der gesetzten Frist auszuscheiden.

Und hier kommt eben sehr wohl die Verwaltung ins Spiel. Im Kanton Glarus, und das ist der einzige, wo ich die Verhältnisse ein bisschen kenne, will jemand kompromisslos mit dem Kopf durch die Wand. Mit dem Ergebnis, dass eben gar nichts zustande kommt.

Und auch mit "ohne druck von bern läuft in den bergkantonen bezüglich umweltschutz garantiert gar nichts" irrst du.
Glarus hatte, dank Landsgemeinde, schon ein Düngeverbot auf den Alpen, als man das Wort in Bern noch nicht einmal schreiben konnte. - Und GR ist in Sachen Wildruhezonen vorbildlich.

Jetzt sei doch wieder lieb mit Frau Leuthard !
Dann kriegst du vielleicht gar eine orangene CVP-Zahnbürste ..

kopfsalat says: RE:Ach seid doch lieb!
Sent 27 February 2013, 18h44
besten dank für die info zu GR und GL.

dass man einzig aufgrund eines potentiellen vollzugsnotsstands eine "muss"- in eine "kann"-formulierung ändert, "kann" ich mir beim schlechtesten willen nicht vorstellen. es gibt genügend beispiele, die trotz "muss" noch nicht umgesetzt wurden (restwassermengen!?!). würde man die in "kann" ändern, es würde genau gar nichts mehr passieren.

aber auch dies würde ich frau leuthard zutrauen, hauptsache die CVP kann ihre klientel zu frieden stellen und gewinnt die nächsten wahlen, alles andere ist nebensache.

PStraub says: Wo bleibt das Gewohnheitsrecht?
Sent 28 February 2013, 07h54
Sicher, gemäss anerkannten Rechtsgrundsätzen schützt Nichtwissen nicht vor Strafe.
Doch gemäss diesen Rechtsgrundsätzen gibt es neben förmlichen Gesetzen auch ein Gewohnheitsrecht.

Konkret: Allein im Freiberg Kärpf gibt es jede Menge Routen, die schon seit Generationen begangen werden. Schabell, Chli Chärpf, Leglerhütte, Hohberg, Schönau oder Matzlenstock - um nur ein paar wenige zu nennen.

Alpin_Rise, du bist doch dieser Tage dort unterwegs gewesen. An wie vielen Markierungen oder Hinweisschildern bist du vorbei gekommen?

Genau darum ging es mir beim ursprünglichen Text: Entweder wird die Wildruhezonen-Verordnung durchgesetzt - und zwar in allen Punkten - oder es gilt mE. der jetzige Zustand.
Einfach mit dem Hinweis auf die Vorschriften bezüglich Eidg. Jagdbanngebieten auf die "kalte Art" ganze Regionen zu sperren: Das kann es nicht sein und das darf auch von "grün denkenden" Wintersportlern (zu denen ich mich auch zähle) nicht einfach so akzeptiert werden.

Alpin_Rise says: RE:Wo bleibt das Gewohnheitsrecht?
Sent 1 March 2013, 12h06
Nun, ich erinnere mich dunkel an eine Übersicht bei der Staumauer Garichti. Sonst nix gesehen.

Im Freiberg sind ja die Hauptrouten (ausser Schabell), die du oben erwähnst, erlaubt. Darum hab ich die Situation dort als mehr oder weniger befriedigend empfunden. Allerdings ist man in der Tourenplanung schon sehr eingeschränkt, wenn Verbindungen wie z.B. Ratzmatt - Steinstossfurggeli fehlen. Oder weniger frequentierte Touren wie Charenstock, Sasberg etc.

Inwiefern Gewohnheitsrecht hier geltend gemacht werden kann, weiss ich nicht. Gibt es Verurteilungen bzw. Präzedenzfälle, die weitergezogen wurden?

Sonst gilt auf den alteingessessenen Routen der Einheimischen am ehesten noch das 11. Gebot, oder?

G, Rise

mde says: RE:Wo bleibt das Gewohnheitsrecht?
Sent 1 March 2013, 12h48
Ratzmatt - Steinstossfurggeli? Also das wäre nun wirklich ein Witz, diese Route nicht zu begehen. Das ist ja ein 500m langes Verbindungsstück zwischen zwei Routen, zudem in derselben, offenen und unbewaldeten Geländekammer wie erlaubte Routen gelegen.

Und auf den Karten lassen sich ja wunderbar die roten Striche darstellen, auf häufig frequentierten Routen erstreckt sich der Korridor, in welchem gefahren und aufgestiegen wird, in der Regel ja auch auf mehrere hundert Meter Breite. Von daher sehe ich die Definition einer erlaubten Route gar nicht so exakt.

Alpin_Rise says: RE:Wo bleibt das Gewohnheitsrecht?
Sent 1 March 2013, 13h49
Die Ratzmatt ist übrigens grossblockig, teils bestockt und somit für die Tierwelt ein Unterstand.
Offiziell nur im östlichen Teil erlaubt, die Verbindung zum Steinstossfurggeli war bereits gespurt, darum klassierte ich das Verbot auch als "Witz". Nur wie humorvoll die Juristen bei Auslegung der roten Striche sein dürfen, würd mich interessieren.
Darum auch die Frage nach den Präzedenzen.


Falls ein Korridor sagen wir mal 300m breit wäre, gäbs um die Leglerhütte faktisch eine grosse erlaubte Fläche mitten im Wildschutzgebiet. Nach gesundem Menschenverstand müssten Flächen gemäss ökologischem Wissenstand erlaubt sein: Im offenen Hochgebirge freie Routenwahl, im coupierten, blockigen Gelände der Waldgrenze ein enger Korridor. Wie es im Gelände aus praktischen Gründen oft praktiziert wird. beim Waldeingang/imWald kann dann die Route auch eindeutig an den Bäumen gekennzeichnet werden.

G, Rise

kopfsalat says:
Sent 1 March 2013, 12h23
im eidg. jagdbanngebiet combe grède verlaufen die loipen übrigens auch nicht entlang der eingezeichneten wege ... ;-)

nprace says:
Sent 4 March 2013, 09h35
Die ganze Diskussion über Wildruhe/Schutz/Jagdbahn/Typ A No Fun Allowed Zonen scheint für mich mittlerweile ein einziges Witz.
Wenn man sieht wo tatsächlich überall gefahren wird muss man wirklich sich schon fragen...what's the point??? War vor kurz auf dem Gemmi - zutritts Verbot im Gelände unter der Bahn - und da liegen Spuren in einem sehr schönem Couloir - direkt unter der Bahn. Das gleiche in der Nordflanke des Torrenhorns. Das gleiche in den seiten Coulis im Fellital. Das gleiche auf dem Blashorn usw....
Ich habe den Eindruck wir bewegen uns langsam aber sicher in einer Richtung wo ambitionierte Skifahren sich immer mehr eingeschränkt fühlen und diese Zonen einfach nicht respektieren werden.

silberhorn says: RE:
Sent 4 March 2013, 11h05
Soeben auf der Karte nachgeschaut wie es sich auf der Glattalp verhält..
Das nördliche Ufer des Glattalpsees darf nicht beganngen werden da es sich im rechtskräftigen Wildschutzgebiet befindet. Also man nicht mehr rund um den See gehen kann. Finde ich komisch. (Der Höch Turm befindet sich ebenfalls in selbem Schutzgebiet.)

Schneeluchs says: OK...
Sent 7 March 2013, 17h45
...habe Verständnis für eure provokative Demoaktion!
Ich finde es auch spannend, dass du diesen (nun gelöschten) Bericht geschrieben hast - es gehört auch Mut dazu. Ehrlich ist es ja auch, und bei ein wenig Nachdenken nachvollziehbar.
Es hatte vermutlich keine Tiere dort. Genauso wenig wie in der Nordflanke des Ginalshorns, wo ich unwissentlich in ein Schutzgebiet eingedrungen bin:
www.hikr.org/tour/post61783.html
Kein Tier, keine Spur! Die sind momentan alle im Wald unten. Das weiss jeder. Dort müssen wir Rücksicht üben, klar, 100% dafür. Dort unten ein Wildschutzgebiet, einverstanden, das braucht es. Niemand wird dagegen sein, oder?
Wir dürfen aber aus reiner Willkür immer mehr Gebiete nicht mehr betreten/fahren! Dann nimmt natürlich die Frequenz der noch erlaubten Gebiete zu, also muss man dort strenger regulieren... usw... bis wir bald nichts mehr dürfen, ausser vielleicht noch mit dem Heli rauffliegen und mit dem Bergführer runterfahren...
Die Frage ist, wie können wir uns wehren?

Deleted comment

silberhorn says: RE:
Sent 4 March 2013, 20h16
"...bleiben halt die Touristen weg..."

Ja so kann es sein. Auf meiner Liste ist die Glattalp nun gestrichen. Wollte so nahe mir möglich zum Höch Turm. Aus der Traum. Bereue nicht, dass es nie zur Realisierung kam.

silberhorn says: RE:
Sent 5 March 2013, 10h50
"...nie zur Realisierung kam" weil mir die Endtäuschung nur dem halben See entlang zu und zurück gehen zu können erspart blieb.

MaeNi says: RE:
Sent 5 March 2013, 16h28
Ansonsten im Sommer auf die Glattalp. Guter Wanderweg rund um den See oder auch hoch zur Furggele (da kommst Du dem Höch Turm schon sehr nahe). Ist auch sehr schön.

silberhorn says: RE:
Sent 5 March 2013, 17h05
MaeNi Dankeschön! Nun ist die Glattalp wieder auf der Liste:-).

Ich kapier jedoch weiterhin nicht weshalb dort viel Gelände als rechtskräftige Wildschutzzone eingezeichnet ist, gleichzeitig auf einer Seite von [www.wildruhezonen.ch/wr301.php] für den Kanton Schwyz steht:" Rechtskräftige ausgeschiedene Wildschutzzonen sind bislang noch nicht vorhanden. ..."

Noch komlizierter die rechtskräftige Wildschutzzone vom Säntis nordwärts.

LG, maria


PStraub says: Silbern-Jägern-Bödmerenwald ..
Sent 5 March 2013, 17h43
ist ein Eidg. Jagdbanngebiet. Das ist bereits rechtsgültig - im Gegensatz zu den kantonalen Wildruhezonen.
Übrigens hat es dort eine markierte Route zum Ortstock, da bist du im "grünen Bereich".
Ich weiss nicht, wie es dort ist, an den Silberen sind die zulässigen Routen mit Stangen markiert, das ist dort recht gut gelöst.

Voralpenschnüffler says: RE:Silbern-Jägern-Bödmerenwald ..
Sent 5 March 2013, 19h42
Hmm - das ist genau meine "Horrorvision": Dass Skitouren längerfristig nur noch auf (mit Stangen oder anderweitig) markierten Routen erlaubt sein werden..., ein grosser Teil des Reizes (nämlich den der Routensuche und des Spurens) wäre damit dahin...
Ich denke, aus Wildschutzgründen würden bestehende unbefahrbare Zonen (bewaldete Zonen, steile südseitige Schrofen), ergänzt durch die Ausscheidung besonders wertvoller Zonen etwa zum Schutz des tatsächlich gefährdeten Auerwilds) genügen, das Sperren ganzer Gebiete (Murgtal, Kärpf ..) auch oberhalb der Waldgrenze hingegen ist eher dem Kapitel Regulierungswut zuzuordnen...

silberhorn says: RE:
Sent 6 March 2013, 13h11
Wildruhezonen doch nicht so kompliziert, wenn man sich richtig dahinterklemmt.

fino says:
Sent 5 March 2013, 11h58
Das Problem bei den Wildruhezonen ist, dass die sich ständig wie von Geisterhand weiter vergrössern. Bei jeder Aktualisierung von Karten werden die grösser.
Dann werden Gebiete ausgeschieden die schon immer befahren wurden oder sich mitten in Skigebieten befinden wo Probleme geradezu vorprogrammiert sind.
Ein bischen mehr gesunden Menschenverstand würde ich mir nicht nur von den Sportlern wünschen, da wäre auch auf Seiten gewisser Ämter mehr Einsicht dringend nötig. Gewisse Kreise boxen da Eigeninteressen durch, tarnen sich hinter Wildschutz und manche Ämter spielen ziemlich gutgläubig mit.

PStraub says: Etwas Öffentlichkeit ..
Sent 6 March 2013, 08h09
.. kann nicht schaden.

Ich habe darum hier in Bezug auf den Kanton Glarus ein paar Angaben zusammengestellt.

Ein Blick auf die dort erfasste Karte stützt Polders Aussagen oben: Hier geht es nicht mehr um den Schutz des Wildes, hier geht es nur noch um eine Machtdemonstration.

kopfsalat says: RE:Etwas Öffentlichkeit ..
Sent 6 March 2013, 10h08
ist ja wohl klar, je mehr wild den winter überlebt, desto mehr kann im darauffolgenden jahr von den jägern abgeknallt werden. gebühren für patente/bewilligungen fliessen an den staat resp. die verwaltung.

kopfsalat says: RE:Etwas Öffentlichkeit ..
Sent 6 March 2013, 10h24
nb: es muss wohl wiederholt darauf hingewiesen werden, dass das fluchtverhalten des wilds gegenüber dem menschen einzig daher rührt, dass der mensch in der form des jägers eine lebensbedrohung des wildes darstellt.

wird wild nicht vom menschen gejagt, (nationalpark, jagdbanngebiete, steinböcke), löst der mensch z.b. als wintersportler auch kein fluchtverhalten aus.

ergo: eine typische symptombekämpfung, weil man zu feige ist, die ursache bei der wurzel zu packen.

Schneeluchs says: Ein Tier, welches das Gewehr nicht kennt...
Sent 7 March 2013, 09h43
...flüchtet auch nicht vor dem Skistock.

Voralpenschnüffler says: RE:Etwas Öffentlichkeit ..
Sent 6 March 2013, 10h38
danke dir vielmal - deinem träfen Leserbrief gibt's nix hinzuzufügen; ich hoffe, dass er die verdiente Resonanz findet u in der Verwaltung zum Nachdenken anregt...
Tröstlich ist einzig, dass die Überwachung derart grosser Flächen praktisch gar nicht umsetzbar ist...

Zaza says: RE:Etwas Öffentlichkeit ..
Sent 6 March 2013, 12h16
Ach was, man könnte zum Beispiel flächendeckend Fotofallen montieren und mit Gesichtserkennungssoftware verknüpfen. Wie bei den Hochrisiko-Fussballspielen halt! Die bösen Bergbuben wären dann halt nur noch so unterwegs ;-)

Voralpenschnüffler says: RE:Etwas Öffentlichkeit ..
Sent 6 March 2013, 12h37
tja, die Antwort der Wildhut wäre dann wohl, oberhalb von 1000 müM ein generelles Vermummungsverbot durchzudrücken, ggf. könnten Ausnahmebewilligung für besonders verletzliche Personengruppen (Kinder, Jäger) bei unter - 20° beantragt werden...

Zaza says: RE:Etwas Öffentlichkeit ..
Sent 6 March 2013, 12h53
Der durchschnittliche Jäger kennt andere Mittel und Wege, um den Frostschutz von innen sicher zu stellen ;-)

Zaza says: RE:Etwas Öffentlichkeit ..
Sent 6 March 2013, 12h38
Fehlt im letzten Satz des Leserbriefs nicht (mindestens) ein "nicht"?

PStraub says: Kaum war der Text ..
Sent 6 March 2013, 13h04
.. auf dem Server, habe ich es auch gesehen. Nur die Korrektur hat sich ausreichend verzögert, sodass meine Schande öffentlich wurde :-((
Die Presseversion war jedoch OK.
Danke!

silberhorn says: Silberen
Sent 6 March 2013, 12h23

Deleted comment

Zaza says: RE:
Sent 6 March 2013, 20h19
Aber die Skiroute aus dem Kiental zur Gamchilücke ist doch explizit erlaubt...?

Abgesehen davon wäre es etwas weltfremd, den Tourengängern den oberen Teil eines Hanges freizugeben, damit sie dann wieder zurück fellen können, weil der untere Teil tabu ist...

Deleted comment

kopfsalat says: RE:
Sent 6 March 2013, 22h40
frag doch den, der es wissen muss:

[www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildhut/wild...]

QUOTE


Paul Schmid, Wildhüter Aufsichtskreis 24

Paul Schmid
Reudlenstrasse 49
3713 Reichenbach

Telefon 033 676 26 89
Mobil 079 222 40 09

paul.schmid@vol.be.ch

Folgende Gemeinden werden durch Paul Schmid betreut:

Adelboden
Reichenbach

UNQUOTE

***

NB: "Im Kanton Bern werden die Wildbestände durch die Patentjagd bewirtschaftet."

ist doch immer wieder interessant zu sehen, welch skurile euphemismen für das "töten" erfunden werden.

kopfsalat says: RE:
Sent 7 March 2013, 08h55
PPS: der schöne euphemismus ist andererseits sehr entlarvend wenn es darum geht herauszufinden, worum es bei den ganzen wildruhezonen eigentlich geht, nämlich nicht etwa um das wohl des wildes, sondern einzig um handfeste wirtschaftliche interessen.

Schneeluchs says: Ich frage mich auch...
Sent 7 March 2013, 09h59
...ob etwa sogar die Jäger hinter den Wildschutzzonen stecken.

Die Tiere können sich ungehemmt vermehren, niemand darf rein (im Moment ist nur Wintersport verboten, bald vielleicht Betretungsverbot das ganze Jahr).
Die Wildschutzzonen quasi als natürlicher Zuchtraum für Wild.

Und wenn dann der Populationsdruck die Tiere zum Auswandern zwingt... PÄNG!

kopfsalat says: RE:Ich frage mich auch...
Sent 7 March 2013, 11h04
> Die Wildschutzzonen quasi als natürlicher Zuchtraum für Wild.

genau das ist ihr zweck. denn die schutzzone gilt ja nur im winter. während der jagdsaison (september bis november) darf dort ungehindert geballert werden.

es ist eigentlich ziemlich offensichtlich was hier abgeht. es geht nicht um den tierschutz, sondern einzig darum das angestammte freizeitvergnügen der jagd vor den neuen freizeitvergnügen wie schneeschuhwandern, skitouren und snowboarden zu beschützen.

schade nur, dass sich dafür auch naturschutzverbände vor den karren der jäger spannen lassen.

alles weitere zum freizeitvergügen der jagd im kanton bern findet man hier: www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere.html

u.a. auch in welchen natur"schutz"-gebieten geballert werden darf.

und nicht zu vergessen:

"der Kanton [Bern] nimmt rund 2,2 Millionen Franken im Jahr durch die Vergabe der Jagdpatente ein."

Schneeluchs says: Kiental etc.
Sent 7 March 2013, 13h13
"alles weitere zum freizeitvergügen der jagd im kanton bern findet man hier: www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere.html"

unter anderem habe ich dort das ausgegraben:
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildtiere/wildschutzgebiete.assetref/content/dam/documents/VOL/LANAT/de/Natur/Jagd_Wildtiere/LANAT_JW_Jagd_Schwerpunktgebiete_wr15_de.pdf

Man addiere die Schwerpunktgebiete zu den bestehenden Schutzgebieten... Wo darf man dann überhaupt noch Skitouren?

"In erster Priorität zu diskutierende Nutzungen" ist überwiegend Skitouren und Schneeschuhtouren und Hängegleiten - motorisierter Luftverkehr nur ganz am Rande, Helikoptern bleibt also erlaubt, Gleitschirmfliegen wird verboten! Auch Wandern im Sommer, will wohl heissen, jetzt geht's dort auch los mit Einschränkungen/Weggeboten! Von Jagd lese ich nichts. Also darf nicht gewandert werden, aber geschossen...?!

Das ist doch pervers!

Schneeluchs says: technische Fragen
Sent 7 March 2013, 13h19
Wie zitiere ich eigentlich aus einem obigen Beitrag?

Und wieso funktionieren meine Links nicht als solche?

kopfsalat says: RE:technische Fragen
Sent 7 March 2013, 14h14
zitieren mit

">" ohne anführungs/schlusszeichen vor der zu ziterenden stelle ergibt

>ohne anführungs/schlusszeichen vor der zu ziterenden stelle ergibt

links in [ ] eckige klammer gestellt macht sie anklickbar.

***

>Das ist doch pervers!

ja. aber durchaus nicht verwunderlich. wenn man sich einmal einige zeit intensiver mit der natur auseiandergesetzt hat, geht es selten darum die probleme zu lösen, sondern einzig symptome zu bekämpfen ohne bestehende besitzstände anzutasten. dabei geht man bevorzugt auf die los, die sich am wenigsten wehren können, egal ob sich dadurch auch wirklich eine besserung einstellt.

Schneeluchs says: RE:technische Fragen
Sent 7 March 2013, 16h37
Cool, danke...

> >

[www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildtiere/wi...]
Überall die Gämse... Die mögen ja für die meisten Gelegenheitswanderer eine Sensation sein, ich seh sie überall massenhaft, auf beinahe jeder Tour/Wanderung... da könnte man ja auch das Betreten der Münsterplattform in Bern zum Schutze der Tauben oder die Begehung der Seepromenade in Zürich zum Schutze der Spatzen verbieten... ;)

Und noch ein interessanter Link:
[www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/jagd/sinn_un...]:
"Die Jagd erfüllt wichtige Aufgaben...
...auf die Ausübung von Freizeitaktivitäten insoweit Einfluss nehmen, als die Bedürfnisse der Wildtiere zu berücksichtigen sind..."
Das tönt für mich ziemlich verwirrt.

Alpin_Rise says: RE:Ich frage mich auch...
Sent 7 March 2013, 12h23
Die angesprochene Verdordnung heisst ja "Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel" hat also defintiv mit der Jagd zu tun.

Die Verordnung stützt sich auf vor allem auf das Jagdgesetzt, unter "Zweck" steht im Abs 1 unter anderem "eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten." Die Streitfrage liegt hier beim bauernschlauen "angemessen" - wann ist eine Jagd denn "angemessen"?

Übrigens ist im Jagdgesetzt Art. 18 Übertretungen, Absatz e auch die Höchststrafe genannt: "Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung Massnahmen zum Schutze der Tiere vor Störung missachtet". Uiuiui, das kann teuer werden!

Interessant ist dabei das Wort "vorsätzlich": Wenn ich also nicht über ein Wildschongebiet informiert bin, ist die Betretung folglich nicht vorsätzlich und nicht strafbar? Oder besteht eine Informationspflicht seitens des Bürgers beim beim Betreten von Wald, Wiese und Weide?

Juristenfutter! Kennt sich da jemand professionell aus?

Wo kann man herausfinden, ob es bereits Verurteilungen gegeben hat auf Grund obiger Artikel? Werden nur Bundesgerichtsurteile publiziert?

G, Rise

kopfsalat says: RE:Ich frage mich auch...
Sent 7 March 2013, 13h12
> Die angesprochene Verdordnung heisst ja "Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel" hat also defintiv mit der Jagd zu tun.

das weiss ich schon. ob das der otto-normal-wintersportler auch weiss? ich bezweifle es. interessanterweise (oder genauer verständlicherweise) wird beim bundesamtlichen öffentlichkeits/internetauftritt nicht darauf hingewiesen. der tenor ist eindeutig: hier die armen, armen tierlein, dort die bösen, bösen wintersportler. die jäger als die wahren nutzniesser der ganzen sache aber werden mit keinem sterbenswörtchen erwähnt.

> Interessant ist dabei das Wort "vorsätzlich"

nö, denn:

"3 Handelt der Täter in den Fällen von Absatz 1 Buchstaben a–g fahrlässig, so ist die Strafe Busse."

und bussen gibts wie oben geschrieben bis 20'000 franken.

scheint zwar irgendwie ein wenig seltsam, denn oben wird eh nur von bussen gesprochen. aber naja. bundesamt eben.

Schneeluchs says: Tiermord im Jagdbanngebiet - legal!
Sent 7 March 2013, 17h21
Nicht erst, wenn die Tiere infolge Populationsdrucks das Jagdbanngebiet verlassen, dürfen sie abgeknallt werden!

Seit eben gerade völlig neu ist für mich, dass auch "in vielen Fällen die Huftierbestände IN Banngebieten reguliert werden, weil sie für die örtlichen Verhältnisse zu hoch sind."
[www.bafu.admin.ch/schutzgebiete-inventare/07843/index.html?l...]
...sogar in "integral geschützten Gebieten"!
Ich dachte, "Jagdbanngebiet" heisst Jagen verboten.
Weit gefehlt, nur Skitouren und bald überhaupt Betreten verboten!

Wir werden sowas von ver...schaukelt von der Jägerlobby!
Da jagts einem ja den Nuggi raus!

Nirgends in der Schweiz haben die Tiere mehr ihre Ruhe vor den Tiererschiessern.

Man stelle sich folgendes vor: Ausserirdische finden, die Menschheit habe sich für das irdische Gleichgewicht zu sehr verbreitet. Also muss im Interesse der Bedürfnisse der Menschen der Bestand reguliert werden... dann werden unsere Angehörigen abgeknallt für unsere Bedürfnisse, friedliche Ausserirdische, welche einfach nur durch die Städte wandern, dürfen das nicht mehr, weil wir gestört werden könnten...
soviel Zynismus macht wütend!

Es braucht keine Jagd im Interesse der Tiere! Die Tiere können auch ohne Kugeln überleben, konnten sie schon immer. Notfalls brauchts halt das eine oder andere Raubtier...

Schneeluchs says: RE:Tiermord im Jagdbanngebiet - legal!
Sent 7 March 2013, 18h41
Noch etwas sehr Lesenswertes gefunden:
Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete
www.admin.ch/ch/d/sr/9/922.31.de.pdf

Alles ist sehr lesenswert, aber sehr symptomatisch und hervorhebenswert finde ich:

Art.6 Schutz der Lebensräume
Bund und Kantone sorgen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dafür, dass die Schutzziele der Banngebiete nicht durch andere Nutzungen beeinträchtigt werden. Liegen im Einzelfall andere Interessen vor, ist anhand einer Interessenabwägung zu entscheiden.

Das bedeutet doch etwa soviel, wie es darf sogar ein Kraftwerk, eine Strasse oder eine Mobilfunkantenne gebaut werden, die Lebensraum und Landschaft (welche durch die Verordnung nicht geschützt wird) zerstört, sofern die wirtschaftlichen Interessen nach einer Abwägung überwiegen!

Die neu gebaute Forststrasse darf dann aber nicht von Winterwanderern benützt werden, weil ja Betreten verboten ist... d.h. Bagger dürfen rein und die Lebensräume zerstören, Jäger dürfen rein und die "Tierbestände regulieren", aber der simple Mensch darf nicht mehr rein, weil er die Tiere kaputt macht.

Zentral auch Artikel 9, jagdliche "Massnahmen":
partiell geschützte Gebiete: Gebiete, in denen Bestände von Rehen, Gemsen, Rothirschen und Wildschweinen "regelmässig reguliert oder reduziert werden können".
In integral geschützten Gebieten muss zuerst der Bund um Erlaubnis gefragt werden, dann darf auch dort geballert werden.

kopfsalat says: RE:Tiermord im Jagdbanngebiet - legal!
Sent 7 March 2013, 20h11
das anthropozentrische weltbild ist eben immer noch sehr sehr tief verwurzelt: „macht euch die erde untertan“ wie es ja schon in der bibel heisst.

MaeNi says: RE:Tiermord im Jagdbanngebiet - legal!
Sent 8 March 2013, 09h03
Wenn wir uns wohl nur ein kleines bisschen mehr bewusst wären oder bewusst machen würden (und dabei müssen wir uns auch immer wieder mal an die eigene Nase fassen), wie wenig uns Erde und Natur Untertanen sind, würde wohl vieles in Bezug auf den Umwelt- und Naturschutz anders laufen...

Schneeluchs says: differenzieren
Sent 7 March 2013, 09h54
Kannst du den Link zu faunalpin.ch genauer angeben? Ich finde die Karte nicht.

Es erstaunt mich auch, und ich verstehe nicht, dass in Gebieten, wo gar keine Tiere sind, Betretungsverbot zum Schutz der Tiere gilt!
Ist in den Wildschutzgebieten eigentlich auch Jagdverbot? Dann würde es insofern noch Sinn machen, dass die Tiere ja im Sommer/Hersbst aufsteigen und dann vor dem Kugelhagel geschützt wären? Oder sind es reine Wintersportschutzgebiete, die Jagd hingegen ist erlaubt?

Es besteht sicher Informationsbedarf in der Sache. Verstehen und Verständnis gehen hier Hand in Hand.

Es würde sicher Sinn machen, ein wenig differenzierter zu regulieren. Die Jagdbannzonen viel grosszügiger und bis zu den Gipfeln hinauf, die Tourenverbotszonen nur dort, wo die Tiere im Winter wirklich sind und nicht so flächendeckend, dass kein Durchkommen mehr ist.

sven86 says:
Sent 7 March 2013, 22h20
"Mit der Behinderung des Skilaufes und gerade des hochalpinen Skilaufes wird mehr Nationalvermögen geschädigt als durch Jagdstörungen: das Nationalvermögen nämlich, das in der Kraft und körperlichen Tüchtigkeit des Volkes liegt"

Paul Preuss, 1913

akka says:
Sent 10 March 2013, 11h36
Gemäss "Respektiere deine Grenzen" wäre im Wallis die komplette Südseite vom Lötschental, über Jolital, Bietschtal, Baltschiedertal, Gredetschtal bis zu den ersten Skipisten der Belalp rote Zone. Ebenso im weitläufig rund um Cabane de Dix. Zahlreiche populäre Skitourenrouten verlaufen durch diese Zonen.

Wie soll man das verstehen? Dünkt mich unrealistisch und nicht umsetzbar.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Zaza says: RE:
Sent 10 March 2013, 17h36
Ja, da hast du was falsch verstanden: Was auf der Karte als rote Linie eingezeichnet ist, ist erlaubt (jedenfalls für den Moment). Dazu gehören auf der Südseite der Bietschhornkette alle halbwegs gebräuchlichen Touren (Mälchgrat, Gärsthorn, etc.). plus einige weniger gebräuchliche (Baltschiederklause, Schilthorn, Wiwannihorn). Verboten sind einige exotischere Touren, obwohl sie im SAC-Skitourenführer erwähnt sind (z.B. Strahlhorn, Hogleifa, Blattjigrat, Baltschiederjoch von Norden...). Analoges gilt fürs Val de Dix. Im Übrigen bleibt natürlich das Zehnte Gebot zu beachten...

Gruess, zaza

akka says:
Sent 10 March 2013, 18h59
Danke Manuel für den Hinweis.
Im Übrigen bin ich nicht bibelfest...

Gruss, Jörrg

TomClancy says: 10 Gebote
Sent 11 March 2013, 07h37
Also ich bin auch nicht so bibelfest und hab deshalb gegoogelt.

de.wikipedia.org/wiki/Zehn_Gebote

Vielleicht meinte zaza aber eher das 11. Gebot? :-)

Gruss TC

Zaza says: RE:10 Gebote
Sent 11 March 2013, 08h13
Ups, klar...aber 10 oder 11, das geht als Rundungsdifferenz durch.

Gemeint ist jedenfalls:
Du sollst dich nicht erwischen lassen

LG, zaza

Zaza says:
Sent 2 February 2014, 09h32
In den letzten Monaten sind einige Skitourenkarten neu überarbeitet worden. Im Zuge der Vorbereitungen haben die Behörden gerade in den Kantonen VS und FR einige neue Einschränkungen verlangt, die inzwischen auch auf der [www.respektiere-deine-grenzen.ch Online-Karte] einzusehen sind. Ein paar Beispiele:

-) Das ganze Massiv des Haut de Cry darf auf der Ostseite nicht mehr betreten werden, der Gipfel ist im Winter tabu geworden.
-) Die bisher gebräuchlichste Abfahrt von der Dent de Lys (Südflanke) darf nicht mehr befahren werden, erlaubt bleibt die sehr steile Ostflanke.
-) Die sehr wilde Nordflanke der Hochmatt ist ebenfalls definitiv verboten.

In manchen Kantonen sind die Wildschutzgebiete noch in Überarbeitung (z.B. Bern, Tessin). Gemäss einer Einschätzung der zuständigen Person beim BAFU, die vor ein paar Wochen in den Medien zu lesen war, ist von einer weiteren Ausdehnung der Sperrzonen auszugehen :-(

Da die Überarbeitung der SAC-Skitourenführer mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten kann, ist bei der Tourenplanung stets zu beachten, dass es hier zunehmend Unterschiede gibt. D.h.: Der Führer beschreibt Touren, die nicht mehr erlaubt sind.

mde says: Ad Absurdum
Sent 2 February 2014, 10h29
Ich bin gerade zurück von einer Tourenwoche im Aostatal, bzw. im Gran Paradiso Nationalpark. Dort ist die Jagd verboten, Touren sind hingegen ohne Einschränkung möglich. Und oh Wunder, Wildruhezonen sind dort gar nicht nötig, weil die Tiere keinen Fluchtreflex haben. So ist es dort üblich, dass sich nicht nur die Steinböcke, sondern auch Gemsen unbeirrt 20m neben einer Seilschaft aufhalten, die gerade zu einem Eisfall zusteigt, Irgendwie auch logisch, denn im Vergleich zu den Tieren bewegen sich die Menschen im winterlichen Gelände etwa ähnlich behäbig wie eine Schildkröte.

Somit sind die Schweizer Wildruhezonen nichts anderes als eine unglaubliche politische Regulierungswut, Protektionismus für die Jägerlobby und insgesamt eine unnötige Gängelei der Alpinisten zum vermeintlichen Schutz der Tiere, welcher ohne die paradoxerweise erlaubte Abknallerei gar nicht nötig wäre.

Zaza says: RE:Ad Absurdum
Sent 2 February 2014, 11h33
Eine Tourenwoche im Aostatal...beneidenswert, bei der aktuellen Schneelage!

Ich teile deine Sicht, auch wenn ich hin und wieder einem Gemspfeffer oder einem Hirschsalsiz nicht abgeneigt bin. In dieser Sache wird die Schweiz dem Ruf gerecht, den wir im Ausland als Meister der Regulierung geniessen. Gut erkennbar ist auch, welche Gruppen beim Lobbyieren Gewicht haben und welche nicht. Aber als Tourengänger muss jeder und jede selber entscheiden, wie mit der Situation umzugehen ist...

poudrieres says: Ausgleichsmassnahmen
Sent 2 February 2014, 18h41
... und wenn man z.B. ein Skigebiet vergrössert, werden zum Ausgleich ein paar Wildschutzgebiete neu eingerichtet. Wer ja noch schöner, wenn man mit teuren Ausgleichsmassnahmen die Investoren erschreckt.

Aktiv scheinen ohne Geld auszugeben, ist das neue Steckenpferd der Verordnungspolitik.

orome says: RE:Ausgleichsmassnahmen
Sent 3 February 2014, 07h52
Interessant ist in diesem Rahmen auch die Lage der Schutzgebiete. Das Skigebiet liegt natürlich südseitig, damit sich die Leute beim Essen die Sonne auf den Wanst scheinen lassen können, die Tiere können sich im Winter dann gemütlich in steile Nordhänge zurückziehen, wo die Sonne nie scheint. Ich weiss ja nicht was ich als Vieh machen würde, aber im Schatten sitzen und frieren wenn eh schon nicht übermässig viel auf den Tisch kommt, würde ich doch eher vermeiden ;)

kopfsalat says:
Sent 3 February 2014, 21h42
Es war absehbar, seit Frau Leuthard Chef des Bundesamt für Umweltzerstörung geworden ist, haben ihre Jägerfreunde (z.b. CVP-Presi Darbelley) das Zepter übernommen. Was man dagegen tun kann, liegt auf der Hand.

poudrieres says: Skigebiet Sedrun-Andermatt
Sent 6 February 2014, 18h55
... oder am Ende lachen die Rauhfusshühner: Pressemitteilung pronatura

Lulubusi says:
Sent 4 February 2014, 06h36
Ich glaube es reicht! Es wird langweilig! Das dir KS, Leuthard nicht passt, haste jetzt genug kund getan.
Aber nur rum lästern kann jeder, besser machen, wird dann einiges schwieriger!
Und wenn ich das ganze so lese! Muss die Schweiz in ein riesen grosses Naturschutzgebiet verwandelt werden und deren Einwohner müssen in die Anliegenden EU Länder auswandern!
Ein etwas Weltoffener Haltung und ein nicht so engstirniges Denken könnte doch manchmal von Vorteil sein!


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