Das Thema wurde hier zwar schon öfter mal angesprochen. Inzwischen ist per 15. Juli 2012 der entsprechende Artikel der Verordnung rechtskräftig geworden.
Gegenüber der ursprünglichen Version hat sich eine - sprachlich winzige, sachlich jedoch beträchtliche - Änderung ergeben: In Absatz 1 wurde das Wörtchen "können" eingefügt. Die Kantone müssen also keine Wildruhezonen mehr bezeichnen.
Auf dieser Liste ist der aktuelle Stand in den einzelnen Kantonen aufgeführt.
In der letzten Ausgabe der "Alpen" beschreibt jemand die absurde Situation im Wallis, wo es gar nicht möglich ist herauszufinden, ob eine Route nun gesperrt oder frei ist.
Konkret interessieren mich die Verhältnisse im Kanton Glarus.
Hier sind rund 20 % der Fläche des Kantons Eidg. Jagdbanngebiete - mehr als irgendwo sonst. Und gerade hier gelingt es seit bald fünf Jahren nicht, einen Konsens zu finden. Die externen Mitglieder der zuständigen Kommission werfen meist nach kurzer Zeit entnervt den Bettel hin.
Da es keine rechtskräftige Regelung gibt, wäre Schneesport gem. Verordnung über die Eidg. Jagdbanngebiete (VEJ) nur auf markierten Routen möglich.
Die Kennzeichnung der Schutzzonen und der Routen und die Mitspracherechte der Bevölkerung sind übrigens gemäss Verordnung zwingend vorgeschrieben.
Da es zZ. kaum markierte Routen gibt, wären also zB. Schilt, Rauti und praktisch das ganze Gebiet zwischen Gross- und Kleintal (Kärpfgebiet) gesperrt.
Unnötig zu sagen, dass das im Kanton Glarus so gar nicht durchsetzbar ist: Die Übung ist hier ein Rohrkrepierer.
Vorbildlich ist die Regelung im Kt. Graubünden. Dort wurde das den Gemeinden überlassen, die haben kleine, sinnvolle Gebiete ausgeschieden und setzten das auch durch.
Einmal mehr wurde ein guter Ansatz "dank" der Sturheit der Verwaltung in ein rechtliches Chaos verwandelt.
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