In diesem schneearmen Winter könnte man gut auf die Idee kommen, anstelle von Skiern und Schneeschuhen einfach zu Fuss auf Gipfeln zu steigen, zum Beispiel auf den Grossen oder Kleinen Mythen. Die Frage, die ich mir nun gestellt habe: Die beiden Gipfel liegen in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet, ist es da im Winter erlaubt, diese zu Fuss auf den üblichen Wegen zu besteigen?
Sowohl die Website respektiere-deine-grenzen wie auch die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (hier wird nur Skifahren ausserhalb von markierten Pisten, Routen und Loipen erwähnt) geben keine genaue Auskunft zu dieser Frage.
Bei den Wildruhezonen (z.B. Ibergeregg) hingegen scheint mir die Sachlage klar, da steht deutlich: Betreten oder Befahren nur Pisten, Loipen und eingezeichnete Wege oder Routen.
Eine entsprechende Anfrage beim Kanton wurde mir noch nicht beantwortet (wahrscheinlich Festtagsferien).
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