Grenze für Schneeschuhläufer?


Published by Henrik , 16 February 2013, 21h29. This page has been displayed 775 times.

Beratung | K-Tipp 03/2013 - neueste Ausgabe

Grenze für Schneeschuhläufer?


«Ich gehe regelmässig schneeschuhwandern. Einem Landbesitzer passt das nicht. Wenn ich auf seiner Wiese oder in seinem Wald unterwegs bin, würde er mich jeweils am liebsten vertreiben. Kann mir ein Eigentümer den Zu­tritt zu seinem Land und Wald verbieten?»

 

Nein. «Das Betreten von Wald und Weide» ist im Prinzip «jedermann gestattet», steht im Zivilgesetzbuch. Im Grunde dürfen ­Eigentümer ihr Eigentum auch nicht einzäunen. Eine Einzäunung ist nur dann zulässig, wenn zum Beispiel ein Bauer sein Vieh auf diese Weise am Davonlaufen hindern will. Für Sie als Wintersportler bedeutet dies, dass Sie auch über Zäune steigen dürfen.

Es kann allerdings sein, dass die Gemeinde Zutrittsverbote für gewisse Gegenden erlassen hat. Diese müssten Sie be­achten

Cari Saluti

silberquäki




Comments (2)


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kopfsalat says:
Sent 17 February 2013, 00h03
ist uuuuuuuuuralt.

ZGB

"Art. 699

IV. Recht auf Zutritt und Abwehr

1. Zutritt

1 Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden."

... gehört eigentlich zum "sackbefehl" jeden hikrs.

1Gehirner says: Trotzdem gut zu wissen...
Sent 18 February 2013, 11h25
...dass das gesetzlich sogar geregelt ist, war mir neu. Danke für die Info!

Gruss,
Eingehirner


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