Veröffentlichung von Kartenausschnitten


Publiziert von laponia41, 20. März 2013 um 11:19. Diese Seite wurde 446 mal angezeigt.

In meinem letzten Bericht habe ich einen Kartenausschnitt mit Skitourenrouten vom Arnihaaggen publiziert. Die Frage wurde aufgeworfen, ob dies eine Bewilligung von Swisstopo erfordere. Auf meine Anfrage erhielt ich folgende Antwort:

Die Veröffentlichung von Kartenausschnitten als statisches Einzelbild (z.B. JPG) bis zu max. 500‘000 Pixel auf einer nicht kommerziellen Internetseite ist bewilligungs- und gebührenfrei. Ist die Auflösung hingegen höher oder werden Kartenausschnitte in einem PDF-Dokument veröffentlicht, ist eine gebührenpflichtige Reproduktionsbewilligung erforderlich.

Auf dem Screenshot-Programm Ashampo kann man fixe Bereiche einstellen. Man müsste zum Beispiel 600 x 800 Pixel wählen, damit man unter 500'000 Pixeln bleibt.




Kommentare (3)


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MaeNi hat gesagt:
Gesendet am 20. März 2013 um 11:47
Guter Hinweis. Danke Peter.

Alpin_Rise hat gesagt:
Gesendet am 21. März 2013 um 11:17
Dieses Thema wurde bereits hier diskutiert.

Demnach ist die Grenze von 240'000 auf 500'000 Pixel angehoben worden.

Ob hikr.org kommerziell oder nicht kommerziell ist, weiss ich nicht. Immerhin ist Werbung geschaltet und jemand verdient mit dieser Seite einen Teil seines/ihres Lebensunterhalts.

swisstopo scheint jedoch allfällige Verstösse nicht oder nur inkonsequent zu ahnden, da auf etlichen Webseiten inkl. hikr.org grossformatige Karten zu sehen sind. Andere Firmen sind da weniger kulant, wenn man ihre Urheberrechte verletzt.

G, Rise

kopfsalat hat gesagt: RE:
Gesendet am 21. März 2013 um 11:47
> swisstopo scheint jedoch allfällige Verstösse nicht oder nur inkonsequent zu ahnden

könnte damit zu tun haben, dass der aufwand all die authoren zu erruieren, in keinem verhältnis zum ertrag steht, respektive schlussendlich, die einzigen, die dabei etwas verdienen die anwälte sind.

die konsequente durchsetzung des urheberrechts im heutigen digitalen zeitalter ist sowieso reines wunschdenken.


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