Copyright von Swisstop Kartenausschnitten


Publiziert von bulbiferum, 14. Juli 2009 um 11:20. Diese Seite wurde 1288 mal angezeigt.

Ich habe schon viele Kartenausschnitte mit eingezeichneten Routen in meinen Berichten integriert. Ich wurde nun kürzlich von einem Bekannten darauf aufmerksam gemacht, dass das wohl illegal sei. Tatsächlich findet sich auf der Webseite von Swisstopo der Hinweis, dass das Veröffentlichen von Kartenauschnitten nur bis zu einer Grösse von 240000 Pixeln erlaubt sei.
Ich bin nun unschlüssig was ich tun soll, alle Ausschnitte von der Webseite entfernen oder auf 240000 Pixel verkleinern.
Haben diejenigen unter euch, die auch Kartenauschnitte veröffentlichen, sich schon mal mit den rechtlichen Aspekten befasst und wie seht ihr die Sache?




Kommentare (9)


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phono hat gesagt:
Gesendet am 14. Juli 2009 um 13:02
Das ist meines Erachtens wirklich eine Grenzfrage. Swisstopo unterscheidet zwischen persönlichem und gewerblichem Gebrauch. Vervielfältigung im persönlichen Gebrauch ist gestattet. Im vorliegenden Fall träfe mit einigen Gedankenverrenkungen eventuell "Verwendung und Vervielfältigung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind " (siehe http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/swisstopo/legal_bases/copyright.html) zu. Ich nehme dennoch an, dass die Veröffentlichung von Swisstopo-Daten auf eine Seite wie hikr nicht ganz einwandfrei ist.

Die angesprochene Pixelzahl ist wohl auch der Grund warum z.B. mapplus.ch nur eine relativ kleine Swisstopo-Karte anzeigt. Allerdings stellt z.B. wanderland.ch gute Ausschnitte aus den Swisstopo-Karten online - auch mit der Möglichkeit zum Druck.

Das Problem betrifft übrigens nicht nur Swisstopo-Daten. Google Maps sind ähnlich restriktiv: http://www.google.com/intl/en_ALL/help/terms_maps.html
Man darf die Google Map im Prinzip nur über die von Google bereitgestellte Schnittstelle auf einer Webseite einbinden. Verboten sind z.B.
"- copy, translate, modify, or make derivative works of the Content or any part thereof;
- redistribute, sublicense, rent, publish, sell, assign, lease, market, transfer, or otherwise make the Products or Content available to third parties"
Ich bin kein Jurist und kenne mich mit den Spitzfindigkeiten nicht aus. Dennoch würde ein Screenshot einer Google Map mit einem eingezeichneten Weg wohl unter diese Klausel fallen (?)

Wirklich freie Kartendaten sind selten. Theoretisch verfällt das Copyright nach einer gewissen Zeit bei alten Daten - dennoch ist die Sigfriedkarte meines Wissens nach nicht unter einer freien Lizenz erhältlich.

Das einzige Projekt mit wirklich freien Daten ist openstreetmap.org und seine Unterprojekte (opencyclemap.org, topo.geofabrik.de, etc.) Allerdings ist die Vollständigkeit der Daten gerade im alpinen Bereich noch nicht ganz zufriedenstellend. Die Karten mit Höhenlinien beziehen sich auf den SRTM-Datensatz. Vor wenigen Wochen ist der ASTER-Datensatz von NASA herausgekommen - ob dieser wie SRTM frei verfügbar gemacht werden darf ist noch unklar.

Ui, jetzt bin ich ein bisschen abgeschweift. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, kannst du ja mal Swisstopo anschreiben mit der Gefahr dass du dann deine Bilder löschen musst.

ABoehlen hat gesagt:
Gesendet am 15. Juli 2009 um 06:31
Obwohl ich selbst bei besagter Firma arbeite, kann ich Dir in diesem Fall leider nicht weiterhelfen, da ich mich bei der täglichen Arbeit primär mit technischen Fragen befasse und nicht mit rechtlichen. Eine Einbindung von Karten in eine Website, die grundsätzlich allen zugänglich ist (wie hikr.org), ist aber m.E. sicher nicht mehr ein "persönlicher Gebrauch".

Wenn ich richtig gerechnet habe, umfassen Deine Kartenausschnitte aber nur 214200 Pixel, und damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


bulbiferum hat gesagt: RE:
Gesendet am 15. Juli 2009 um 09:08
Ich habe gestern abend alle Kartenauschnitte in meinen Berichten gelöscht, auf ca. 215000 (max. erlaubt sind 240000) verkleinert und dann wieder hochgeladen.

bulbiferum hat gesagt:
Gesendet am 15. Juli 2009 um 09:23
Ich habe mich inzwischen am Telefon mit einer Juristin von Swisstopo unterhalten. Sie bestätigte, dass das Veröffentlichen von Kartenausschnitten auf einer allgemein zugänglichen Webseite gegen die Lizenzbestimmungen verstösst, wenn sie grösser als 240000 Pixel sind. Dies gilt auch, für nicht kommerzielle Webseiten.
Man könnte die Veröffentlichung lizensieren. Das ist aber ein teurer Spass. Pro Ausschnitt wären Fr. 25.- zu bezahlen. Dieser Betrag ist jährlich fällig, solange die Karte im Web ist.
Mein Rat an alle die Ausschnitte veröffentlichen ist, die Karten auf eine Grösse von max. 240000 Pixel zu verkleinern oder zu löschen.

lynx hat gesagt: RE:
Gesendet am 17. März 2014 um 21:20
"Ich habe mich inzwischen am Telefon mit einer Juristin von Swisstopo unterhalten."


Hoffentlich hast mit diesem Telefon keine schlafende Hunde geweckt! ;-)

Gruss Lynx

laponia41 hat gesagt: Minimap
Gesendet am 15. Juli 2009 um 11:28
Auch ich habe einige Kartenausschnitte geladen, die eindeutig zu gross sind. Ich werde sie löschen und durch optimierte Minimaps ersetzen. Die Geodaten der Swiss Map-Overlays lassen sich ja bequem in die Minimaps einfügen. Die Routen zeichne ich mit einer Polylinie selber. GPS-Tracks eignen sich nicht, weil ungenaue Aufzeichnungen im Wald, im steilen Gelände und in Schluchten die Regel sind.

Mo6451 hat gesagt:
Gesendet am 18. März 2014 um 07:31
Ich habe den Kartenausschnitt immer in ein jpeg umgewandelt und veröffentlicht. Da ich aber auch nicht weiß, wie sich die Sache hierbei stellt, verzichte ich in der letzten Zeit auf die Veröffentlichung des Kartenauschnitts und zeige nur noch den, über gpsies aufgezeichneten Track, den ich dann über pdf in ein jpeg umwandle.

poudrieres hat gesagt: Nutzung ohne Einwilligung
Gesendet am 23. März 2014 um 21:52
So liest sich der Orginaltext:

Folgende zusätzliche Nutzungen sind aufgrund der oben erwähnten Verordnungen frei und ohne Einwilligungs- und Gebührenpflicht möglich:
[...]
nicht kommerzielle Veröffentlichungen auf Homepages bis zu einer Grösse von 500'000 Pixel als statisches Einzelbild.

In jedem Fall muss bei der Veröffentlichung in angemessener Form auf die Datenquelle hingewiesen werden.

Neben der Grösse ist also auch der Quellenhinweis wichtig.


Sputnik Pro hat gesagt: Alles lässt sich umgehen...
Gesendet am 24. März 2014 um 05:58
Interessant wäre es wie es rechtlich ausschaut wenn man seinen PC-Bildschirm fotografiert wo gerade die Karte drauf ist... dann wäre es ja nur noch dein Foto-Eigentum da die Kartenseite ja frei zugänglich ist.


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