Ich habe das anders verstanden: Im Naturschutzgebiet gibt es ein Betretungsverbot von 01.12.bis 31.05. In der übrigen Zeit gilt ein Wegegebot. Ob es auf die Aschentalerwände überhaupt Wege gibt,ist nicht ganz eindeutig: auf der amtlichen Karte gibt es einen Pfad zur Höhe 1702.
wie auch immer: ich würde von einem Besuch ernsthaft abraten. Glaube nicht, dass sich in den letzten paar Jahrhunderten jemand außer mir da rauf geschlagen hat....:)
Also "Wege" bezieht sich auf offizielle Wege, also markierte AV-Steige. Und kein Steig führt auf diesen Gipfel. Auf der Tafel in Bild 5 steht alles drauf, es sei denn, ich habe es missverstanden. Kann natürlich auch sein...
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