Tour-Abbruch wegen krankem Bergführer


Published by joergw, 3 August 2010, 19h07. This page has been displayed 2263 times.

Ich wäre Euch dankbar für eine neutrale Bewertung folgenden Vorfalls.

Ich habe bei einem grossen Bergführerbüro eine Tour auf Mönch und Jungfrau gebucht. Die Besteigung des Mönchs verlief planmässig. Die Besteigung der Jungfrau musste tags darauf  bei sehr guten Verhältnissen abgesagt werden, da der Bergführer über Nacht auf der Mönchsjochhütte erkrankt war (evtl. Höhenkrankheit).

Die vorgeschlagene Regelung durch das Bergführerbüro: Rückerstattung von 50% der Tourgebühren.

Ich bin mit diesem Vorschlag unglücklich, da:

1. Der Mönch sowohl die kürzere als auch die leichtere der beiden Touren ist.
2. Ich die grossen Reisekosten (250 km Autofahrt, Jungfraubahn) für eine Tagestour auf den Mönch nicht auf mich genommen hätte
3. Eine (kostspielige) Akklimatisierung wie ich sie als Vorbereitung für die Nacht in der Mönchsjochhütte sowie für die Jungfraubesteigung vorgenommen habe, für eine Halbtagestour auf den Mönch nicht notwendig gewesen wäre.
4. Keinerlei Entschädigung für zwei verlorenen arbeitsfreie Tagen (Akklimatisationstag und Jungfrau-Besteigungstag) und die wenig freudvolle Übernachtung in der Mönchsjochhütte auf 3650m angeboten wurde.

Scheint Euch die Regelung durch das Bergführerbüro (in den AGBs ist dazu nichts festgeschrieben) üblich? Hat evtl. sogar jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht?

Merci für Eure Antworten,
Jörg





Comments (9)


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Alpinist says: AGB`s
Sent 3 August 2010, 19h52
Hallo Jörg.
Ja die unfreundliche (vorallem Hüttenwarte) Mönchsjochhütte ist mir auch bekannt, leider!!! *grrr*

Nun zu deinem problem, da kann ich mit fühlen, Tolle 2 Tages Hochtour im super Panorama da freut man sich drauf. Und dann wird der Bergfüher krank. Evtl hätte das Bergführer Büro einen anderen Bergführer für dich organisieren können, der erkrankte Führer hätte ja sein Büro anrufen können um da noch etwas zu regeln, oder eine andere Tour für einen anderen Tag anbieten.

Evtl hilft dir dieser Link weiter:
http://www.4000plus.ch/fileadmin/user_upload/Tarif-AVB-Auftragsbestaetigung/AVB-CG061120.pdf

Die Homepage von den Bergführern:
http://www.4000plus.ch

Unter dem Art.12 ist die Absage geregelt. So wie es dort geschrieben ist würde es bei erkrankung vom Führer gar keine Vergütung geben. Oder sehe ich das falsch?
Da ist dir das Büro doch etwas entgegen gekommen.

Wünsche dir trotz allem weitere schöne Hochtouren.
Gruäss



joergw says: RE:AGB`s
Sent 3 August 2010, 20h15
Hallo Alpinist,

vielen Dank für Deine Antwort und die Info bzgl. Art. 12.

Ich verstehe Art. 12.1 in zweierlei Hinsicht anders als Du. Erstens hatte ich für die Tour Vorkasse geleistet. Das heisst, ich müsste das Jungfrau-Honorar zurückerstattet bekommen - und das ist üblicher Weise höher als das des Mönchs. Entsprechend würde ich auch von einer Rückerstattung grösser 50 % ausgehen. Zweitens ist die Frage, ob sich Art. 12.1 nicht mit dem Fall einer Absage der Tour vor Tourantritt beschäftigt (das wäre ja auch gar kein Problem gewesen, da dann kosten für für Anreise, Bahn, Akklimatisierung etc. erst gar nicht angefallen wären).

Grüsse,
Jörg

Alpinist says: RE:AGB`s
Sent 3 August 2010, 20h18
Stimmt, Art.12 sagt nicht ob "vor" oder "während" der Tour, müsste der sache auf den grund gehen!!!

eva79 says: RE:AGB`s
Sent 3 August 2010, 22h19
Mmhhh, ich würde mich auch ärgern, ob das hilft ist wieder eine andere Frage;-).
Ab und an gehe ich schwierige Touren (AD+-D+) mit einem Bergführer, den ich seit einigen Jahren kenne und wo ich auch einen "Freundschaftstarif" bekomme, eben weil wir uns schon länger kennen.
Wir mussten einmal abbrechen, da waren wir am Hüttenaufstieg (bereits ca. 2h unterwegs) und haben dann festgestellt, dass der Föhn früher durchdrückt als von Meteofrance prognostiziert. Da habe ich nichts bezahlt, ist aber vielleicht nicht ganz vergleichbar.

Nachgeholt wird die Tour nicht?

WoPo1961 says:
Sent 4 August 2010, 12h12
Hallo Jörg
Und jetzt gibts auch noch`n Kommentar aus dem fernen Münsterland. Ich kann deinen Ärger und deine Enttäuschung voll und ganz verstehen. Jedoch birgt die Buchung einer Hochgebirgstour bzw Touren bei einem Bergführerbüro immer gewisse Risiken. Sei es das Wetter, oder wie bei dir die Erkrankung des Bergführers. (wir hatten bzgl. Bergführer/Bergtour und schlechtes Wetter schon mal eines Diskussion im hikr-Portal). Das du dich einen zusätzlichen Tag akklimatisierst, ist deine persönliche Entscheidung (würde ich natürlich genauso machen!!), kann aber nicht bei Wegfall der 2. Tour als finanzielles Argument gelten. Der Bergführer hat durch seine Krankheit übrigens auch einen Verdienstausfall.
Ich würde an deiner Stelle versuchen, vielleicht günstigere Konditionen bei einer zukünftigen Jungfraubesteigung im dortigen Bergführerbüro auszuhandeln. Ich denke, damit könnten beide Parteien gut leben.
Wie schon geschrieben, deine Enttäuschung kann ich voll und ganz nachvollziehen, tolles Wetter, beste Verhältnisse und hockt man auf der Hütte, weil der Bergführer erkrankt ist.
Drücke dir die Daumen, das es im 2. Anlauf dann besser läuft!!
LG, WoPo

MaeNi says:
Sent 4 August 2010, 13h11
Hallo Jörg

Ja, sowas ist ärgerlich..das können wir durchaus verstehen...

In Anlehnung an die AGB und aufgrund der Tatsache, dass Du Vorauskasse geleistet hast, sollte Dir unseres Erachtens der Jungfrau-Tarif (CHF 645.--, gem. http://www.4000plus.ch) zurückvergütet werden. Die Auslagen des BF für die Anreise, Übernachtung und Essen in der Hütte sowie der Tarif für die Besteigung des Mönchs müssen jedoch durch Dich bezahlt werden. Vielleicht rechnest Du einfach mal zusammen und vergleichst dann den Betrag mit den 50% der gesamten Kosten..

WoPo1961 hat es bereits angesprochen: Was Deine "verlorene" Zeit und Ausgaben für die lange Anreise, Akklimatisationstag, Bahnen etc. angeht, das liegt nicht im Verantwortungsbereich des Bergführerbüros. Daher kannst Du dafür keine Entschädigung verlangen.

Vielleicht besprichst Du Dich nochmal mit dem Bergführerbüro, damit sie dir offenlegen, wie Sie auf eine Rückvergütung von 50% der gesamten Tourkosten kommen (wenn Du das nicht schon getan hast). Ev. wird die Sache dann etwas verständlicher..

Trotzdem noch viele schöne und unfallfreie Bergerlebnisse!

Lg

PS: Dass die Mönchsjochhütte nicht gerade das Paradies der Herzen ist, ist übrigens bekannt. Schade, schade..

Montanara says:
Sent 4 August 2010, 20h18
Hallo Jörg,
ich kann dich verstehen, es ist ärgerlich wenn man denn mal super Verhältnisse hat und die Tour dann trotzdem nicht stattfindet.
Aber: Die vorgeschlagene Regelung durch das Bergführerbüro ist meines Erachtens fair! Du hast Mönch und Jungfrau "gebucht". Der Gesamtpreis einer Tour mit Bergführer setzt sich jedoch NICHT nur aus dem Tarif für Mönch und Jungfrau zusammen, sondern darin enthalten sind auch die Kosten des Bergführers für Bergbahnen und die HP auf der Hütte! Die Bergbahnkosten, die bei der Jungraubahn natürlich teuer sin, musst du also auf jeden Fall zahlen, da der Bergführer diese ja auch für die Tour auf den Mönch benutzt hat. Ebenso die Übernachtung / HP auf der Hütte! Wenn du jetzt diese beiden Kostenpunkte auf die Mönchstour rechnest (die ja stattgefunden hat) und separat die Jungfrautour nimmst, dürfte das so in etwa 50 : 50 rauskommen. und damit ist die vorgeschlagene Regelung fair. Da habe ich schon von weniger kulanten Bergschulen gehört!
Deine freien Tage, die Akklimatisation und wie / wo du die verbringst und deine Anreise sind deine Sache und deine Entscheidung. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sprich, das kann NIE ein Argument für eine Entschädigung durch das Bergführerbüro sein!
Ich wünsche dir auf jeden Fall bei deinen weiteren Touren, dass alles planmässig klappt.

Lg
Sandra


Messner says: RE:
Sent 5 August 2010, 09h20
Gebe Dir vollkommen recht, dass die Tour auf den Mönch vollumfänglich gezahlt werden muss. Bei den Spesen stimme ich Dir aber nicht zu. Für eine Tour auf den Mönch braucht es keine Übernachtung in der Mönchsjochütte. Entsprechend wäre ich überrascht, wenn man dafür die Spesen des Bergführers übernehmen musst. Die Fahrt mit der Jungfraubahn gibts für Bergführer übrigens zu vernachlässigbarem Tarif.

kopfsalat says:
Sent 8 August 2010, 17h51
Für eine wirklich neutrale Bewertung müsste man zuerst den Originalvertrag oder eine Kopie davon vorliegen haben.

Ich kann mir nur schlecht vorstellen, dass die AGBs eines GROSSEN Bergsteigerbüros solch einen Fall nicht berücksichtigen.


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