Leider darf der Landeplatz in einem vernünftigen Umkreis, der im Rahmen der Ortsumschreibung bis 400m um die Koordinaten betragen kann, gewählt werden (Entscheid des Bundesrates am 7. Mai 1980).
Da gibts nur eines: alle Landeplätze besetzen. Das Heliskiing gehört so oder so verboten, ebenso touristische Flüge. Die Versorgungs- und Rettungsflüge lärmen schon genug...
Gratulation zum Wildhorn mit Muskelkraft,
G, Rise
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