Unterhalt Wanderwege


Published by schalb, 18 August 2011, 07h43. This page has been displayed 279 times.

Walliser Bote  18.08.2011: Unterhalt der Wanderwege ungelöst.
zum Thema auf  der Titelseite  und die  ganze  Seite 2.
Der Kanton VS möchte  Unterhalt  und Kosten an die  Gemeinden übertragen.
Besonders aufwendig sind  die  Suonen-Wege  mit  Kunstbauten.
Was  für Suonen- und andere Wanderwege wollen / brauchen wir ?
Volkher



Comments (1)


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kopfsalat says: Der Kanton kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen
Sent 18 August 2011, 10h39
gemäss Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege stehen ganz klar die Kantone in der Verantwortung und nicht die Gemeinden.

"Art. 6 Anlage und Erhaltung

1 Die Kantone sorgen dafür, dass:

a. Fuss- und Wanderwege angelegt, unterhalten und gekennzeichnet werden;

b. diese Wege frei und möglichst gefahrlos begangen werden können;

c. der öffentliche Zugang rechtlich gesichert ist.

2 Bei der Erfüllung ihrer übrigen Aufgaben nehmen sie auf die Fuss- und Wanderwege
Rücksicht."

Der Kanton kann gewisse Aufgaben an Gemeinden delegieren, aber verantwortlich bleibt trotzdem der Kanton.


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