Gufelstock: Drahtseile entfernt


Published by kopfsalat, 30 September 2023, 21h13. This page has been displayed 332 times.

Die, am Grat, vom Aufstieg zum Heustock bis zum Gufelstock, inoffiziell angebrachten Drahtseile, wurden mittlerweile offiziell wieder entfernt. Die Schwierigkeit steigt dadurch von T3 auf T4. Schlüsselstelle ist eine geneigte Schieferplatte, welche in Richtung Heustock - Gufelstock abgestiegen werden muss.



Comments (17)


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Sent 1 October 2023, 20h27
Mir schleierhaft, warum man solche anscheinend hilfreichen Drahtseile ums Verrecken wieder entfernen muss.

kopfsalat says: RE:
Sent 1 October 2023, 20h40
Das ist recht einfach.

Wenn aufgrund der inoffiziellen Drahtseile was passiert, können die offiziellen Markierer möglicherweise haftbar gemacht werden.

Wanderer82 says: RE:
Sent 1 October 2023, 23h12
Dann sollen sie lieber selber eins installieren. Es kann ja jederzeit wieder eine Privatperson ein neues „unsicheres“ Seil montieren.

mb4 says: RE:
Sent 1 October 2023, 23h34
Wohl kaum.
Wann wurde das letzte Mal jemand wegen schlechter Instandhaltung eines Wanderweges angeklagt oder sogar verurteilt?
Es geht wie oft im Leben wohl eher um Macht: Ich sage, was gemacht wird und wie es gemacht wird.

Ist ein alter Konflikt.
Siehe Bohrhakenstreit in den Dolomiten und anderen Gebieten.

Wanderer82 says: RE:
Sent 2 October 2023, 00h16
Bei blau-weissen Wegen ist die Haftung sowieso gering, darum wurden / werden auch immer wieder Wege ummarkiert. Ich blicke da auch nicht wirklich durch. Beim Silberhorn-Hüttenweg ist die Kette anscheinend auch nicht offiziell, trotzdem wird sie nicht entfernt. Mich würde es freuen, wenn die Ketten-Anbringer jeweils sofort wieder eine neue montieren würden. Auch beim Hahnen oder dem Martinsloch sollte jemand wieder Ketten oder Seile anbringen. Hat jahrelang funktioniert und plötzlich entfernt man sie wegen angeblichen Schäden. Ja dann werden sie eben regelmässig ersetzt, so einfach ist das.

kopfsalat says: RE:
Sent 2 October 2023, 08h19
>ja dann werden sie eben regelmässig ersetzt, so einfach ist das.

und die Rechnung dafür dürfen Sie dann Dir schicken? Und du übernimmst auch die Kosten, fallls mal was passiert.

***

ein weiterer Grund, der mit einfällt in der heutigen Instagram-Zeit: Besucherlenkung. Dass man verhindern will, dass Kreti und Pleti auf irgendwelche Berge steigt und die Menge bewusst durch die Anforderungen einschränkt.

***

Der Weg zum Gufelstock z.B. führt durch ein eidg. Jagdbann- und Wildschutzgebiet. Es ist echt verstörend, was da an unbedarften Heerscharen (wenn, dann natürlich meist mit nicht angeleinten Hunden) hochläuft. Für die Fauna ist da jede Einschränkung hochwillkommen.

miCHi_79 says: RE:
Sent 5 October 2023, 19h01
Das Martinsloch ist sicher auch politisch, da die Alpinschulen dies gerne als Hochtour verkaufen. Aber sie wurden auch mehrfach von Steinschlag beschädigt...

Alpin_Rise says: RE:
Sent 6 October 2023, 15h24
> sollte jemand wieder Ketten oder Seile anbringen.
«sollte jemand»? «Jemand» ist niemand und «sollte» ist obsolet, wenn es keine bindenden Vorschriften für die betreffende Installation gibt. Die Abwesenheit von Sicherungen ist ja einer der Gedanke hinter wbw Alpinwanderwegen als Abgrenzung zu gelben bzw. wrw (Berg-)Wanderwegen, siehe unten.

Subjektiv stelle ich fest, dass immer öfters - oft sind es Einsteiger aus dem Segment «Instagramm x Trailrun» - wenig Ahnung von Anforderungen / Gefahren haben und in welchem Gelände sie sich bewegen. Notabene sind die Definitionen und die Kommunikation zur T-Skala und den wbw Alpinwanderwegen sonnenklar, Sicherungen und Hilfsmittel jeglicher Art können nicht vorausgesetzt werden, siehe unten.

Für Sicherheit und Besucherlenkung wünsche ich mir am Berg wenige, dafür verlässliche und gewartete Sicherungen an den Schlüsselstellen. Lieber keine Fixseile, als solche, die immer wieder beschädigt sind wie Bsp. Hahnen oder Martinsloch Nord. Idealfall ist am Einstieg jeder Route eine anspruchsvolle, ungesicherte Stelle, repräsentativ für die Schwierigkeiten.

Diese Haltung mag für einige elitär klingen, ich bin jedoch der Überzeugung, dass ein «immer mehr» an Sicherungen und Infrastruktur am Ende niemandem dient.

Frei nach Paul Preuss: "Das Können, nicht die Infrastruktur ist des Dürfens Mass"

G, Rise

Einige Auszüge aus dem massgebenden Dokument Leitfaden Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit auf Wanderwegen

4.1, S. 10:
«Bauliche Vorkehrungen können nicht vorausgesetzt werden und beschränken sich allenfalls auf Sicherungen von besonders exponierten Stellen mit Absturzgefahr. Benutzer von Alpinwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei (...)».

8.3, S. 41
«Alpinwandern ist sehr anspruchsvoll. Die Wege führen durch exponiertes Gelände, Geröll- und Grashalden, Schrofen, Fels, Gletscher sowie Firnfelder mit Ausrutschgefahr. Wer sich in diesem Gelände bewegt, benötigt eine ausgesprochen gute Gehtechnik, höchste Trittsicherheit, die Fähigkeit, Kletterstellen unter Zuhilfenahme der Hände zu überwinden sowie nicht zuletzt auch eine starke Psyche, um in heiklen, absturzgefährlichen Passagen nicht den Kopf zu verlieren. Diesem hohen Anforderungsprofil entspricht, dass auf Alpinwanderwegen selbst an besonders exponierten Stellen mit Absturzgefahr keine Absturzsicherungen vorausgesetzt werden können. Immerhin gilt es zu beachten, dass Alpinwanderwege lediglich kurze, übersichtliche Kletterstellen aufweisen sollten, die sich im Auf- wie im Abstieg gut bewältigen lassen. Stellen, die ein gewisses Kletterniveau erfordern, welches über einfache Tritt- und Griffkombinationen hinausgeht, sowie allgemein längere absturzgefährliche Kletterpassagen sprengen den Rahmen der Wegkategorie und müssen mit Absturzsicherungen entschärft werden.
Alpinwanderwege dürfen dabei aber nicht zu eigentlichen Klettersteigen ausgebaut werden.»

12.1.1 S. 67
(...) Wanderwege (gelb) sind nach dem Gesagten in der Regel durchgehend Werke im Sinne von Art. 58 OR. Demgegenüber können Bergwanderwege teilweise Wegabschnitte aufweisen, die keinen Werkcharakter haben. Auf Alpinwanderwegen ist dies regelmässig der Fall. Die Werkeigentümerhaftung beschränkt sich hier im Wesentlichen auf allfällige bauliche Vorrichtungen (Ketten, Seile, Leitern u.a.).

kopfsalat says: RE:
Sent 6 October 2023, 17h57
> Die Werkeigentümerhaftung beschränkt sich hier im Wesentlichen auf allfällige bauliche Vorrichtungen (Ketten, Seile, Leitern u.a.).

Genau dies ist der Punkt, wenn nicht klar ist, wer die Sicherungen angebracht hat und dafür haftbar ist.

mong says:
Sent 3 October 2023, 04h38
Auf vergessenen, also kaum begangenen Weglein und Pfaden, die nicht auf der Karte eingetragen sind, können mitgebrachte Hilfsmittel (zum Beispiel ein Seil) benutzt werden. Auf offiziell markierten Wegen müssen die Zuständigkeiten respektiert werden.

Finde ich.

Westfale says: RE:
Sent 4 October 2023, 20h56
So sehe ich es auch!

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kopfsalat says: RE:
Sent 5 October 2023, 20h59
nicht ganz.

Da die Wanderwege in der Schweiz per Volksabstimmung in die Verfassung aufgenommen wurden, gibt es dazu Gesetze, Verordnungen und Normen, die beachtet werden müssen.

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kopfsalat says: RE:
Sent 5 October 2023, 23h51
Hier geht's aber nicht um Selbstsicherung, sondern permanent installiert Drahtseile.

Cubemaster says: Danke für die Info!
Sent 7 October 2023, 14h01
Ich glaube, bis jetzt hat sich hier noch niemand für die Info bedankt. Ich hole das hiermit mal nach...

Für mich selbst eher weniger relevant, aber wenn ich den Weg mal mit meiner Frau (oder später mit meinen Kindern) machen will ist das ja durchaus wichtig für die Planung!

kopfsalat says: RE:Danke für die Info!
Sent 8 October 2023, 07h10
Bitte gern geschehen.


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