Bodenfliess auf mehreren Quadratmeter: Vielleicht eine Massnahme bzw. ein Versuch zur Begrünung der Schafweide? Wie man sieht überlebt einzig die Silberdistel die Überweidung.

laut Sömmerungsbeitragsverordnung, SöBV Art. 3 ist es verboten, folgende Flächen zu beweiden:
b. Flächen mit empfindlichen Pflanzenbeständen und Pioniervegetation auf halboffenen Böden;
c. steile, felsige Gebiete, in denen sich die Vegetation zwischen den Felsen verliert;
d. Schutthalden und junge Moränen;
e. Flächen, auf denen durch Beweidung die Erosionsgefahr offensichtlich verstärkt wird;

Auf sehr viele Schafweiden treffen alle diese Punkte zu, geweidet und überstossen wird trotzdem munter weiter!
 
 

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