Ich wäre Euch dankbar für eine neutrale Bewertung folgenden Vorfalls.
Ich habe bei einem grossen Bergführerbüro eine Tour auf Mönch und Jungfrau gebucht. Die Besteigung des Mönchs verlief planmässig. Die Besteigung der Jungfrau musste tags darauf bei sehr guten Verhältnissen abgesagt werden, da der Bergführer über Nacht auf der Mönchsjochhütte erkrankt war (evtl. Höhenkrankheit).
Die vorgeschlagene Regelung durch das Bergführerbüro: Rückerstattung von 50% der Tourgebühren.
Ich bin mit diesem Vorschlag unglücklich, da:
1. Der Mönch sowohl die kürzere als auch die leichtere der beiden Touren ist.
2. Ich die grossen Reisekosten (250 km Autofahrt, Jungfraubahn) für eine Tagestour auf den Mönch nicht auf mich genommen hätte
3. Eine (kostspielige) Akklimatisierung wie ich sie als Vorbereitung für die Nacht in der Mönchsjochhütte sowie für die Jungfraubesteigung vorgenommen habe, für eine Halbtagestour auf den Mönch nicht notwendig gewesen wäre.
4. Keinerlei Entschädigung für zwei verlorenen arbeitsfreie Tagen (Akklimatisationstag und Jungfrau-Besteigungstag) und die wenig freudvolle Übernachtung in der Mönchsjochhütte auf 3650m angeboten wurde.
Scheint Euch die Regelung durch das Bergführerbüro (in den AGBs ist dazu nichts festgeschrieben) üblich? Hat evtl. sogar jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht?
Merci für Eure Antworten,
Jörg
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