Und alle regen sich auf als wäre es ein riesiger Skandal. In nahezu allen Gebirgen ausser den Alpen stört so eine Aktion niemanden und es wäre sogar meistens legal.
Nun, es gibt schon noch eine gewisse Spanne zwischen "sich aufregen" und das Ganze "geil finden".
Ich finde die Aktion unnötig und auf eine solche Besteigung wäre ich im Nachhinein nicht wirklich stolz.
Logisch, stolz wäre ich auch nicht als Bergsteiger - wobei man z.B. beim Mönch, Breithorn oder Alalinhorn auch nicht viel laufen muss wenn man die Bergbahn benutzt.
Aus Sicht eines Flugfans gesehen ist es natürlich super, an solch einem speziellen Ort landen zu können.
Alpin_Rise
says: Der Sponsor hat sein Ziel erreicht...
Sent 19 June 2019, 16h14
Die Medien fressen den Köder und den Sponsor - das Flugzeug ist "zufällig" gross weiss-rot angeschrieben - freuts.
Nennt sich Guerillamarketing - diesmal werden die Berge als Werbekulisse missbraucht. Hoffentlich setzt das nicht nur eine Busse.
"Dann entdecken Polizisten den Flieger auf 4450 Metern Höhe östlich der Spitze.... Die Polizisten verwiesen die beiden des Platzes, worauf diese gleich wieder abhoben."
Wow!
Die französische Polizei ist immer und überall!
Scheint eine sehr libertäre, und technisch reizvolle Aktion. Dumm nur, dass man sich ausgerechnet einen so überannten Punkt aussucht. Wenn man ein schneelandefähiges Flugzeug beherrscht, finde ich den Wunsch geradezu natürlich, sich wenigstens einmal frei im Hochgebirge bewegen zu wollen. Wie oft donnern zwei Jäger über mich hinweg in der Schweizer Bergwildnis. Die Artillerie verschießt ihre Granaten - also von Umweltgefährdung zu sprechen, und bei so einem touristisch exploitierten Hotspot finde ich ja an den Haaren herbeigezogen, geradezu lachhaft. Dennoch finde ich das ganze am Mont Blanc übertrieben gewagt. Es sei denn, es ist klar, dass man die Lizenz nicht verliert. Reißerisch ist es trotzdem. Außgerechnet am Mont Blanc.
Gemäss SDA soll das BAZL mit Lizenzentzug drohen.
Ich nehme mal an, keiner von Euch, geschweige denn die Journalisten, die das weiterverbreiten, fliegt selber.
Darum.ein kleiner Hinweis: Vermutlich haben die Piloten gar nichts Verbotenes gemacht. Dort oben hat es Gebirgslandeplätze und die militärische Beschränkungszone war nicht aktiv. Es blieben als "Klagepunkte" nur, dass sie vermutlich keinen Flugplan eingereicht und keinen Zollflughafen angeflogen haben.
Nur sind diese Pflichten innerhalb des Schengenraumes sehr umstritten und würden vor dem EuGH keinen Bestand haben.
Das will nicht heissen, dass es eine (bergsteigerisch) sinnvolle Sache war, nur: "Illegal" gemäss Pressetext war das keineswegs.
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