Winter-Bergtour in eidgenössischem Jagdbanngebiet


Published by El Chasqui, 21 December 2015, 20h34. This page has been displayed 1271 times.

In diesem schneearmen Winter könnte man gut auf die Idee kommen, anstelle von Skiern und Schneeschuhen einfach zu Fuss auf Gipfeln zu steigen, zum Beispiel auf den Grossen oder Kleinen Mythen. Die Frage, die ich mir nun gestellt habe: Die beiden Gipfel liegen in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, ist es da im Winter erlaubt, diese zu Fuss auf den üblichen Wegen zu besteigen?
Sowohl die Website respektiere-deine-grenzen wie auch die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (hier wird nur Skifahren ausserhalb von markierten Pisten, Routen und Loipen erwähnt) geben keine genaue Auskunft zu dieser Frage.

Bei den Wildruhezonen (z.B. Ibergeregg) hingegen scheint mir die Sachlage klar, da steht deutlich: Betreten oder Befahren nur Pisten, Loipen und eingezeichnete Wege oder Routen.

Eine entsprechende Anfrage beim Kanton wurde mir noch nicht beantwortet (wahrscheinlich Festtagsferien).

 




Comments (16)


Post a comment

MaeNi says:
Sent 22 December 2015, 14h55
Hast Du es mal direkt beim zuständigen Wildhüter versucht?

El Chasqui says: RE:
Sent 22 December 2015, 18h23
Besten Dank für den Link. Ich werde diese und die weiteren mir zugetragenen Stellen kontaktieren.

MaeNi says: RE:
Sent 23 December 2015, 08h18
Gern geschehen. Wärst Du so nett und würdest uns über das Ergebnis informieren?

LG und frohe Festtage
N&M

Sent 22 December 2015, 19h43
keine Ahnung was erlaubt ist oder nicht. Aber begründet werden diese Verbote üblicherweise damit, dass die Flucht der Tiere im Schnee extrem kräfteraubend und anstregend ist. Und dieses Argument ist nicht schlüssig, wenn es keinen Schnee hat...

hollande says: jagdbanngebiet
Sent 23 December 2015, 08h17
es geht nicht darum ob es schnee liegt oder nicht
die tieren habe im winter eine andere kreislauf und sind so weiniger schnell und weniger kraftig und sollte im ruhe gelassen werden
wenn man die berge und natur liebt soll mann diese respektieren und nich im winter in diese gebieten gehen.
es ist so wieso lustig das eine unterlander das erklaren soll

Schneemann says: RE:jagdbanngebiet
Sent 24 December 2015, 09h24
Nun, doch, es geht darum ob Schnee liegt oder nicht. Allerdings hast du sicher recht, dass auch der heruntergefahrene Stoffwechsel der Tiere ein Problem ist. Bei der Flucht muss der wieder hochgefahren werden, was viel Energie kostet. Aber auch hier muss man sagen: bei Temperaturen von 15 Grad werden die Tiere wohl kaum in diesen Energiesparmodus wechseln, bzw. können ohne grossen Aufwand wieder heraus. Das sind alles Massnahmen gegen die Kälte.

Dass man Berge, Flora und Fauna respekieren soll ist nicht der Punkt. Denn konsequenterwese dürfte man dann nie wandern, denn Wildtiere stört man fast immer. Die Frage ist ob es sich argumentativ rechtfertigen lässt, Menschen den Genuss der Berge im Winter zu verbieten und im Sommer nicht. Das trifft beispielsweise v.a. diejenigen, welche im Winter viel Freizeit haben und im Sommer nicht - selbst wenn Temperaturen und Schneeverhältnisse dieselben sind. Ich halte mich gerne an Verbote die begründet sind - aber Verbote die irrational sind und niemandem wirklich nützen, an die seh ich mich auch nicht gebunden.

laponia41 says:
Sent 23 December 2015, 08h23
Schlussendlich sind dann halt für die Bussen nicht die Argumente, sondern die Bestimmungen massgebend. Im übrigen ist es so, dass im Winter auch die markierten Wanderwege gesperrt sind, zum Beispiel der Weg von der Lombachalp hinunter in den Kemmeriboden.

Zaza says: RE:
Sent 23 December 2015, 09h47
Und damit wären wir wieder bei der ursprünglichen, berechtigten Frage. Bei der Lombachalp kann es keine Diskussionen geben, denn da sind die Bestimmungen klar: Weggebot vom 1. Dezember bis 7. August, Punkt.

Bei den Jagdbanngebieten ist es aber effektiv nicht klar...

MaeNi says: RE:
Sent 23 December 2015, 10h07
> Bei den Jagdbanngebieten ist es aber effektiv nicht klar...

Genau. Und da gem. Art. 5 lit. b Tiere nicht gestört oder vertrieben werden dürfen, muss man sich eigentlich die Frage stellen, ob man sich denn überhaupt im Banngebiet aufhalten darf - egal ob Sommer oder Winter. Zumal ja der Mensch für Wildtiere immer irgendwie eine Störung bedeutet.

Sent 23 December 2015, 10h09
Auf Map admin erscheinen beim Anklicken der diversen Jagdbann- und Wildschutzgebiete sowie Wildruhezonen die geltenden Bestimmungen - beim Jagdbanngebiet Kärpf oder Wirldschutzgebiet Mythen sind danach bloss Wintersportarten verboten, bei der Wildruhezone ob Flims/Bargis zB gilt ein Zutrittsverbot (also auch zu Fuss). Ob es systematisch so ist, dass man/frau in Jagdbanngebieten/Wildschutzgebieten zu Fuss unterwegs sein darf, nicht aber in Wildruhezonen, bedürfte einer systematischen Durchsicht, könnte aber gut sein, da wohl unterschiedliche Rechtsgrundlagen....

MaeNi says:
Sent 23 December 2015, 10h08
Art. 5 lit. b der Eidg. Jagdbannverordnung

El Chasqui says: Antworten von zuständigen Stellen
Sent 23 December 2015, 16h33
Meine Abklärungen haben kurz zusammengefasst folgendes ergeben:

Die eidgenössischen Jagdbanngebiete sind rechtskräftige Wildruhezonen, wo es zwischen dem 1.12. und 31.3. verboten ist, Wintersport in Form von Skitouren, Snowboarden und Schneeschuhlaufen ausserhalb der erlaubten Routen zu betreiben. Eine Schneeschuhtour z.B. auf den Kleinen Mythen ist folglich nicht erlaubt.
Hinsichtlich Wandern macht die Bundes-Verordnung keine besonderen Angaben. Wenn es aper ist, kann das Gebiet wie im Sommer begangen werden. Die Empfehlung lautet dann - mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Wildtiere - nur die offiziellen Wanderwege zu benutzen. Eine Besteigung des Grossen Mythen (sofern das aktuell von den Bedingungen her überhaupt möglich ist) wäre vertretbar, eine Besteigung des Kleinen Mythen hingegen wäre nicht gerne gesehen, da – weil gefährlicher – die Möglichkeit eines Rega-Einsatzes viel grösser wäre und das wäre dann für die Wildtiere in dieser Jahreszeit mit viel Stress (Lärm!) verbunden.
Auf alle Fälle wird an den gesunden Menschenverstand appelliert. Man solle dem Wild doch auch diese verdiente Ruhezeit gönnen.

Recht haben sie. Es wird ja auch wieder einmal Frühling und es gibt ja noch viele tolle Gebiete ausserhalb von Wildschutzzonen.


Zaza says: RE:Antworten von zuständigen Stellen
Sent 23 December 2015, 17h39
Das leuchtet ein. Danke für Abklärungen!

LG, zaza

silberhorn says: RE:Antworten von zuständigen Stellen
Sent 24 December 2015, 14h46
Die rechtskräftigen Wildruhezonen Verbote zwischen 1.12. und 31.3. können, wie dem Bericht von poudreres zu entnehmen ist, noch angepasst werden www.hikr.org/tour/post102935.html.
Folge dessen ist es Ratsam sich im vor der Tour Infos einzuholen.

Nic says:
Sent 24 December 2015, 08h53
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht wirklich. Die Mythen scheinen mir das ganze Jahr über recht überlaufen. Gönne doch den dort lebenden Tieren wenigstens ein paar Wochen im Jahr ihre Ruhe. Es gibt genügend andere Gebiete. Der Mensch an sich schon sehr egoistisch veranlagt.

Sent 24 December 2015, 11h05
Wirklich übel scheint's den Tieren ja (vor und nach der Jagd...) nicht zu gehen - allein im Kt. Graubünden wurden in diesem Jahr offenbar über 5'000 (!!) Hirsche geschossen....


Post a comment»