Fertig luschtig


Published by Cyrill , 26 April 2009, 22h09. This page has been displayed 3372 times.

Das Nacktwandern :-)) wurde im Kanton Appenzell an der Landsgemeinde verboten:

www.20min.ch/videotv/?channel_id=0&video_id=12751 (Ton einschalten)

http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/nacktwandern


Ich bin nicht sicher, gibt es auch Hikrs die dem Nacktwandern frönen? ;-)



Comments (33)


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dabuesse says: das wärs...
Sent 26 April 2009, 22h22
...ein Nacktwander Tourenbericht aus dem Kanton Appenzell:) Gibt es da eine spezielle Schwierigkeit-Skala?

laponia41 says: RE:das wärs...
Sent 27 April 2009, 09h20
Ich schlage eine Abstufung vor zwischen NT1 (wärmer als plus 20 Grad) und NT6 (kälter als minus 20 Grad).

Cyrill says: RE:das wärs...
Sent 27 April 2009, 20h29
Oder:

Nackig1
Nackig2
...
...
Nackig6

:-)

Naesi says: hm...
Sent 28 April 2009, 10h01
... sicher so eine Initiative von Mammut, Arc'tyrex, Haglöfs & Co. Diese geldgierigen Firmen *tsts* - wollen nur ihre "Hudlen" verkaufen.

Aber nicht mit mir! Ich werde weiterhin "füdliblutt im Züüg omehöpfe" *hüpf*.

... und stünde damit stets in Gefahr, von einem wilden Jäger abgeknallt zu werden (aus Selbstschutz).

Höhö... Nacktwandern... ohhh, wir könnten ja mal eine Hikr-Org Nacktwandern-Session durchführen. Wetten, es kommt niemand?!

baecker says: naesi...
Sent 30 April 2009, 10h51
tja, wenn du mitkommst, dann komme ich auch...
backe dann noch einige guetzli und dann wirds uns nicht langweilig..

danueggel says:
Sent 30 April 2009, 19h39
Vielleicht sollte man die aktuellen Mister Schweiz Kandidaten mal auf ein solches "Schuelreisli" schicken, da wäre die Empörung wohl nicht mehr so gross...

Ich frage mich, wie die das Verbot durchsetzten wollen, als puristischer Nacktwanderer hätte ich natürlich keine ID dabei und das einzige Bargeld, das ich auf mir habe, diente mir als Feigenblatt ;)

Auch glaube ich kaum, dass die Herren Kontrolleure den Nacktwanderern nachrennen würden, das könnte ein ziemlich zweideutiges Bild ergeben...

dabuesse says: RE:
Sent 30 April 2009, 22h19
am besten ist es man praktiziert "Nacktberglaufen". So hat die Polizei keine Chance dich zu erwischen.
Es ist spannend. Wird der Alpstein bald voller Sitten-Polizisten sein?

Sputnik Pro says: *hihi*
Sent 4 May 2009, 12h48
Stelle mir gerade vor, einen Kontroleur welcher einer Nacktwandererin hinterherrennt und dummerweise ein HIKR-Fotograf vorbeiläuft... uiuiui, gäbe das ein schräges Bild über sexgeile Appenzeller! ;-)

Berglurch says: RE:*hihi*
Sent 4 May 2009, 18h58
Ist ein Rucksack eigentlich ein Kleidungsstück? Oder Handschuhe? Und Steigeisen?
Weil ohne diese Utensilien dürften zumindest Nackt - Hochtouren schwierig werden....

danueggel says: RE:*hihi*
Sent 5 May 2009, 01h23
Mir kommt gerade noch in den Sinn, dass das Verbot ja nur NacktWANDERN betrifft. Ob das NacktKLETTERN wohl eine Gesetzeslücke ist ?

Wer also diesen Sommer am Altmann-Ostgrat eine nackte Silhouette erblickt, sollte sich vorsehen, vielleicht könnte es sich ja um danueggel handeln ;)

Ich hoffe nur, dass Sie keine Bergführer als Kontrolleure einsetzen werden...


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Puistola says: RE:Natürlich ...
Sent 4 May 2009, 23h12
Kleider haben Schutzfunktion.
Nacktsein ist keine Ideologie.
Nackt Wandern befreit. Die gewonnene Freiheit werden wir nicht einem "Müssen" opfern.

Laufe ich auf steinigem Weg, trage ich Schuhe, frier ich an den Händen, trag ich Handschuhe, frier ich am Hintern, trag ich eine Hose, blendet mich die Sonne oder hab ich kalte Ohren, trag ich eine Mütze. Windet es stark, verwende ich eine Windjacke. Sonst eben nicht.

Einige der Fotos in der Presse sind gestellt, weil die Fotografen und TV-Teams keine Zeit und Ausrüstung haben für vierstündige Winterwanderungen. Dieses hier ist "echt":
[img]http://img.timeinc.net/time/daily/2009/0903/naked_swiss_0319.jpg[/img](Sorry, ich weiss nicht, wie man hier Bilder einbindet, der Link funktioniert)

Das Bild hat der junge Appenzeller geschossen, dessen Festnahme am 11. September 08 diesen ganzen Rummel ums fehlende Höschen ausgelöst hat.
Ich freu mich auf den Tag, wo dieses Medientheater abgeschlossen werden kann mit der trockenen Feststellung, dass Nacktheit auch in AI nicht verboten wird. Das ist so seit der StGB-Revision von 1991.

Warum auch sollte das verboten werden? Wieviel Kleider sind das Minimum? Wer legt das fest? Wenn Kleidergebote rechtens wären, ist die Einführung des Tschadors in Xy-istan auch "Recht"?

Freundliche Grüsse an alle Wanderer, mit oder ohne Höschen
Puistola

danueggel says: RE:Natürlich ...
Sent 5 May 2009, 01h40
Was für eine Ehre, bei dieser Diskussion nun einer der "Pioniere des Nacktwanderns" begrüssen zu können. Mit grossen Amüsement habe ich deinen Beitrag auf 20 Minuten online verfolgt.

Am besten legst du dir schon in vornherein im Monatsbudget einen Posten "Bussen" an, so habe ich es zumindest was die Verkehrssünden anbelangt gemacht, dann ärgert man sich auch nicht mehr so sehr darüber und ist sogar stolz darauf, wenn nur eine Busse monatlich ins Haus flattert...

Eigentlich sollten die Herren Schreibtischhengste, welche dieses Verbot initiiert haben, die Kontrollen auch selber durchführen, aber dafür fehlt wohl wieder einmal der Mumm...



Puistola says: Bussen ?!
Sent 5 May 2009, 23h03
Hoi Danueggel

Ein Pionier des Nacktwanderns bin ich nun wirklich nicht. Hermann Hesse, oder etwas näher der Edi Fankhauser hätten diesen Titel noch verdient. Ich habe einfach das Pech, Mitauslöser dieser polizeilichen, weltweiten Werbekampagne für den Alpstein und Appenzell-Innerrhoden zu sein.

Bussen? Bitte welche Bussen denn? Die Landsgemeinde hat am 26. April keine Bussen für nackte Wanderer beschlossen. Sie hat lediglich dem Grossen Rat die Kompetenz gegeben, "geringfügige Übertretungen" mit Bussen zu ahnden. Ausgerechnet die Nacktheit kann aber nicht geahndet werden, da diese seit dem abverheiten Referendum der EDU und der Autopartei gegen die Strafrechtsreform von 1991 nicht mehr strafbar ist.

Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, dass der Landesfähnrich persönlich ausrückt. Das ist ein achtbarer und tapferer Mann. Ich hatte ihm vorgeschlagen, das "Problem" bei einer Tasse Kaffee zu klären, aber er wollte nicht. "Schreibtischhengst" wird ihm bestimmt nicht gerecht, er hat einfach den Überblick über die Möglichkeiten des Kantons verloren.



danueggel says: RE:Bussen ?!
Sent 6 May 2009, 12h22
Hallo Puistola

Da habe ich in dem Fall eine Wissenslücke, denn die Zeitungsartikel reden davon, dass Nacktwandern zukünftig mit CHF 200.- Busse belegt wird:
(http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Nacktwandern-verboten--200-Franken-Busse/story/14046494)

Wenn ich dich richtig verstehe, heisst das, dass es nun zwar ein Gesetz gibt, das Nacktwandern unter Busse stellt, dieses aber im Grunde dem Bundesrecht (StGB) widerspricht, weil dort Nacktheit nicht mehr strafbar ist?

Würde ein gebüsster Nacktwanderer also mit grosser Wahrscheinlichkeit bei einem Prozess von den höheren Instanzen freigesprochen werden ?

Wenn von vornherein klar ist, dass die Busse bundesrechtswidrig ist, weshalb wurde dieses Gesetz überhaupt eingeführt?

Danke für die Aufklärung, ich blicke da offenbar nicht ganz durch...

Puistola says: RE:Bussen ?!
Sent 6 May 2009, 20h49
Hoi Danueggel
Du hast das schon ganz richtig zusammengefasst.

Wenn Du das Protokoll vom 31.10.2005 des Grossen Rates von AI zum Traktandum Uebertretungsstrafgesetz liest, findest Du die saubere Begründung, warum damals das Sittenstrafrecht abgeschafft wurde.
"Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass nicht jedes Verhalten, das von uns allenfalls als unanständig bezeichnet wird oder uns ärgert, als Straftatbestand in das Übertretungsstrafgesetz aufgenommen werden soll, zumal es weder meine Absicht noch jene der Standeskommission ist, einen Polizeistaat zu installieren." sagte damals der Landesfähnrich zusammenfassend.
http://www.ai.ch/dl.php/de/20051116093158/p20051031.pdf

Weil im letzten September einige Meldungen über Nackte Wanderer/innen eingegangen sind bei der Polizei, soll das nun plötzlich nicht mehr so sein. Da sind einige alte Männer halt mächtig erschrocken über die Freiheit, die eben auch vor dem Höschen nicht halt macht, dies allerdings seit Jahrzehnten nicht mehr.

Weswegen ...? Tja, Populismus? Ich weiss es auch nicht.

Hier ein Gutachten zu der ganzen Sache, das lesenswert ist.
http://www.kettiger.ch/pdf/Jusletter_Nacktwandern.pdf

Nun Klarheit geschaffen?
Blutti Grüess
Puistola




danueggel says: RE:Bussen ?!
Sent 7 May 2009, 06h11
Herzlichen Dank, nun ist mir einiges klar geworden.

Ich wünsche weiterhin frohes und unbeschwertes Wandern
danueggel

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Sputnik Pro says: Das wäre...
Sent 5 May 2009, 13h50
...sicher im Sinn der Arbeitgeber. So kann man einige Minuten beim Klogang sparen ohne zuerst sich halb auszuziehen :-)

Im Ernst:

Ich verstehe die Aufregung nicht. Im scheinbar fortschrittlichen Europa im 21. Jahrjundert soll Nacktsein eine Sünde sein?!? Meiner Meinung nach sollte jeder Mensch nackt sein können wo und wann er will... Aber ehrlich gesagt würde ich hoffen, dass dies dann nur ansehnliche Menschen ausleben ohne 50kg Übergewicht oder 90-jährigen Hautlappen *hihi*

Puistola says: RE:Das wäre...
Sent 9 May 2009, 12h56
Lieber Sputnik

Du diskriminierst.
JEDER Mensch hat die Freiheit, seine Kleidung zu wählen.
Auch 90-jährige, deren Fettgewebe vollkommen abgebaut ist und Übergewichtige.

Aber keine Angst, ausser rund um Bergstationen von Seilbahnen wirst Du die von Dir gefürchteten Menschengruppen aus rein physiologischen Gründen eher weniger antreffen, weder mit, noch ohne Kleidung.

Wenn doch, gilt nach Mathäus: "Stört Dich Dein Auge, so reiss es aus".
Weniger biblisch heisst das: "Schau weg, wenn es Dir nicht gefällt".

Puistola,
samt 7 kg Übergewicht und einem Alter in dem man nach landläufiger Meinung "so öppis möd tuet".

Sputnik Pro says: Artikel in der BaZ
Sent 27 May 2010, 19h47
In der BaZ

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Das-Strafrecht-ist-kein-Moralkodex/story/27639178

Weil er am 11. Oktober 2009 splitternackt gewandert war, ist ein 47-jähriger Herisauer am Donnerstag vor Ausserrhoder Kantonsgericht gestanden. Eine Frau hatte den Nacktwanderer angezeigt. Gegen die Busse von 100 Franken erhob der Mann Einsprache. Deshalb stand er als erster Nacktwanderer in Ausserrhoden vor Gericht. Die Anklage lautet auf «unanständiges Benehmen» laut kantonalem Strafrecht. Das ist ein Offizialdelikt. Das Urteil steht noch aus. Würde er verurteilt, müsste er auch die Verfahrenskosten von 870 Franken bezahlen.

Sein Verteidiger Puistola Grottenpösch, der bekannteste Schweizer Nacktwanderer, plädierte auf Freispruch. Grottenpösch trat bei Kurt Aeschbacher im TV-Studio auf. Vor Ausserrhoder Gerichten dürfen auch Nicht-Juristen Angeschuldigte vertreten, sofern sie dies unentgeltlich tun.

An Rehabilitationszentrum vorbei gewandert

Seit der Revision des Strafgesetzbuchs von 1992 sei das Schweizer Strafrecht «kein Moralkodex mehr», argumentierte Grottenpösch. Die Anklage wirft dem Nacktwanderer vor, er sei an jenem Tag im Gebiet Nieschberg an einer Feuerstelle und am christlichen Rehabilitationszentrums «Best Hope» vorbei gewandert.

Besonders pikant: Die Villa, in der «Best Hope» heute Drogenkranke therapiert, wurde 1907/08 vom Herisauer Fabrikanten, Atheisten, Vegetarier und Freimaurer Ernst Ulrich Buff (1873-1931) erbaut. Buff war ein leidenschaftlicher Kämpfer für eine naturgemässe Lebensweise – und Herisauer Gemeinderat (Exekutive).

Die Villa «Sorgenfrei» wurde vom Kölner K. Grunwald, einem Pionier des Gesundheitsbaus, erstellt. Auf diese Naturisten-Tradition am Nieschberg bezog sich Puistola in seiner Verteidigung. Der Weg, den der Nacktwanderer benützte, sei 67 Meter von der Villa entfernt und nicht einsehbar. Die Frau, die den Nackedei anzeigte, sei hinter ihm her gelaufen.

Light-Version des Unzuchts-Artikels

Das «unanständige Benehmen» im kantonalen Strafrecht sei lediglich eine Light-Variante des abgeschafften Unzuchts-Artikels im Strafgesetzbuch. Nacktheit an sich verletze kein Rechtsgut. Der Nacktwanderer habe sich weder schamlos noch unanständig benommen.

Der Mann wähle bewusst wenig begangene Wege und wandere nie nackt auf Massen-Wanderrouten: Er fühlt sich in grossen Menschenmassen nicht wohl - «mit und ohne Hose,» sagte Puistola Grottenpösch.

Der Angeschuldigte bestätigte, er wandere seit rund zwei Jahren nackt. Im Sommer bade er seit Jahren problemlos nackt. Leute, die ihm beim Nacktwandern begegneten, grüssten ihn meistens freundlich. Manchmal werde er auch ausgelacht.

Auf FKK-Gelände zu wandern, wäre eine unsinnige Einschränkung, sagte Puistola Grottenpösch: Nur ein Promille-Bruchteil der Fläche der Schweiz stehe dafür zur Verfügung. Ausserdem habe die Polizei gesagt, wenn es nicht «allzu deftig» sei, dürfe man hüllenlos wandern. In der Tat erklärte die Ausserrhoder Polizei, sie werde keine Jagd auf Nacktwanderer veranstalten. (oku/sda)

Erstellt: 27.05.2010, 19:23 Uhr

MunggaLoch says: RE:Artikel in der BaZ
Sent 28 May 2010, 18h18
Freispruch für Nacktwanderer
47-Jähriger muss Busse im Kanton Appenzell nicht zahlen!
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/appenzell_ausserrhoden_nacktwanderer_freispruch_1.5819929.html

Sputnik Pro says: Gut so!
Sent 28 May 2010, 18h20
In unserem Land gibts sonst schon zuviel Vorschriften Einsprachen, Anzeigen usw. ! ;-(

alpstein says: Freispruch
Sent 28 May 2010, 18h21
für Nacktwanderer

Quelle: [www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/05/28/Vermischt...]

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Freddy says: Freispruch
Sent 29 May 2010, 11h10
Gut so! Nicht weil ich fürs Nacktwandern bin. Sondern weil ich gegen die Flut von immer neuen Gesetzen bin. Und die erst noch in jedem Kanton oder sogar Gemeinde anders sind.
Aber Dank dieser blöden Anklägerin, dürfen wir Steuerzahler wieder einmal die Verfahrenskosten von Ca. 2000 Fr. übernehmen.

Puistola says: Freispruch aufgehoben: BGE 138 IV 13
Sent 19 September 2012, 23h32
Es ist nun schon lange her, dass das Bundesgericht den Freispruch aufgehoben hat mit einem furchtbar willkürlichen Machwerk von einem Urteil.
Jetzt liegt die Sache für ein paar Jahre in Strassburg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und wird noch teurer für den Steuerzahler.

Zugleich hat das Bundesgericht klargestellt, dass "der Mensch, der unterwegs ist, wenigstens ein Kleidungsstück trägt, welches den Intimbereich bedeckt" (BGE 138 IV 13).
Gemäss Schreiben der Staatsanwaltschaft AI reicht hierzu ein Feigenblatt aus.
Nun wandern wir eben im Alpstein mit Neopren-Feigenblättern.
Auch an eine Burka haben wir schon gedacht.

(Fascht) blutti Grüess
Puistola

kopfsalat says: RE:Freispruch aufgehoben: BGE 138 IV 13
Sent 20 September 2012, 08h05
bis zum entscheid aus strassburg könnt ihr ja mal ein wenig trainieren, barfuss zu gehen, wie sich das für echte nacktwanderer gehören würde.

Puistola says: RE:Freispruch aufgehoben: BGE 138 IV 13
Sent 20 September 2012, 09h03
Ach, lieber Kopfsalat, dieses wenig durchdachte Killerargument hören wir oft.
Kleider und Schuhe dienen primär dem Schutz des Körpers.
Warum sollten nackte Wanderer auf Schuhe verzichten, während bekleidete Wanderer am Füdli zwar Textil tragen, aber dennoch nicht nur mit textilen Socken in die Berge gehen, sondern mit kräftigen Vibramsohlen?
Dieselbe Differenzierung des Schutzbedürfnisses nach Körperteilung trifft auch auf nackte Wanderer zu und auf solche mit Feigenblatt.
Auf Alpwiesen, auf Sand allerdings ist das Schutzbedürfnis für die Füsse gering, sodass wir dort oft auch barfuss gehen. Man wird sich vorstellen können, dass dies auf 3'700m eher nich möglich ist.

Heute blutti Grüess
Puistola

kopfsalat says: RE:Freispruch aufgehoben: BGE 138 IV 13
Sent 20 September 2012, 09h36
> Kleider und Schuhe dienen primär dem Schutz des Körpers.

das ist so. schutz vor wind, wetter, UV-strahlung, brennesseln und brombeergestrüpp etc.

***

versteh mich richtig, mir ist's egal, wie ihr/du rumläufst. ich kümmere mich auch nicht drum, was die leute alles zu motzen haben, wenn ich mit turnschuhe oder barfuss z'berg gehe. vielleicht werde ich bei gelegenheit mal flipflops ausprobieren.

nur eine frage, läufst du/ihr dann auch im dorf/in der stadt nackt rum, dort besteht ja auch kein primäres schutzbedürfnis für den körper?

Puistola says: Nackt im Siedlungsgebiet?
Sent 21 September 2012, 20h43
Ach, das mit der Nacktheit im Siedlungsgebiet ist so eine Sache:
Ich lauf den Leuten nicht gern nackt im Vorgarten rum, sei dies bei einer Alphütte oder in einer Plattensiedlung in Göhnerswil.
Das ist wohl eine territoriale Sache, dass man sich nach den (vermuteten) Regeln des Anwohners richtet. Es gibt auch gelegentliche Hinweise, es wäre nicht nötig gewesen, sich extra anzuziehen. Das freut uns dann.

Kommt dazu, dass ich mich im Siedlungsgebiet ganz gerne mit Kleidern gegen all diese Zivilisation abschotte.
Da ist halt auch eine Portion 'Naturismus' mit der Nacktheit verbunden.

Andere Gründe für Kleidung:
Gestern auf dem Wildhuser Schofberg http://s.geo.admin.ch/fbb2922 war es am Gipfelaufstieg einfach zu windig um nackt zu sein, also haben wir uns eben angezogen. Je nun, die Aussicht war trotzdem enorm und das Picknick hat gemundet.

Puistola

kopfsalat says: RE:Nackt im Siedlungsgebiet?
Sent 21 September 2012, 20h54
> Gestern auf dem Wildhuser Schofberg

dann freue ich mich schon auf deinen hikr bericht.

gruss

dani

Puistola says: RE:Nackt im Siedlungsgebiet?
Sent 21 September 2012, 21h53
Ach, der Schlussatz von 'Bergamotte' in http://www.hikr.org/tour/post55878.html ist eigentlich genug der Schilderung:

"Nun folgt nur noch der (eher mühselige) Abstieg via Mietplätz und Schäferhütte (1552m) zurück nach Wildhaus."

Steile vom vortäglichen Regen schmierige Wiesenhänge. Für einfache Bergwanderer ist der Schafberg vor allem der Aussicht wegen ein lohnendes Ziel.

Blutti Grüess
Puistola

kopfsalat says: RE:Nackt im Siedlungsgebiet?
Sent 21 September 2012, 22h16
hikr.org ist nicht gipfelbuch.ch.

hier interessieren die aktuellen verhältnisse nur bedingt. hier interessieren die persönlichen eindrücke, schwierigkeiten und schönheiten einer tour. am besten in etwas mehr als nur einem satz zusammengefasst. und natürlich reich bebildert.


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