Risikoaktivitätenverordnung


Published by Zaza, 1 December 2012, 19h00. This page has been displayed 1176 times.

Heute war in der NZZ ein Artikel über die neue schweizerische Risikoaktivitätenverordnung, leider online nicht verfügbar.
 
Siehe Verordnung sowie Kommentar dazu. Und hier die ganze Dokumentation.
 
Gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst b benötigt man ab 2014 für das Anbieten einer Alpinwanderung im Schwierigkeitsgrat T4 oder höher gemäss SAC Skala eine entsprechende anerkannte Ausbildung.



Comments (15)


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Henrik says: Gilt das auch für
Sent 1 December 2012, 19h55
Turmerklimmungen über die ganz normale Steintreppe?

Sputnik Pro says:
Sent 1 December 2012, 20h38
Kann die Links von Ecuador aus leider nicht oeffnen. Ich frage mich ob dies auch gilt wenn ich hier einen Tourenpartner auf HIKR suche, z.B. fuer den Gamsberg.

Meeraal says: RE:
Sent 1 December 2012, 22h35
Nein, so wie ich es verstanden habe gilt das ausschließlich für das gewerbliche Anbieten solcher Aktivitäten.

Viele Grüße und erfolgreiche Touren in Ecuador.

silberhorn says: RE:
Sent 1 December 2012, 22h51
Andi, hoffe Ecuador sei was Du Dir vorstelltest. Freue mich auf Bilder.

Alles Gueti und Gruess
maria
.

Sputnik Pro says: Danke Euch
Sent 2 December 2012, 02h47
Bis jetzt hat alles geklappt wie geplant und die 4000er/5000er inklusive Cotopaxi (5897m) haben wir bestiegen. Jetzt geht es dann nur noch auf den 6267m hohen Chimborazo.

Viele Gruesse aus Suedamerika,

Andrej

laponia41 says: RE:
Sent 2 December 2012, 11h56
Nicht ganz! Dies gilt auch für Touren im Programm einer SAC-Sektion. Ein SAC-Tourenleiter tut dies ja nicht gewerblich.

Gruss Peter

PStraub says: Nur für "gewerbliche" Aktivitäten
Sent 2 December 2012, 08h48
Art. 2 Gewerbsmässigkeit
Gewerbsmässig handelt, wer auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Aktivitäten nach Artikel 3 Absatz 1 ein Haupt- oder Nebeneinkommen von mehr als 2300 Franken pro Jahr erzielt.


Das Gesetz hat somit eine Untergrenze bei Fr. 2300.- Reingewinn.
Das dürfte, je nach Vorinvestitionen, einem Umsatz von gegen Fr. 10'000.- p.a. entsprechen.
Das erreichen nicht allzuviele Wanderleiter ..

kopfsalat says: RE:Nur für "gewerbliche" Aktivitäten
Sent 3 December 2012, 10h12
> Das Gesetz hat somit eine Untergrenze bei Fr. 2300.- Reingewinn

von reingewinn steht da aber gar nichts in der verordnung. so wie ich das verstehe bedeutet einkommen = lohn. und von fr. 2300.- pro jahr kann wohl kaum jemand leben.

PStraub says: "Lohn" ist ..
Sent 3 December 2012, 11h19
.. ein Begriff aus der Angestellten-Welt.
Bei angestellten Führern usw. ist das Unternehmen für die Ausbildung / Zertifizierung verantwortlich. Solche Unternehmen überschreiten die Fr. 2300.--Schwelle ja in jedem Fall.

Für selbständige Führer / Guides ist Umsatz abzüglich Kosten / Vorinvestitionen das was im Geldbeutel bleibt, also letztlich das Einkommen oder der Reingewinn.

Interessant wäre hier die Frage, wie verhindert wird, dass sich Unternehmen (wie auf dem Bau gang und gäbe) durch Beschäftigung von fiktiv selbständigen Unter-Akkordanten aus der Verantwortung schleichen können.

kopfsalat says: RE:"Lohn" ist ..
Sent 3 December 2012, 12h32
stimmt. der "eigenlohn" ist ja schon in den kosten enthalten. somit kann jeder selber regulieren, ob er die fr. 2300.- überschreiten will ... oder eben nicht ...

Alpin_Rise says: RiskV
Sent 2 December 2012, 10h46
Als private Berggänger betrifft einen die Verordnung nicht.

Zum Glück hat sich seit dem Entwurf einiges geändert, was auch den zahlreichen Stellungnahmen von Umweltverbänden und Anbietern von Outdoor- und Erlebnispädagogik-Aktivitäten zu verdanken ist.
So ist neu das z.B. das Klettern in Klettergärten oder das simple Wandern entlang eines Baches keine Riskikoaktivität mehr.

Allgemein sind die Einschränkungen doch beträchlich, sofern man nicht dipl. Bergführer ist.

G, Rise

steinziege says: RE:RiskV
Sent 3 December 2012, 20h37
wo steht, dass das auch für SAC-touren gilt? habe auch nur das "gewerblich" gesehen...

welche ausländischen qualifikationen sind dem, was das gesetz unter "wanderleiter" versteht, gleichgestellt? DAV-wanderleiter auch oder eher nicht?

servus
stz

whannes says: SAC Touren
Sent 5 December 2012, 19h48
Wie ist den die Anwendung für Bergsportvereine, z.B. SAC-Sektionen? Da ist man ja als Tourenleiter ehrenamtlich unterwegs und kriegt ggf. Spesen vergütet? Aber der Verein selber kann ja locker diese Gewinn-Schwelle überschreiten?

laponia41 says: RE:SAC Touren
Sent 31 December 2012, 16h16
Die Erträge des Vereins kann man sicher nicht als Haupt- oder Nebeneinkommen betrachten. Touren werden ja häufig vom Verein subventioniert.Eine Gewinn-Schwelle gibt es da wohl kaum.

bergpfad73 says: En français pour ceux que l'allemand n'enchante pas
Sent 30 December 2012, 14h04
Pour celles et ceux qui préfèrent lire les articles de l'ordonnance et les commentaires y relatifs, préfèreront ces liens:
- Documentation: [www.baspo.admin.ch/internet/baspo/fr/home/aktuell/dossiers/r...]
- Ordonnance: [www.baspo.admin.ch/internet/baspo/fr/home/aktuell/dossiers/r...]
- Commentaire: [www.baspo.admin.ch/internet/baspo/fr/home/aktuell/dossiers/r...]


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