Nutzungskonflikte in Schutzgebiete und Co. Natur vs Mensch?


Written by Alpin_Rise, 11 February 2008, 12h12. This page has been displayed 163 times.

Bei meiner gestrigen Tour in einem Waldreservat bestand ein Weggebot, das heisst die markierten Routen sollten nicht verlassen werden. In Wildschutzgebieten gilt ähnliches, diese Kategorie scheint gut eingeführt und aktzeptiert zu sein. Auch einzelne Felsmassive sind von saisonalen oder permanenten Kletterverboten betroffen, deutsche Sportkletterer können ein Liedchen davon singen...

Was denkt ihr über Schutzgebiete, in denen der Bergsport zu Gunsten der Natur stark eingeschränkt ist, z.B. dem Nationalpark oder dem angesprochenen Waldreservat?
Wie sind eure Erfahrungen auf Touren?
Welche Regelungen findet ihr sinnvoll, welche weniger?
Wie sollen die rechtlichen Konsequenzen aussehen?

Weiterführende Infos zum Thema beim SAC, bei Mountain Wilderness und auf www.natursportinfo.ch/.
Ich wurde bei meiner Tour erst vor Ort mit dem Weggebot konfrontiert, kennt jemand weitere gute Ressource zur Tourenplanung bezüglich Schutzgebieten?



Comments (4)


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ABoehlen Pro says: für mich ok
Sent 11 February 2008, 12h32
Finde ich grundsätzlich ok und heutzutage leider notwendig. Gerade das Schneeschuh-Wandern erlebt seit einigen Jahren einen regelrechten Boom und damit die Leute nicht einfach wahllos überall durchgehen (weil natürlich jeder die Einsamkeit sucht und den Rummel scheut), müssen solche Verbote halt sein, sonst haben Wildtiere in der ohnehin immer dichter besiedelten und immer stärker genutzten Schweiz bald keine Rückzugsgebiete mehr.

Mir sind solche Weggebote gestern im Gantrischgebiet auf der Strecke Selibüel-Schüpfenflue (Bericht folgt in den nächsten Tagen noch) auch aufgefallen. Auch dort herrscht an Wochenenden ein grosser Betrieb mit Schneeschuh-Wanderern, Tourenskifahrern und Langläufern, und gerade in solchen Gebieten finde ich es wichtig, solche Wegggebote zu definieren, damit das das nicht einfach ausufert.

Zaza Pro says: gute Sache...
Sent 11 February 2008, 13h46
Salut,

wir waren gerade gestern im Gebiet Hohgant-Lombachalp unterwegs, wo besonders die Schneeschuhgänger auf den Naturschutz sensibilisiert werden. Dort machen sie es sehr gut, es hat allerhand Infotafeln, meist ist eine Aufsichtsperson vor Ort und die erlaubten Routen sind mit Pfosten markiert. Vgl.: www.lombachalp.ch

Es bleiben vorderhand doch recht viele Zonen, in denen die Tourengänger keine Einschränkungen vorfinden. Unpraktisch finde ich, dass man in vielen Regionen (GR ist da eine Ausnahme, da gibts eine Website) schlecht an die geltenden Infos herankommt. Selbst Skitourenkarten aus dem Jahre 2004 scheinen da oft bereits überholt zu sein - man vergleiche zB die Blätter 253 und 263, Ausgaben 2004 vs. 2007.

Meines Wissens geht es oft auch nicht in erster Linie um den Schutz der gut sichtbaren Tiere wie zB Gemsen, sondern auch um unscheinbare Gesellen wie Auerhahn oder Schneehase.

Die rechtlichen Konsequenzen sind unklar. Da habe ich schon Aussagen gehört und gelesen von "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bis zu "Keine Infotafel, keine Strafe"...bleiben wohl erste Verfahren abzuwarten.

Grüsse, zaza

Sputnik Pro says: Naturschutz, eine gute Sache.
Sent 20 February 2008, 20h23
Für Wintersport:

Meiner Meinung ist es völlig in Ordnung dass bewaldete Gebiete für die Ruhephase während des Winters gesperrt sind. Wenn Vorhanden, kann man ja einen Forstweg für die Durchquerung (Ab- und Aufstieg) des Waldes nehmen. Ich verstehe sowiso nicht, was toll daran sein soll durch einen steilen Wald zu fahren, Hoch über der Waldgrenze gibt es ja genügend schöne Hänge für den Wintersport.

Nationalpärke:

Pärke wie der Nationalpark im Engadin wo der Mensch (fast) nicht eingreift finde ich gut, es sollten noch viele weitere Gebiete entstehen. Auch in einem solchen Gebiet lassen sich ja Gipfel besteigen auf einer offiziell erlaubten Route, ich denke da an den schönen Piz Quattervals.

K_Mar says: Binntal
Sent 22 June 2008, 15h58
Kann einer genau sagen wie sich das Thema Wegegebot (Sommer) im Landschaftspark Binntal verhält. Auf der Gemeindewebseite ist nichts zu finden. Auf einigen Schildern gibt es den Hinweis des Wegegebots, diese wurden allem Anschein nach vom Verein Landschaftspark aufstellt, andererseits habe ich in einem Gemeindeblatt den Hinweis entdeckt, das der Verein Landschaftspark als Verein nicht berechtigt ist öffentliche Reglemente zu beschließen.
Weiß einer genaueres über die derzeitige Situation, da mir aus der Vergangenheit einiger Zwist zwischen den Interessengruppen im Binntal bekannt ist?


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