Wo kein Kläger, da kein Richter! Da es eigentlich verboten wäre die jünsten Vulkane Chinyero und Garachico zu besteigen waren wir früh am Tag unterwegs. An beiden Gipfeln sahen wir weder Touristen noch Parkwächter - allerdings wissen wir bis heute nicht, ob es überhaupt eine Busse gegeben hätte wenn wir wir erwischt worden wären.
 
 

Kommentare (2)


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Hibiskus hat gesagt:
Gesendet am 14. Februar 2018 um 17:52
Wir hatten das Glück die Gipfel zu besteigen, als es noch kein Verbot gab - ist schon ein paar Jahre her. Heute halten wir uns strikt an die Verordnung. Habe gehört, dass es sehr teuer werden könnte.
LG Werner

Sputnik Pro hat gesagt:
Gesendet am 15. Februar 2018 um 21:33
Hallo Werner,

Nun wir waren jetzt auch auf den Gipfeln :-) ...Ehrlich gesagt verstehe ich diese dämlichen Regelungen nicht. Beim Chinyero und ebenfalls beim Garachico hat es ganz eindeutlig Wege auf die Vulkane, diese hätte man doch als offizielle Wanderwege kennzeichenen können. Ansonsten ist es ja in Ordnung wenn die Vulkane unter Schutz gestellt werden wegen der Natur - aber eben mit einem erlaubten Weg zum höchsten Punkt. Nunjs, bei meinen nächsten Uralubszielen gibt es keine Verbote mehr...

Viele Grüsse,
Andi


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